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Hallo Lilie, vorab darf ich mein herzliches Beileid zum Ausdruck bringen. Um auf deine Frage einzugehen: Wichtig wäre es herauszufinden, wie die Versicherungssumme und die Auszahlungstabelle der konkreten Risikoversicherung aussieht. Wenn man das Risiko komplett begrenzen möchte, nimmt man ja gewöhnlich den ursprünglichen Kreditbetrag als Versicherungssumme (freilich fallend) - insofern wundert es mich auch, dass nach den vielen Monaten seit Tilgungsbeginn (oder hattet ihr eine lange tilgungsfreie Periode?) der Kreditbetrag dann immer noch mehr als die Versicherungssumme ausmacht. Oder wurde damals bewusst eine niedrigere Versicherungssumme gewählt? Bei der Bank Austria waren Risikoversicherungen 2020 i.d.R. nicht zwingend vorgeschrieben - oder war das konkret bei euch eine Voraussetzung zur Kreditzusage? Aber selbst dann: wenn es dort als Sicherheit dienen musste, dann dürfte die Bank Austria aufgrund der jeweils eigenen Leistbarkeitsdarstellung mit der vorhandenen Versicherung ihr Auslangen gefunden haben und keine Aufstockung verlangt haben. Und wenn es keine Voraussetzung zur Kreditvergabe war, dann hat es die Bank überspitzt formuliert "nicht weiter interessiert". Eine Hinweispflicht der Bank Austria sehe ich dabei nicht. Das wichtigste aber: Nichts führt die Sinnhaftigkeit einer Risikoversicherung deutlicher vor Augen, als deine Schilderung. lg |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Hallo LiConsult, Danke für deine Anteilnahme. Die Versicherungssumme machte die ganze Kreditsumme aus und dann fallend. Wir hatten keine tilgunsgfreie Zeit, allerdings wurden bei der Wüstenrot die Zinsen gesenkt und die Rate dementsprechend angepasst. Ich weiss aber nicht ob das damit zusammen hängen könnte? Bei der Umschuldung hat sich der Kredit durch die Nebenkosten und Gebühren nochmals erhöht, das wird bestimmt damit zusammen hängen. Bezüglich Voraussetzung RSV wegen Kreditzusage kann ich leider nicht beantworten, da diese ja bereits vorhanden war. Wie finde ich das heraus und würde das den Fall dann anders aussehen lassen? Man sieht leider in unserem Fall dass man sich diesbezüglich die Verträge nicht genauer ansieht und ja, leider die Bank keine Hinweispflicht hat. Dadurch, dass man auch niemals damit rechnet diese Absicherung jemals wirklich in Anspruch nehmen zu müssen. 😞 Danke und LG. |
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Mein aufrichtiges Beileid ....😢 Leider ist nach dem ersten Schock recht schnell das Thema Finanzen am Tisch. Ich hatte das vor knapp drei Jahren, nachdem einer meiner besten Freunde an einem Samstag umgefallen ist. Am Sonntag saß ich bei der Witwe am Küchentisch .... Das ist zu klären, ob euch die Wüste zu dieser Summe geraten hat, es Auflage war oder ihr euch beide bewusst zu der (geringeren) Summe, die nicht dem aushaltenden Kreditbetrag entsprach, entschieden habt. Zu deiner konkreten Frage: nein, die BA trifft hier grundsätzlich kein Verschulden, wenn sie die Umschuldung ohne der Auflage genehmigt hatte, eine RAV in dementsprechender Höhe abzuschließen zu müssen. Die Empfehlung, eine RAV abzuschließen, wird von mir als Vermittler IMMER ausgesprochen. Aber schlussendlich entscheidet der Kunde. Und wenn nicht Auflage der Bank, dann ist es eben so. Die meisten Institute verlangen seit Jahren überhaupt keine RAV. Im Anlassfall ist das aber oft eine Katastrophe. Da ich hier seit Jahrzehnten "vom Fach" bin weiß ich leider nur zu gut, dass Kunden oftmals "sparen" wollen und eine geringere Summe wählen als eigentlich nötig wäre. Das kann nicht nur monetäre Hintergründe haben, sonder auch aus Gründen der (Un-)Versicherbarkeit und/oder des Aufwands sein. Denn ab einer gewissen Ablebenssumme ist eine sehr genaue Risikoprüfung beim Arzt obligatorisch (z.B. EKG, Ergometer, diverse laborchemische Test, usw.), die dieser auch mit seiner Unterschrift bestätigt. Nicht selten fallen dafür auch Kosten an. Wenn die Versicherungssumme einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, reichen für die Risiko- bzw. Antragsprüfung "nur" Gesundheitsfragen. Diese sind natürlich "dehnbarer" bei der Angabe möglicher gesundheitlicher Vorerkrankungen - und ist somit auch viel leichter administrierbar, wenn wenn weiterführende Untersuchungen und/oder Prüfungen wegfallen. An die Mitleser: bitte hier nicht an der falschen Stelle sparen. Im Anlassfall ist das zum emotionalen Supergau die nächstgrößere Katastrophe. Dir wünsche ich alles erdenklich Gute! |
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ja, das wird dann der Grund sein. Nein, wäre kein Unterschied (siehe oben). Wobei man fairerweise dazusagen muss, dass gerade die Bank Austria den Abschluss einer RAV gewöhnlich empfiehlt. lg |
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Die Bank schreibt das in ihrem Genehmigungsmail. Dort steht auch die Empfehlung zum Abschluss einer RAV, aber auch, dass es Auflage oder eben keine ist - zumindest wenn es über mich geht. Diese gebe ich immer mit meiner persönlichen Empfehlung weiter. Wart ihr bei einem Vermittler oder direkt in der Bank in der Filiale? |
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Auch von mir mein aufrichtiges Beileid! Zuerst einmal: Ihr habt die richtige Entscheidung getroffen, eine Absicherung zu machen. Schau am besten wie schon genannt folgendes nach: - Ursprüngliche Kredithöhe Wüstenrot - Hätte diese Versicherung dann den Kredit bei der Wüstenrot gedeckt (Polizze). Da es hierhin passt, möchte ich an dieser Stelle an alle Kreditnehmer appellieren, für ausreichende Deckung zu sorgen. Als wir unser Haus vor 13 Jahren gekauft haben, habe ich geschaut, dass der Kredit immer zu 100k überdeckt ist. Hat man Kinder, kann der überlebende Partner nur mehr eingeschränkt arbeiten gehen. Speziell wenn man jung und gesund ist, kostet so eine Versicherung wirklich sehr wenig. Ich persönlich bevorzuge folgende Variante - Überdeckung mindestens 150k - Speziell auf die persönliche Situation achten: Frauen sind meist sehr gut abgesichert (Witwenpension), Männer sehr schlecht (speziell wenn Frau gerade in Karenz ist) - wenn man vereiratet ist - Keine Verpfändung an die Bank. In dem Fall möchte ich entscheiden, wieviel ich vorzeitig zurückzahle und wieviel ich dringend brauche. - Ich habe auch keine fallende Vesicherungssumme gewählt. Diese finde ich nur dann sinnvoll, wenn es vom Alter her sehr teuer wird. Dem könnte man aber mit 2 Verträgen entgegnen (1x fix, 1x fallend). - Auch nicht vergessen: Es kann schnell eine Diagnose kommen, die eine künftige Versicherung erheblich verteuert oder unmöglich macht. Also lieber länger und höher. |
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Hallo Lilie, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Restschuldversicherung |
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Mein Beileid der Betroffenen :( Ich wünsche alles erdenklich Gute und viel Kraft für die kommende Zeit. An die Finanzexperten: Was sind denn die "Grenzen" ab denen es teuer wird? Wir haben angefragt bei Helvetia! 299.000 fallend (Kreditsumme 306.000) Sind glaube ich 50 Euro mtl. Wir sind nicht verheiratet. 39 Jahre und 34 Jahre. |
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teuer ist immer relativ und so eine Grenze gibt es nicht wirklich nachdem die Prämien für den Ablebensschutz mit den Lebensjahren exponentiell steigen ist das natürlich merkbar teurer als z.B. mit 30. das ist nicht wirklich beeinflussend - neben dem Alter sind die bestimmenden Parameter Raucher/Nicht-Raucher, Risikohobbys, Beruf, Vorerkrankungen, etc. schaut mal für eine erste Indikation bei durchblcker. Bin zwar kein Versicherungsexperte (da kann dir speeeed sicher mehr erzählen) - gewöhnlich ist aber z.B. die DIALOG-Versicherung ganz kompetitiv. |
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Teuer ist relativ. Die Grenzen für umfangreiche Prüfungen des Gesundheitszustandes fangen ab 300.000 € an. Das wird deiner Versicherungssumme mit 299.000 € wohl geschuldet sein😉. irrelevant. Sollte passen. Klar wird es bei einer Online-Bude günstiger zu haben sein. Im Anlassfall ist ein Ansprechparnter aber sehr viel wert ... siehe mein 1. Posting in dem Thread 😪 Das Einstiegsalter ist halt nicht mehr ganz jung - vor allem bei deiner Frau wird die Prämie teurer sein als bei dir. Ein angeschlagener Gesundheitszustand und/oder die Raucherfrage mit JA beantwortet bedingt unter Umständen 100% Zuschlag. |
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Danke euch beiden. Die 299.000 hat der Berater vorgeschlagen aus diesem Grund. - Keine Raucher - Kein Alkohol - Keine Vorerkrankungen Keine Online-Bude - habe privat vieles bei ihm und Firma auch :) und das hat immer gepasst. Aber ich habe das Gefühl sie mag das nicht machen. Und ich kann nicht in die Zukunft schauen bzw. jemanden zwingen, das abzuschließen. Oder kann nur ich eines abschließen für mich? Weil ich sitze blöd gsagt auf dem finanziell längeren Ast. Persönlich und familiär. Dann wäre wenigstens sie "geschützt" und die Kinder (ein gemeinsames, ein eingebrachtes, Obsorge bei ihr). |
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1. Frage: Wenn sie stirbt ist ihr egal wenn du vom haus musst? 2. Ihr (noch) nicht darüber geredet? Wir haben unser haus gekauft, als wir noch nicht verheiratet waren. 1. Schritt war risikoversicherung und ein testament. |
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Bezüglich Online Bude, gibt's da leicht schlechte Erfahrungen bezüglich Auszahlung für den schlimmsten Fall der Fälle dass die sich dann irgendwie raus argumentieren wollen mit Hilfe von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten? Hab vor Jahren zusätzlich noch eine bei Dialog abgeschlossen, deshalb meine Frage sonst werde ich das auch nochmal überdenken und anderweitig umsehen. |
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@kofola1980 Wie speeeedcat ja bereits geschrieben hat, hast Du im Fall der Fälle wahrscheinlich keinen wirklichen Ansprechpartner. Erfahrungen kannst über Google leicht finden. |
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Die Frage für wen der Ablebensschutz wichtiger ist, ist dann rasch beantwortet. Klar kannst du die Versicherung auch auf dich alleine abschließen - mit Bezugsberechtigung der Versicherungsleistung in deinem Ablebensfall für die Partnerin bzw. Kind(er). DIALOG ist eine Tochter der Deutschen GENERALI-Group. Insofern habe ich hier keine Bedenken. Haben wir (und nicht nur wir) damals in der Bankzeit laufend als Besicherung hereingenommen - wenn es diesbezüglich verstärkt "Troubles" im Fall der Fälle gegeben hätte, dann wäre die Versicherung nicht mehr akzeptiert worden. |
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Recht oft kommt der Leistungsfall ja gsd. nicht vor. Was aber im Anlassfall den Betroffenen nicht nützt. Ja, Helvetia, das hab' ich gecheckt😜. Ich meinte nur, dass du die RAV z.B. bei der genannten günstiger bekommst. Aber schön, wenn du mit deinem Betreuer zufrieden bist, so soll das auch sein! Das kann ich gar nicht verstehen. Du sicherst ja im Gegenzug deine Frau ab, dass deine Hütte nicht verkauft werden muss im traurigen Anlassfall. 306K wären für sie allein mit einem Lehrergehalt schon sportlich. Bedenke, dass du im Anlassfall vielleicht auch nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst, ihr habt ja zwei Kinder. Also ich würde ihr da wirklich schwer dazu raten, es spricht ja wirklich nichts dagegen. Die paar Euro im Monat gibt man viel leichter für mehr Blödsinn aus.... |
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Also wir haben für unseren Kredit ~500k eine Ablebensversicherung für je 250k gemacht (fallend). Kostet uns ca. 7€ pro Person pro Monat (31j/32j). Gemacht über die Europa über unseren lokalen Versicherungsmakler. Wenn jemand von uns stirbt ist zumindest die Hälfte des Kredites gedeckt. Die andere hälfte sollte alleine Machbar sein. |
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ja - stimmt - EUROPA ... das war der zweite häufig in Anspruch genommene Player bei den Risikoversicherungen. Gibt es auch schon lange. daran erkennt man schön deutlich, wie die Prämie im Altersverlauf exponentiell steigt - im Vergleich zu ... und offenbar auch der Preisunterschied in der Prämie zwischen den Versicherungen. |
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Danke für eure Inputs. Im Ablebensfall würde ich ihr bzw. den Kindern ja auch alles hinterlassen, das ich habe. Es wird zu keiner Zeit 300k für den Kredit benötigen. Eher so 200k per jetzt. Ich halte lieber einiges an EK zurück - das Kreditgeld ist ja quasi "billiger" als gespart (blöd gesagt...). Mein Gedanke war ja nur, dass die 300k abzusichern sein sollen, weil dann kann der Rest nicht mehr weit sein, das schafft sie, ohne, dass die Bank zum Thema Besicherung ("wesentliche wirtschaftliche Verschlechterung des Kreditnehmers") daherkommt, denn immerhin haften wir "solidarisch zur ungeteilten Hand"). Ich kann die Kreditrate alleine stemmen. Sterbe ich, ist sie raus und die Kinder auch. Stirbt sie und ich kriege nichts, packe ich es alleine und die Kinder sind auch schadlos / sicher. Sterbe ich dann auch noch, greift ja wieder meine RAV (dann zugunsten der Kinder). Im Worst case (keine Volljährigkeit eines der Kinder) müsste ich dann jemand anderen rechtzeitig einsetzen / bestimmen (!?). Das sind die Konditionen, die wir erhalten haben (ich muss mit meinem Betreuer nochmal telefonieren...). Da es ja eine gegenseitige ist, ist es einfach nur eine Ablebensversicherung, die beide "begünstigt" je nachdem wer zuerst "adios" sagen müsste (im Falle des Falles). Dh. ich kann das ja auch einfach abschließen und zahlen und der Fall wäre erledigt? |
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Ja. Die Gesundheitsfragen muss sie ausfüllen und unterzeichnen, auch den Antrag als mitversicherte Person. Ich mache jedoch nie eine RAV auf Gegenseitigkeit, sondern immer 2 Einzelverträge.
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Wir haben auch zwei Einzelverträge, VS-Summe fallend bei der Europa und sind sehr zufrieden mit dem Tarif. @Gemeinderat: hast du deinen Kredit wirklich auf 35 Jahre abgeschlossen? Dann bist du ja 69 Jahre alt ... ? |
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Nein, unser Kredit läuft 30 Jahre (also 29 noch) und davon sind 25 Jahre fix. Nur diese Versicherung hat der Betreuer mir so lange gerechnet. Habe ihm schon geschrieben und gefragt, wieso nicht 20/25 Jahre? Der Punkt ist: ich denke nach 15 Jahren bereits macht die Versicherung für uns keinen Sinn mehr. Ich könnte gut 100k sofort tilgen, will ich aber nicht. Nach meiner Rechnung, könnten wir - wenn alles passt - vermutlich in 15 Jahren fertig sein. Aber ich denke es dürfen ruhig auch 20 Jahre sein - dafür ohne "Not". |
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