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Sieht eigentlich nicht schlecht aus, keine Nester vorhanden. Ich wäre damit zu frieden. |
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Spezialisten am Werk..... Wurde da gerüttelt auch? Was hattest du ausgemacht betreffend Optik? Die Nester kannst nur mit einer Spachtelmasse füllen, aber da bist bei vollflächig spachteln. z.B. mit..... https://www.ardex.at/de/produkt/ardex-b-12/ |
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Gerüttelt, - so wie es aussieht wohl zu wenig! Betreffend Optik wurde mir Sichtbeton zugesichert (ohne genauer Spezifikation) Mich schockts halt, da der andere Bereich (vertikale Anordnung der Schalelemente) vergleichsweise gut passt. Spachtel und Verkleiden sollte wohl der letzte Ausweg sein bzw. werden! |
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Naja lass denen, die den Pfusch hergestellt haben, die Nester zuspachteln mit Ardex B12 und Preisnachlass. Eine weitere Möglichkeit wäre, sie sollen dir einen Betonkosmetiker schicken. Es gibt Firmen, die haben sich spezialisiert, Sichtbetonwände mit optischen Mängeln zu sanieren, da gibts auch verschiedene Spachtelmassen mit Abstufungen im Farbton. Noch eine weitere Möglichkeit wäre abtragen und neu herstellen. |
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Auf dass wirds wohl rauslaufen..... Ich glaub, dass hier aber die Betonqualität auch nicht ok ist! Sie haben quasi mit den gleichen Beton die OG Decke und diese Sichtbetonwand betoniert. Ich zittere schon vor dem nächsten Schritt - Betonieren des Fundaments am Unterstellplatz mit Teilgefälle. Die Oberfläche soll mit Besenstrichqualität (etwas rauh) ausgeführt werden und aschließend mit einem Flügelglätter nachbehandelt werden. -Was kann da blos wieder alles schief gehen?! |
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Ich denke schon dass dies mit dieser Sorte beton möglich gewesen wäre. Ev. war er etwas zu steif eingestellt. Das hätte man aber kurzfristig auch dem Mischwagenfahrer sagen können und durch Wasserzugabe die Konsistenz verändern können. Aber ich vermute mal, das es mangelns ausreichend rütteln zu dem Ergebnis gekommen ist. Naja bei der Bodenplatte kann einiges schief gehen. - Wird ein Gefälle gemacht? Genaue Gefälleausbildung, ideal 1,5-2cm/m Gefälle, mit Latte abziehen - auf ausreichend Betondeckung der Bewehrung achten >3cm - Auswahl der richtigen Betonqualität wenn es ein Abstellplatz für PKW wird, tausalzbeständig! Betonqualität B7 - B7 darf nicht flügelgeglättet werden, da bei Luftporenbildeneden Beton (Tausalzbeständigkeit) nicht zugelassen. - Auf eine saubere Ausführung des Besenstrichs achten, Besen nicht zu grob auswählen. Der Zeitpunkt für das drüberziehen des Besens muss halbwegs genau passen. Richtung vom Besenstrich in Gefällerichtung |
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Das wurde bislang nicht kommuniziert! Werde ich auf jeden Fall hinterfragen! Wie sollte deiner Schilderung nach der Beton dann oberflächenbehandelt werden? Das Schleifen wurde mir von Anfang an als fürs Auge formschön angepriesen. Bei der Oberflächenbeschaffenheit konnte ich zwischen glatt und rau auswählen, wobei ich mich für letzteres entschieden habe. |
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Wenn du dich für "rau" entschieden hast, glaube ich nicht, dass nach dem Besenstrich die Fläche flügelgeglättet wird. Der Besenstrich ist normal das Raue... dann würde der B7 wieder passen. |
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@peterT1 also besenstrich und flügelglätten geht nicht?! |
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Ich denke, dass es eher umgekehrt gemein sein muss. Es wird zuerst mit dem Glätter kurz drübergegangen um eventuell kleine unebenheiten wegzuglätten und im Anschluss wird der Besenstrich gemacht. Zuerst Besenstrich und dann glätten ist komplett sinnlos, da dann der Besenstrich wieder weg ist. (Oder er will einem Lehrling den Besenstrich üben lassen ![]() |
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Bei einen B7 sind 4,5 cm Betondeckung einzuhalten. (Bei einer Festigkeit über C30/37 darf 5mm abgemindert werden) |
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Danke für die Richtigstellung, so tief bin ich nicht im den Normen/Richtlinien drinnen. |
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Wie Stoffal02 schon geschrieben hat, es könnte, wenn überhaupt, zuerst geglättet werden (macht eine gleichmäßigere Oberfläche, wobei vermutlich auch eine Motorpatsche reichen sollte) und dann gleich danach der Besenstrich gezogen werden... |
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Meines Wissens nach ist auch ein einmaliges Abscheiben mit dem Flügelglätter bei B7 nicht erlaubt. Weiß da jemand Details? Es geht darum, dass die künstlich gebildeten Luftporen nicht zerstört werden, speziell an der Oberfläche. Mit dem händischen Reibbrett oder Motorpatsche passiert sowas nicht. Hab das mal bei einer Tankstelle gesehen, da wurde B7 mit dem Flügelglätter abgeschieben und dann ein Besenstrich gemacht. Ca. 1 Jahr später ein Gewährleistungsanspruch, da sind die oberen 1,5cm runtergeblättert, da aufgefroren. Ob da auch der Beton einen Fehler hatte, keine Ahnung. Wurde mit dem 25to Bagger rausgerissen und neu betoniert. Die Betondeckung war damals stellenweise auch nur 2cm. |
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Korrekt. Die Verwendung von Einstreumaterial und/oder die maschinelle Bearbeitung (z.B. Abscheiben, Flügelglätten) der nicht erhärteten Betonoberfläche sind bei Betonen mit künstlichen Luftporen (B3,B5,B6,B7) nicht zulässig. Beim Flügelglätten werden die Luftporen an der Oberfläche zerstört. Bei Frostbeanspruchung fehlt dann der Expansionsraum, und die obere Schicht friert ab.
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Danke für die wertvollen Inputs! Was heisst das jetzt unterm Strich für mich?! So wie geplant nicht umsetzbar, - geglättet können nur andere Qualitätsklassen werden. Da der ebene Teil im Bereich Hauseingang niveaumäßig dann auf der selben Höhe liegen sollte wie die fertige FOK, habe ich danach überhaupt keine Mlglichkeit im Falle des Falles Reparaturen vorzunehmen (ohne die komplette Blatte wieder rausreissen zu müssen) |
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B4 mit Mindestfestigkeit C30/37 ist bei einem überdachten Stellplatz ausreichend (weil nicht direkt dem Taumittel ausgesetzt) und er darf auch flügelgeglättet werden. |
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Wegen der Feststellung div. anderer Mängel hab ich jetzt einen SV hinzugezogen, lt. dessen Stellungnahmen darf der B7 am überdachten Stellplatz sehr wohl flügelgeglättet und anschließend mit Besenstrich bearbeitet werden! |
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Die "Vereinigung der Österreichischen Zementindustrie" (zement.at) schreibt im Leitfaden "Monolithische Bodenplatten" folgendes: Der Gesamtluftgehalt im Frischbeton hat bei einer Oberflächenbearbeitung durch Flügelglätten bzw. Abscheiben < 2,0 % bzw. < 3,5 % bei Beton mit Fasern zu betragen. und Monolithische Betonplatten im Außenbereich sind gemäß ÖNORM B 4710-1 mit künstlichen Luftporen herzustellen und dürfen nicht geglättet werden. Jetzt würde ich mir die Frage stellen, ob beim bestellten B7 dann < 2 % Luftgehalt eingehalten wird und ob der überdachte Stellplatz nicht zum Außenbereich zählt. "Einfacher" wäre vermutlich der B4... meine Meinung. |
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Dann darf er nicht als B7 ausgeliefert werden, wenn er den geforderten Mindestluftgehalt von 4% nicht erreicht...... |
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Also ich könnte den Lieferschein reinstellen, sofern hier ein Verweis auf den Luftgehalt zu entnehmen wäre? |
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