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Spitzfindigkeit: Nicht Rauch"melder" sondern Rauch"detektor".
Selten sind Wäscheabwurfschächte "zwangsbelüftet", die Staubsaugernalage würde aber strenggenommen wohl ebenfalls darunterfallen. |
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Das Problem ist nicht die Lüftung, der Ventilator streckt eh nach 5 Minuten Hitzeeinwirkung die Patschen. Aber offene Schächte, die über mehrere Etagen verlaufen, können zu regelrechten Flammenwerfern werden. Rauchmelder in den Räumen und gut is ... dann kann man flüchten, bevor der Rauch in der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ist. |
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@2moose: - Bin ich eh voll bei Dir. Nützt nur leider nix gegen den Baubescheid und die Lanfesgesetze. |
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Sind Rauchmelder in den Wohnräumen bereits Pflicht? |
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Aber die Kombination aus kaskadierender Lüftung und undichtem Wäscheschacht würd ja wieder eine Zwangsbelüftung in den Raum stellen... abgesehen von unterschiedlichen Temperaturen und damit entstehenden Verwirbelungen in den Geschossen (bei mir geht der WAS vom KG bis ins OG, delta T = 4-5°, also merklich...) - oder? In NÖ meines Wissens nach nicht... ng bautech |
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Afaik sind die Rauchmelder in allen Räumen ab 1.1.2015 (Datum Baubewilligung) Pflicht.
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Update:
Schrack hat sowas nicht - bzw. nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Brandmeldeanlage. Zach hat sowas gar nicht. Unser Elektriker sagt dass muss der Installateur der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] machen. Unser Installateur sagt er hat sowas noch nie gemacht dass macht immer der Elektriker. Meine letzte Hoffnung ist Siemens... |
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Mach nen Bogen um Siemens ... außer, die Zentrale darf den Wert des Hauses übersteigen
Die Anwendung mit Rauchmelder + Schaltrelais braucht bloss noch ne Spannungsversorgungs- und Auslöseeinheit. Das sind kelien Dinger, die man auf ne Hutschiene schnappen kann ... ich find bloss auf die Schnelle nix dazu. Wobei ich grad sehe, dass der Rauchmelder eh für Einzelbetrieb geeignet ist, demnach wohl keine Zentrale braucht http://image.schrack.com/katalogseiten/k_gebaeud9-146-147_de.pdf ... bloss 230V. Relais zum Abschalten der Anlage hat er eh. Braucht ned mal ne USV weil die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] bei Stromausfall eh steht ... der Rauchmelder sollte bloss an der selben Sicherung hängen. Inzwischen schau Dir mal das an: http://www.rauchmelder-experten.de/rauchmelder-mit-zentrale/flammex/463/flammex-funkzentrale-fz100 |
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Siemens hat soeben abgesagt. Hat mir aber Fa. Lohr im 23. genannt. Na dann weiter mit der Schnitzljagd... |
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Würde die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] den Rauch nicht ins "Freie" transportieren? Irgendwie sehr eigenartig dein Fall. |
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Ist nicht eigenartig - es sei denn wir sehen die gültigen Landesgesetze als "eigenartig" an.
Klar würde der Rauch ins Freie geleitet - es sei denn die BRandgase sind "warm" und beschädigen die Kunststoffrohre sowie das Gebläse - dann tritt der Rauch unkontroliert im Haus aus. Ich will diesen § sicher nicht verteidigen, ich halte ihn beim EFH allerdings objektiv für verfehlt. Leider darf man trotzdem nicht geltende Gesetze einfach missachten |
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@alle KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]-Besitzer: hat noch jemand mit dieser "Problematik" zu tun gehabt?
Hauptsache der VWS darf ein "Brandbeschleuniger" par exellence sein. >:( |
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Diesen Passus in der NÖ-BTV gibts glaube ich noch nicht lange. Und angeblich wird er von den meisten niederösterreichischen Baubehörden "übersehen" - nur unser Bauamt ist dafür berüchtigt überkorrekt zu sein |