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Rauchsensor für Abschaltung KWL

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
26.8. - 4.11.2014
33 Antworten 33
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An alle die jetzt in NÖ ein mehrgeschossiges EFH mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] neu bauen oder erst kürzlich gebaut haben:

Uns wurde im Baubescheid vorgeschrieben dass wir
"zwischen dem Lüftungsgerät und der Leitungsverteilerbox einen netzstromversorgten Lüftungsleitungsmelder anzuordnen haben, welcher bei Ansprechen von Brandrauch die sofortige Abschaltung des Lüftungsgerätes veranlasst".

Mein Problem ist dass ich seit über 2 Monaten erfolglos versuche jemanden zu finden der mir so ein Ding liefern, einbauen und anschliessen kann. Einhelliger Tenor: "Sowas haben wir nicht, wir führen nur Rauchmelder" oder "Wir planen nur, führen aber nicht aus".

Hat jemand sowas eingebaut? Von wem?

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
17.9.2014  (#21)
Spitzfindigkeit: Nicht Rauch"melder" sondern Rauch"detektor".

Selten sind Wäscheabwurfschächte "zwangsbelüftet", die Staubsaugernalage würde aber strenggenommen wohl ebenfalls darunterfallen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.9.2014  (#22)
Das Problem ist nicht die Lüftung, der Ventilator streckt eh nach 5 Minuten Hitzeeinwirkung die Patschen. Aber offene Schächte, die über mehrere Etagen verlaufen, können zu regelrechten Flammenwerfern werden. Rauchmelder in den Räumen und gut is ... dann kann man flüchten, bevor der Rauch in der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ist.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
17.9.2014  (#23)
@2moose: - Bin ich eh voll bei Dir. Nützt nur leider nix gegen den Baubescheid und die Lanfesgesetze.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.9.2014  (#24)
Sind Rauchmelder in den Wohnräumen bereits Pflicht?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
18.9.2014  (#25)

zitat..
sir_rws schrieb: Selten sind Wäscheabwurfschächte "zwangsbelüftet", die Staubsaugernalage würde aber strenggenommen wohl ebenfalls darunterfallen.


Aber die Kombination aus kaskadierender Lüftung und undichtem Wäscheschacht würd ja wieder eine Zwangsbelüftung in den Raum stellen... abgesehen von unterschiedlichen Temperaturen und damit entstehenden Verwirbelungen in den Geschossen (bei mir geht der WAS vom KG bis ins OG, delta T = 4-5°, also merklich...) - oder?

zitat..
Sind Rauchmelder in den Wohnräumen bereits Pflicht?


In NÖ meines Wissens nach nicht...

ng

bautech

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
3.11.2014  (#26)
Afaik sind die Rauchmelder in allen Räumen ab 1.1.2015 (Datum Baubewilligung) Pflicht.



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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
3.11.2014  (#27)
Update:
Schrack hat sowas nicht - bzw. nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Brandmeldeanlage.
Zach hat sowas gar nicht.
Unser Elektriker sagt dass muss der Installateur der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] machen.
Unser Installateur sagt er hat sowas noch nie gemacht dass macht immer der Elektriker.

Meine letzte Hoffnung ist Siemens...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
3.11.2014  (#28)
Mach nen Bogen um Siemens ... außer, die Zentrale darf den Wert des Hauses übersteigen emoji

Die Anwendung mit Rauchmelder + Schaltrelais braucht bloss noch ne Spannungsversorgungs- und Auslöseeinheit. Das sind kelien Dinger, die man auf ne Hutschiene schnappen kann ... ich find bloss auf die Schnelle nix dazu. Wobei ich grad sehe, dass der Rauchmelder eh für Einzelbetrieb geeignet ist, demnach wohl keine Zentrale braucht http://image.schrack.com/katalogseiten/k_gebaeud9-146-147_de.pdf ... bloss 230V. Relais zum Abschalten der Anlage hat er eh. Braucht ned mal ne USV weil die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] bei Stromausfall eh steht ... der Rauchmelder sollte bloss an der selben Sicherung hängen.

Inzwischen schau Dir mal das an:
http://www.rauchmelder-experten.de/rauchmelder-mit-zentrale/flammex/463/flammex-funkzentrale-fz100

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
3.11.2014  (#29)
Siemens hat soeben abgesagt. Hat mir aber Fa. Lohr im 23. genannt. Na dann weiter mit der Schnitzljagd...

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  •  bobthebuilder
3.11.2014  (#30)

zitat..
sir_rws schrieb: @2moose:
leitwolf hat den zugrendeliegenden § eh schon oben korrekt zitiert:

leitwolf schrieb: §32 Brandsicherheit der NÖ Bautechnikverordnung
(1) Im Brandfall darf durch Lüftungsanlagen, Luftleitungen oder Luftschächte Feuer oder Rauch nicht übertragen werden in
1. andere Geschoße oder Wohnungen


Würde die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] den Rauch nicht ins "Freie" transportieren?

Irgendwie sehr eigenartig dein Fall.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.11.2014  (#31)
Ist nicht eigenartig - es sei denn wir sehen die gültigen Landesgesetze als "eigenartig" an.

Klar würde der Rauch ins Freie geleitet - es sei denn die BRandgase sind "warm" und beschädigen die Kunststoffrohre sowie das Gebläse - dann tritt der Rauch unkontroliert im Haus aus.

Ich will diesen § sicher nicht verteidigen, ich halte ihn beim EFH allerdings objektiv für verfehlt. Leider darf man trotzdem nicht geltende Gesetze einfach missachtenemoji

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  •  bobthebuilder
4.11.2014  (#32)
@alle KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]-Besitzer: hat noch jemand mit dieser "Problematik" zu tun gehabt?

Hauptsache der VWS darf ein "Brandbeschleuniger" par exellence sein. >:(

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.11.2014  (#33)
Diesen Passus in der NÖ-BTV gibts glaube ich noch nicht lange. Und angeblich wird er von den meisten niederösterreichischen Baubehörden "übersehen" - nur unser Bauamt ist dafür berüchtigt überkorrekt zu sein emoji

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