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Nein - keine Förderung, ist ganz privater Luxus, aber wir haben einen Ökologen/Renaturierungs-Experten im Freundeskreis, der uns da unterstützt, deshalb hab ich schon vorab etwas Know-How gebunkert. Nach der heutigen Auskunft der Sachbearbeiterin gehe ich davon aus, daß es ohne geht - aber ob wir das ohne wollen, müssen wir uns erst überlegen. Klingt gut - aber eigentlich wird eine schweineteure Wildkräuter/gräser/blumenmischung ausgesät (standortangepaßt) - die ersten Saisonen heißt das auch Ragweed, Ambrosia und Co ausstechen. Mit sich selbst überlassen wird das anfangs noch nichts. |
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Hallo Traicampi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Die Versicherung interessiert sich angeblich nur für den Anteil, der außerhalb der Baulandzone liegt - unabhängig von der aktuellen grundbücherlichen Widmung; auch der Einheitswert scheint sie nicht zu interessieren, nur der Hektarsatz - und der trifft ja auf Bauland nicht zu. Änderungen des Einheitswertes sollten dann doch nur im Kontext mit der Grundsteuer für uns relevant sein, oder hab ich da etwas falsch verstanden? |
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Grundsteuer wird vom EHW abgeleitet. Grundsteuer A landw. Flächen, Grundsteuer B bebaute Grundstücke. |
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Schaut so aus.... [ref]altehuett Ja klar, nur ein Einheitswert aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen löst Sozialversicherungspflicht aus. Ein Einheitswert aus Grundvermögen (Bauplatz) interessiert die nicht. Wo hast jetzt plötzlich das Grundbuch daher?? Das hat mit alldem absolut nichts zu tun, ausgenommen, dass sich aus dem Grundbuch ergibt, wer Eigentümer eines Grundstückes ist. Falsch! Nur der Einheitswert interessiert sie. Basis für jede Bemessung der div. Abgaben für Unfall-, Kranken- oder Pensionsversicherung ist der EINHEITSWERT. Mit einem ha- Satz fangen die nichts an. Na eben nicht. Wie schon gesagt: auch bei der Sozialversicherung leitet sich alles vom Einheitswert ab. |
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Im Grundbuch sind Bauflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen und ihre Größen ausgewiesen, sobald eine Umwidmung erfolgt ist. Im Flächenwidmungsplan schon lange vorher. Die Sachbearbeiterin ist da anderer Meinung und hat mich ersucht, den Hektarsatz zu erfragen. Ich rufe morgen nochmal an. |
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Da brauchst nicht nochmal anrufen. Es is ja eh klar: Der Einheitswert is immer für die gesamte Betriebseinheit. Das sind (bei Landwirten) in der Regel mehrere Grundstücke. Und wie ich oben schon vorgerechnet habe, ergibt sich der Einheitswert (fürs Gesamte) aus dem ha-Satz x der (Gesamt)Fläche. Damit die Dame bei der SV den für sie letztlich maßgeblichen Einheitswert für deine Fläche weiß, braucht sie im Vorfeld ha-Satz, das ist schon richtig. Aber der allein reicht nicht. Sie braucht auch die die Fläche, woraus sie dann den für sie entscheidenden Einheitswert errechnet. Und zwar deshalb, weil du einen eigenen Einheitswert für deine (künftige) Fläche ja noch nicht hast. Wenn dir die Finanz dann irgendwann deinen eigenen Einheitswertbescheid zuschickt, dann interressiert die Sozialversicherung kein ha-Satz mehr, sondern nur noch dieser Einheitswert. Zusammengefasst nochmal: sie braucht einen Einheitswert und du hast noch keinen. Also behilft man sich bei der SV, dass man sich einen (vorläufigen) Einheitswert vorerst mal selbst errechnet (besser gesagt abschätzt). All das hat im Grundbuch keine rechtliche Verbindlichkeit. Sind lediglich unverbindliche Zusatzinformationen, die noch dazu keine Garantie für Aktualität haben. Die einzig verbindliche Information für die Benützungsart eines Grundstückes (z.B. Baufläche, landwirtschaftlich genutzt usw.) ist der Kataster. Die einzige verbindliche Information über die Größe eines Grundstückes ist das Grundstücksverzeichnis im Kataster. Die einzige verbindliche Information hinsichtlich Flächenwidmung bzw. Umwidmung ist der Flächenwidmungsplan bei der Gemeinde. Das Grundbuch gibt über den Eigentümer eines Grundstückes Auskunft und über allfällige Belastungen und Rechte. Für alles andere bitte nicht beachten. |
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Und das kann dauern (bei uns seit ca. 2,5 Jahre noch nichts bekommen). Daher will die SV ja jetzt gleich schon anhand Fläche*ha-Satz den EW ermitteln. Es ist alles nicht so kompliziert, wie der lange Thread hier vielleicht scheinen lässt. Also einzige fehlende Info ist dieser ha-Satz, den man (wie ich ganz oben schon geschrieben habe) beim Finanzamt erfragen sollte können. Damit dann EW ausrechnen, SV schicken und fertig. Wie Karl schreibt, ist nur die Widmungsinfo relevant, nicht das Grundbuch (da steht bei unserem Grundstück immer noch LN, obwohl Großteil seit Jahrzehnten auf Bauland umgewidmet). |
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Danke für Deine Erklärung. Ich habe nochmals angerufen - es wird wie folgt vorgegangen: berechnet wird aufgrund der Flächenangaben im Kaufvertrag und aufgrund des Hektarsatzes, der beim Vorbesitzer zur Anwendung gekommen ist. Eine Neuberechnung wenn der Einheitswertbescheid vom Finanzamt zugestellt wird, ist (in unserem Fall wegen Verpachtung?) nicht vorgesehen. Letztendlich haben sich unsere Bedenken hinsichtlich der Versicherungspflicht aber völlig zerstreut. Unabhängig von der Größe und dem Hektarsatz, der zur Anwendung kommt, erlischt die Versicherungspflicht (Unfall-, Pensions- und Krankenversicherung), wenn die Fläche stillgelegt wird - ob das in ganz Österreich zutrifft, weiß ich aber nicht. Wie ich inzwischen weiß, trifft auch das in unserem Fall nicht zu, weil derzeit weder Grundbuch noch Kataster die realen Verhältnisse (Parzellengröße, Benützungsart) darstellen. Die einzig verbindliche Information hinsichtlich Flächenwidmung und Umwidmung stammt direkt von der Gemeinde (Änderung des Flächenwidmungsplans ist Vorbereitung). Vermessung, Parzellierung und Umwidmung werden hier klare Verhältnisse schaffen. In Summe ist die Angelegenheit für Laien durchaus herausfordernd - vielen Dank auch an alle hier für den Input - abschließend kann ich nur dazu raten, sich vor Ort genau zu informieren, weil die Vorgangsweise offenbar doch von sehr vielen individuellen Faktoren abzuhängen scheint. |