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Raumhöhe bei Einfamilienhaus [NÖ]

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  •  BeHappy
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.2. - 7.2.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo!

In der Bautechnikverordnung (§5) steht die Möglichkeit beschrieben, das man die Raumhöhe laut OIB 3 auf Verlangen unterschreiten darf. 

In dem verwiesenen Textteil der OIB 3 steht dann "Die lichte Raumhöhe darf jedoch keinesfalls 2,10 m unterschreiten". 

Darf ich also nur die 250 bzw. 240cm auf min. 210cm unterschreiten, oder wäre noch weniger auch zulässig weil sich der §5 der NÖ BTV auf den ganzen §11.2 der OIB 3 bezieht?  

In der OIB 4 ist angeführt: "Die lichte Durchgangshöhe bei Treppen, gemessen an der Stufenvorderkante sowie bei Rampen und Gängen muss mindestens 2,10 m betragen"
Dürfte ich dieses Maß dann auch unterschreiten?

Vielen Dank!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2021  (#1)
Warum nicht so lesen, wie es im § 5 steht??
Da steht: .....Pkt. 11.2 der OIB-RL 3 "findet keine Anwendung".
Also, was heißt das? Den Punkt 11.2 gibts somit nicht (falls man das ausdrücklich verlangt) - und somit is alles zu vergessen, was da drin steht. Was gibts da noch für Fragen?

zitat..
BeHappy schrieb: In der OIB 4 ist angeführt:

Und wo steht im § 5 Bautechnikverordnung was von der OIB-RL4???

1
  •  BeHappy
7.2.2021  (#2)
Alles Klar ;)
Vielen Dank Karl!

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