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Rechnungslegung vergessen????

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  •  rk515
  •   Silber-Award
29.10. - 29.11.2013
29 Antworten 29
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Hallo miteinander.
Vielleicht ein etwas komisches Anliegen habe ich heute.
Folgende Situation.
Der Beginn unseres Hausbaues war im Mai 2009.
Vor Baubeginn holten wir uns natürlich Angebote von Elektrikern ein. Den Zuschlag hat ein Regionaler bekommen mit einer Angebotssumme für die gesamte Hausinstallation inkl. Lichtschalter und Arbeit und allem Drum und Dran von ca. EUR 14.000

So... nun wars so, die erste Rechnung in Höhe von EUR 4.500,00 haben wir dann Ende des Jahres 2009 bekommen.
Dann war lange nichts mehr zu hören von Ihm. Auf mein "Drängen" hin, da ich das ganze mal abgeschlossen haben wolle habe ich dann EUR 5.000,00 - wie sagt man "steuerschonend" an ihn bezahlt. das War ihm Oktober 2011.

Wir haben aber etwas teuere Lichtschalter genommen, da diese uns im Endeffekt besser gefallen haben. also mit den 14000 Endumme wirds dann wohl nix werden.
Also bezahlt hab ich bis jetzt EUR 9.500,00.
Nach weiteren 3 maligen Auffordern, ob wir uns mal zusammensetzen könnten wegen der REstsumme (Elekrtiker wurde dann noch für ein paar kleinigkeiten gebraucht, ist jetzt aber scho seit nem jahr fertig), hab ich immer nur die Antwort bekommen, dass er sich melden werde.

Zufällig war er dann mal vor ca. 4 Monaten bei meinen Nachbar, ist dann rüber gekommen und hat gesagt: so i bin jetzt 14 Tage auf Urlaub, aber dann melde ich mich und wir setzen uns zusammen.

Bis dato niente.

Ausstehend wären meines erachtens nach noch ca. eine Summe von 5 bis 6k.

Mir war es dann auch zu blöd, dass ich ihn nochmal augerufen hätte. Ich denke mir, wenn ers ned braucht, dann soll ers lassen.

Meine Frage ist jetzt:

Ab wann gilt die Verjährungsfrist für Rechnungslegungen? Diese beträgt ja 3 Jahre. Gilt diese ab Auftragserteilung? Ab Zwischenrechnung? Oder ab dem Zeitpunkt wie wir gesagt haben, wir wollen andere Lichtschalter als im Angebot? (Darüber gibts nix schriftliches, wurde einfach mündlich vor Ort beim Elektriker ausgemacht)

Wie würdet Ihr euch verhalten?

LG Simon

  •  Nase
  •   Bronze-Award
29.10.2013  (#21)

zitat..
rk515 schrieb: kann ja nicht verlangen das sich die leute das geld ewig beiseite legen. hab ja Investitionen die ich erst später machen wollte jefoch mit diesem g eld würden die sofort gemacht werden können


Ist doch nur zum Vorteil für dich, wenn du so spät zahlen darfst. Bekommst ja Zinsen für diesen Betrag. Investitionen mit diesem Geld sollte man natürlich nicht einplanen.

@Steuerschonend mit Beleg
Beleg ist psychologisch hilfreich, aber ich hab keine Ahnung ob so ein inoffizieller Schmierzettel vor Gericht haltbar ist. Und wenn, dann nur als offizielle Rechnung und du verlierst somit den Kostenvorteil.
Wäre ich in der Situation, dass ich theoretisch eine steuerschonende Zahlung durchführen würde, dann erst nach Beendigung aller Arbeiten und Erhalt eine offiziellen Schlussrechnung. (Die auch den Namen Schlussrechnung im Titel trägt)

Ich würde mich an deiner Stelle (wie von den Anderen bereits angemerkt) ruhig verhalten und 3 Jahre abwarten. Mit etwas Glück wird die Rechnung vergessen und du kannst dich über das geparkte Geld freuen.
Sollte die Rechnung doch noch kommen, dann hast du zumindest ein paar Euro Zinsen kassiert.

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  •  rk515
  •   Silber-Award
29.10.2013  (#22)

zitat..
Nase schrieb: Investitionen mit diesem Geld sollte man natürlich nicht einplanen.


und genau das ist es... ich würde dieses geld, das ich jetzt zur seite habe lieber investieren, als auf meinem depot zu veranlagen.
damit würde ich mir zeit ersparen. denn sonst würden das pflaster oder die einfahrt noch länger auf sich warten müssen.

naja gucken wir mal. ich halt die füsse still, trink tee und kaffee und schau mal weiter.
trotzdem danke für die zahlreichen beiträge

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  •  deejay
30.10.2013  (#23)
du kannst aber kein geld investieren was du schon ausgegeben hast. die rechnung kann er eben immer noch stellen und wird er wahrscheinlich auch, wenn er es vor "kurzem" erst wieder erwähnt hat, hat er es somit auch noch nicht vergessen.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
30.10.2013  (#24)
@rk515 - auch wenn du es vlt. nicht gerne hörst. vergiss es, dass er die rechnung vegisst. in den meisten fällen kommt sie doch noch daher. oder er ist wirklich so ein chaot. ich würd mich jetzt aber noch nicht freuen.

lg
fruzzy

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  •  rk515
  •   Silber-Award
30.10.2013  (#25)
naja. ich befürchte auch er kommt noch. aber mal sehen. hsb den Entschluss gefasst im Frühjahr wird das geld investiert wenn er sich nicht mehr gemeldet haben sollte bis dahin.

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  •  sir_rws
30.10.2013  (#26)
Wenn der so eine chaotische Buchhaltung hat dass ihm 3 Jahre nicht auffällt dass er abgeschlossene Aufträge nicht schlussgerechnet hat - lebt er wohl nicht mehr lange.

Abseits vom rechtlichen (das wurde eh schon korrekt erklärt) ist es nur fair die erhaltene Leistung entsprechend zu vergelten (man gibt der Kassiererin ja auch zuviel erhaltenes Wechselgeld zurück - nur beim FA wird das komischerweise meist nicht so gehandhabt ...).

Schick dem Koffer einen eingeschriebenen Brief mit dem Hinweis auf die 3 Jahre - dann wird er schon was machen. Dann bist Du die Ungewissheit los und kannst wieder ruhig schlafen.

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  •  rene22
28.11.2013  (#27)
Hallo
Rk 515 ich hätte eine frage an sie können sie sich bitte bei mir melden. Ich habe gelesen das sie sich sehr gut mit finanzierungen auskennen.
Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir eine email schicken würden (laller@gmx.at) damit ich mit ihnen reden kann. Mfg

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  •  rk515
  •   Silber-Award
28.11.2013  (#28)
jup. mach ich

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  •  rk515
  •   Silber-Award
29.11.2013  (#29)
was hättest du denn gebraucht?

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