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Restschuldversicherung

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  •  Lilie
23.2. - 20.3.2023
56 Antworten | 15 Autoren 56
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Hallo, ich habe eine Frage an die Finanzierungsexperten.

Wir haben damals mit Baubeginn einen Kredit bei der Wüstenrot abgeschlossen inkl. RSV mit fallendem Betrag. Natürlich nicht weiter Gedanken gemacht da das ja nur zur 'Absicherung' diente.
2020 haben wir bei der BA auf einen Fixzinsatz umgeschuldet und die RSV wurde mitübernommen. 
Leider hatten wir nicht Glück mit unserer Zukunft und mein Lebensgefährte ist plötzlich und unerwartet jung verstorben.
Jetzt hat sich aber herausgestellt dass die Versicherung nicht den kompletten Kredit abdeckt und eine Restforderung offen bleibt. Zum Glück ist es keine horrende Summe die ich finanziell nicht stemmen könnte. Jedoch stellt sich mir die Frage auf, ob bei der Umschuldung die BA uns darauf hinweisen hätte müssen dass die RSV nicht zur Gänze abgedeckt ist oder ob das jetzt einfach Pech war und wir uns das durchrechnen hätten müssen. 
Wegen Corona wurde auch alles über Telefon geregelt und nur zur Unterschrift waren wir in der Bank.

Über Auskunft wäre ich sehr dankbar.

  •  chrle
28.2.2023  (#41)
Ja ist tatsächlich ein komplexes Thema, sofern man nicht den oft praktizierten Weg geht, einfach die Kreditsumme fallend auf die Kreditlaufzeit. 

zitat..
Gemeinderat schrieb: Das heißt also, einer macht den fallenden und einer macht den gleichbleibenden?
Aber wenn dann der andere verstirbt?

Nein eher folgende Konstellation:
Absicherung 1: fallend - passend zur Restschuld über die Kreditlaufzeit (zwei Einzelverträge oder ein Vertrag auf beide)
Absicherung 2: gewünschte Versicherungssumme zur Versorgung der Kinder, falls beide Eltern versterben sollten.
Das wird aber hier wohl etwas zu komplex und wäre in einem umfassenden Beratungsgespräch besser aufgehoben.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.2.2023  (#42)
Ok gut das verstehe ich jetzt wo du sagst, dass es eigentlich 2 oder 3 Verträge sind. 
Zwei getrennte Geschichten.

Aber bei fallend habe ich noch keinen Vorteil? Da zahle ich am Tag 1 dasselbe wie 1 Jahr vor dem Ende, kriege aber immer weniger heraus.

Da zahle ich lieber mehr und kriege dann die fixen Summen heraus - wobei, am Ende der Laufzeit sollte ich noch leben ?! 

Puh es ist wirklich zäh. Nein also Hauptanliegen ist: Kredit muss weg sein sobald irgendjemand von beiden die Grätsche macht.
Damit der Rest der Familie safe ist und die Bank draußen...  


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  •  chrle
28.2.2023  (#43)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Aber bei fallend habe ich noch keinen Vorteil? Da zahle ich am Tag 1 dasselbe wie 1 Jahr vor dem Ende, kriege aber immer weniger heraus.

Bei fallend ist neben der grundsätzlich niedrigeren Prämie auch meist in den letzten Jahren gar keine Prämie mehr fällig. Auf deinem Angebot sollte das irgendwo ersichtlich sein (Angabe von Versicherungsdauer und Prämienzahlungsdauer).


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2023  (#44)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Aber bei fallend habe ich noch keinen Vorteil? Da zahle ich am Tag 1 dasselbe wie 1 Jahr vor dem Ende, kriege aber immer weniger heraus.

  • Bei meinem AG beträgt die Prämienzahldauer der Versicherung jedoch nur  21 Jahre - bei einer 30j Laufzeit der Versicherung.

Die Vorteile einer konstanten Variante standen schon viel weiter vorne:

  • bei gleichzeitigem Tod beider versicherter Personen wird die Ablebensleistung 2x ausbezahlt
  • Stirbt eine der versicherten Personen während der Laufzeit, bleibt der Vertrag der noch lebenden versicherten Person davon unberührt und somit weiterhin aufrecht.
  • Im Todesfall einer versicherten Person erlischt der Versicherungsschutz bei der Variante auf Gegenseitigkeit auch für den verbleibenden Partner, der Vertrag ist erfüllt und wird storniert. Kann insofern blöd sein, wenn dieser aber wegen Kinder wie du schreibst versichert sein will, aufgrund Krankheit aber nicht mehr versicherbar ist. Oder die Prämie aufgrund fortgeschrittenen Alters ordinär teuer wird.

Ein zweiter Vertrag für (d)eine gewünschte Familienabsicherung kann in deinem Fall durchaus vorteilhaft sein.
Diesen kannst du auch bei einem 2. Versicherer abschließen, um nicht in eine mögliche erweiterte Gesundheitsprüfung bei Versicherer 1 zu fallen.

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  •  TiM
  •   Gold-Award
1.3.2023  (#45)
Falls es für Gemeinderat oder andere noch interessant sein sollte, stelle ich hier die von mir gewählte weil für mich optimale (leistbarste) Form dar. 
Versichert wurde nur ich, nicht meine Frau, da ich im Ablebensfall meiner Frau die Rückzahlungen knapp aber doch alleine stemmen könnte bzw. mittlerweile auch wieder ein bisschen was auf die Seite legen konnte. Mein eigenes Ableben wollte ich aber so versichert haben, dass das Hausdarlehen jedenfalls abgedeckt wird und möglichst ein gewisser Finanzpolster entsteht.  

Meine Ablebensversicherung habe ich geteilt: 150k gleichbleibend bis in die Pension hinein (da kann man sich in den einschlägigen Portalen wie durchblicker.at gut spielen, um die optimale Kosten und die optimale Dauer zu ermitteln, bei mir geht sie jetzt schon ein paar Jahre in die Pension hinein, noch länger wäre sehr viel teurer geworden). 
Zusätzlich dazu der Höhe und Laufzeit des Darlehens entsprechend bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine fallende Versicherung, die sind wirklich günstig zu haben.
Ich habe bei beiden nur die Gesundheitscheckliste ausfüllen müssen (die Notwendigkeit für ärztliche Untersuchungen zeigt durchblicker.at in den Details an). Weiters habe ich meine Frau als einzige Berechtigte eintragen lassen, um die Auszahlung zu beschleunigen. Beide Versicherungen sind in Österreich ansässig (keine Ahnung ob das dann einfacher ist, schaden wird es jedenfalls auch nicht). 
 

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  •  Gschmackig
2.3.2023  (#46)

zitat..
TiM schrieb: Falls es für Gemeinderat oder andere noch interessant sein sollte, stelle ich hier die von mir gewählte weil für mich optimale (leistbarste) Form dar. 

Ja und danke für deinen Bericht. Kannst du noch was zu den Kosten schreiben (jährliche Zahlung soll j auch noch Vergünstigung geben)

Danke!


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#47)
Danke @TiM 

Das ist immer interessant! 

Vielleicht noch eine weitere Frage / Option, die ein Freund so gewählt hat.
Statt einer Ablebensversicherung eine Ausfallversicherung (Kreditausfallversicherung).
Klar, da kriegst du am Ende ggf. kein Geld heraus aber da geht es ja nicht ums Ableben = Geld wird ausbezahlt, sondern nur darum, dass der Kredit kein Thema ist bei Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Krankheit - oder?
Wie seht ihr das? 
@speeeedcat 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#48)
Mache ich so gut wie nie. Wenn Absicherung des Einkommens, dann ist für mich eine Berufsunfähigkeitsversicherung das probate Mittel.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#49)
Heißt also entweder Berufsunfähigkeitsversicherung oder wie schon besprochen, die Risikoableben. 
Danke!


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#50)
🙏.
Am besten beides, weil beide unterschiedliche Risiken abdecken.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#51)
Wird vermutlich für Selbstständige sowieso nicht günstig sein. Muss mir das echt gescheit überlegen weil primär will ich einfach vor allem nicht, dass andere wegen meiner Entscheidungen leiden müssen zB Frau mit Kindern nach meinem Tot (Unfall / Krankheit) mit Schulden alleine -> Risikoableben. 
Die Erwerbsunfähigkeit, wie es bei uns Selbstständigen heißt, ist sicher nochmal ein spannendes Thema... 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#52)
Vergiss eine EU (Erwerbsunfähigkeit). Da liegst mit Pflegestufe 5 aufwärts darnieder, bis die leistet (überspitzt).
Die BU hat nichts mit deiner Selbstständigkeit zu tun. Es zählt allein die Risikoeinschätzung (unter anderem die Gesundheitsfragen, die Branche, die Tätigkeit - manuell oder im Büro, Sport, Auslandsaufenthalte usw.).

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#53)
Gut zu wissen. Danke.

Bleibt zu hoffen, dass man - wie fast alle Versicherungen - sie nie benötigt emoji


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#54)
Das Prinzip "Hoffen" ist hier keine adäquate Überlegung - abschließen und wissen um die finanzielle Versorgtheit erspart viel Kummer im Anlassfall.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#55)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Gut zu wissen. Danke.

Bleibt zu hoffen, dass man - wie fast alle Versicherungen - sie nie benötigt

Zahl auch lieber eine Versicherung umsonst, als WENN der Fall eintritt. Man muss froh sein, WENN man täglich alleine aufstehen kann, ohne fremde Hilfe!


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#56)
So hab ich es ja gemeint.
Man braucht sie, aber ist froh, wenn es nicht schlagend wird. 

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