Hallo!
Ich hatte mit einer Firma ganz erhebliche Probleme und hätte große Lust, eine Rezension mit Bildern von meiner Baustelle zu machen. Dabei gehe ich davon aus, daß sich die mit allen Mitteln wehren werden, weil die Bilder eine wirklich katastrophale Arbeitsausführung zeigen. Das Rechtsempfinden sagt einem, daß ein Bauherr Bilder von seiner Baustelle veröffentlichen und wahrheitsgemäß berichten darf. Nur wo endet diese Freiheit? Darf die ausführende Firma genannt werden? Was ist zu vermeiden?
Da das Rechtsempfinden eh klar ist, bitte nur Juristen, die die rechtliche Situation abschätzen können.
Gesamten Text anzeigen