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Erscheint mir machbar. Du hast teilweise gräben von 2,5m breite.
Das wird ein ziemlicher aushub. Aber solange die zentrale fläche frei bleibt, könnte es abschnittsweise gebaggert und kollektor gelegt werden. |
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Sei dir aber darüber im Klaren daß du wenn du eine andere Wärmequelle als Luft wählst (dh bei allem ausser LWP LWP [Luftwärmepumpe]) eine Genehmigung der Geminde Wien brauchst die relativ umfangreich ist und auch recht streng gehandhabt wird...in manchen Gebieten von Wien wird zb momentan nichts mehr genehmigt was als Wärmequelle das Erdreich nutzt weil die Gemeinde meint davon gibt es schon zuviele und das ist dann nicht gut für den Boden... |
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@melly210
Sole WPWP [Wärmepumpe] sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn die grundwasserführende Schicht erreicht wird. Dies ist bei flach verlegten Systemen fast nie der Fall. Im Gegensatz dazu sollten Luftsysteme bei Wärmepumpen und Klimaanlagen wegen der Rechtssicherheit eingereicht werden. |
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Schau mal da auf Seite 53. Auch für Flächenkollektoren braucht man das Genhemigungsverfahren...die differenzieren da nicht. ALLES ausser Luft muss durch diesen Genhmigungsprozeß. Luft KANN man einreichen wenn man mag, muss man aber nicht. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energieplanung/pdf/waermepumpenleitfaden.pdf |
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@melly210
Auch Infobroschüren können in Detailaussagen unscharf sein. Wer es nicht glaubt kann ja bei der MA 20 oder MA 36 nachfragen. Gilt auch für die LWP LWP [Luftwärmepumpe]. |
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Wir haben dieses Jahr im 14. Bezirk gebaut (Fertigstellung grad erst im Juni). Wir haben eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] und die mussten wir vorher nirgends genehmigen lassen. Wir haben sogar extra vorher bei der MA 50 nachgefragt (die sind für die Förderungen zuständig). Die haben uns gesagt wenn man wegen der Nachbarn beunruhigt ist kann man die Lage des Außenteils bei den Bauplänen einzeichnen und somit in einem Aufwasch mit dem ganzen Haus genehmigen lassen, aber notwendig ist es nicht. |
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In Wien sind alle klimatechnische Einrichtungen mit Außenaufstellung bei der Baubehörde MA 37
genehmigungspflichtig. Hier handelt es sich um eine der zahlreichen nicht genehmigten Anlagen ohne Rechtssicherheit. Selbst bei den Förderungsrichtlinien gibt es entsprechende Hinweise. Hier sind Arnes zahglreiche Schallhinweise entsprechend der OIB Richtlinien auch nicht angekommen. |
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Liest du nicht was ich dir schreibe und verlinke ?? Ich habe dir die Infobroschüre verlinkt, dir gesagt daß wir das selber grad gemacht haben und was die MA 50 (Förderstelle) dazu gesagt hat...man KANN wenn man es schwarz auf weiß will die LWP LWP [Luftwärmepumpe] bei den Hausplänen eintragen und mitgenehmigen lassen, aber vorgeschrieben ist das nicht, dh auch nicht genehmigungspflichtig !! "Bewilligungs/Genehmigungspflichtig" würde heissen man darf sie ohne Erlaubnis nicht aufstellen, und das ist eben nicht so. |
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@melly210
geh zum Schmied und nicht zum Schmiedl. Für die baurechtlichen Genehmigungen und Einreichungen ist in Wien die MA 37 zuständig. Bei mir waren noch alle LuftWP und gesplitete Klimageräte genehmigungspflichtig. Frag bei der MA 37 nach. |
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gut, schlimmstenfalls muss melly nur das nicht bewilligte aussenteil entfernen.
bei der wohnbauförderung nö hatte ich auch das gefühl, dass die zuständige stelle nicht mit der gemeinde oder jemanden interagiert. die haben ihren eigenen prozess. und alles geht über die bauherren, die dafür sorge tragen müssen, dass sie die bewilligungen bekommen. bei oberflächennahen erdwärme ist ein wasserrechliches verfahren nötig, wo das grundwasser so hoch ist. wäre zb gewesen, wo wir zuerst bauen wollten (st.andrä wördern, bei der donau. ist sicherlich auch so in vielen teilen von wien, die nah bei der donau sind.). ein bisschen weiter in die hügeln und es interessiert keinen, wie wo die kollektorrohre am grundstück verbuddelt werden. bis an die grundgrenzen. |
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Keine Ahnung wann du gebaut hast oder wie damals die Bestimmungen waren, jetzt ist es defintiv nicht mehr so. Steht ja auch in der Broschüre die ich dir verlinkt habe so drin. Wir haben in den Energieausweis, ohne den man keine Baubewilligung von der MA30 bekommt, reingeschrieben, daß wir eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] als Heizung einbauen, am Plan eingezeichnet haben wir sie nicht und auch sonst keinerlei Genehmigung/Bewilligung dafür gebracht. Das Bauvorhaben hat uns die MA37 auch so bewilligt. Glaubst du nicht die hätten uns wenn eine Genehmigungspflicht für LWP LWP [Luftwärmepumpe] bestehen würde darauf hingewiesen, daß wir die beantragen müssen, weil sie uns sonst keine Baubewilligung erteilen können ??? Wie gesagt, wir haben das gerade erst durchexerziert, wir haben sogar von der Stadt Wien eine nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 5000 Euro für diese LWP LWP [Luftwärmepumpe] bekommen |
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melly, aber die förderung und baubewilligung sind zwei verschiedene dinge.
wie du schreibst, war das bei uns genauso. einreichplan, energieausweis, baubewilligung, förderung. nur haben wir kein aussenteil, das zu bewilligen gilt. dann ist das aussenteil eventuell nicht bewilligt, wenn es dazu eine bewilligung gebraucht hätte. wenn es die bewilligung für lwp aussenteil nicht gebraucht hätte, dann ist's egal. aber du kannst nicht bei der förderungsstelle nachfragen, ob du das aussenteil bewilligen mußt, weil die ja nicht drüber entscheidet. du hättest bei der baubehörde nachfragen müssen. falls du eh bei der baubehörde nachgefragt hast, dann ist eh wieder gut. |
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Es braucht eben keine Bewilligung. Wir haben die Baubewilligung, bei der man ja auch angeben muss wie geheizt wird, von der MA 37 anstandslos bekommen, ohne weitergehende Bewilligung in irgendeiner Weise. Nach Baubeginn habe ich mir dann irgendwann mal die Förderrichtlinien genauer durchgelesen weil ich wissen wollte was ich da alles für den Antrag brauche. Dabei bin ich über den Passus gestolpert, daß sie empfehlen die Lage des Aussenteils auf den Bauplänen einzuzeichnen und somit bewilligen zu lassen. Also habe ich da nachgefragt ob das jetzt ein Problem ist, daß das bei uns nicht gemacht wurde, weil auch niemand, auch nicht die Baupolizei jemals gesagt hätte, daß das notwendig ist und ob wir das jetzt nachtragen sollten. Die Antwort war nö, müssen wir nicht, ist keine Vorschrift, nur eine Empfehlung. Er hat dann erklärt, die LWP LWP [Luftwärmepumpe] sind nicht genehmigungspflichtig, weil davon ausgegangen wird, daß sie bei fachgerechter Montage keine Beeinträchtigung für die Nachbarn darstellen. Es kann einem aber halt passieren, daß ein Nachbar sich gestört fühlt und dann Messungen veranlasst. Wenn sich da dann ergäbe, daß eine über die Grenzwerte hinausgehende Belästigung vorliegt muss man im schlimmsten Fall halt einhausen oder sonst wie nachbessern. Wenn es hingegen am Bauplan eingezeichnet ist und so mit genehmigt wurden haben die Nachbarn es da schon erheblich. Es ist also quasi unser Risiko, ob unsere LWP LWP [Luftwärmepumpe] die Vorgaben erfüllt bzw falls nicht ob sich die Nachbarn gestört fühlen. So wie sichs angehört hat war ihnen die Arbeit zuviel jede einzelen Anlage zu überprüfen und daher haben sie nach dem Prinzip "wo kein Kläger da kein Richter" beschlossen, daß das Gros der Anlagen keine Probleme verursachen und sie sich das daher sparen und sich nur mit den Einzelfällen befassen in denen sich jemand beschwert hat. |
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@melly210
Die MA37 geht bei ihren Bewilligungen immer vom §61 der Wiener Bauordnung aus. An deiner Stelle würde ich bei für deinen Bezirk zuständigen Referenten der MA 37 nochmals genau nachfragen ob er auf eine Genehmigung verzichtet. Bewilligungsfrei sind nur innen aufgestellte Kompaktgeräte ohne Außenteile. Bei Geräteeinhausungen ist der Preisvorteil einer LWP LWP [Luftwärmepumpe] wesentlich kleiner, da diese Kosten meistens € 3000.- - 4.000,-- ausmachen. Zusätzlich werden durch diese Nachbauten auch die COP- Werte geringer. |
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Ja der hat uns ja die Baugenehmigung incl WPWP [Wärmepumpe] erteilt !! Ohne irgendeine Genehmigung oder genauere Angaben zur LWP LWP [Luftwärmepumpe], außer der Angabe daß eine gemacht wird. Wir haben dem schon vor der Bauverhandlung alle Unterlagen gezeigt. Das Einzige was der wollte war eine Regenwasserzisterne. Das hat er als Bedingung reingeschrieben, daß die noch gemacht werden muss auch wenn sie im Ansuchen nicht drin war. Wie gesagt, das schein im Moment in Wien generell so gehandhabt zu werden. Genehmigungsfrei, wenn sich wer beschwert schreiben sie dann unter Umständen noch Einhausung oder was auch immer vor. Hat der von der MA 50 eben auch so gesagt, und steht auch in dem WPWP [Wärmepumpe]-Leitfaden der Stadt Wien so drin. Für alle anderen WPWP [Wärmepumpe] braucht man ein extra Genehmigunsverfahren, für die LWP LWP [Luftwärmepumpe] nicht. Ob das jetzt Sinnig ist oder nicht sei dahingestellt, aber so ist es. |
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Wärmepumpenleitfaden hin oder her, auch in Wien sind Flachkollektoren genehmigungsfrei. |
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Wenn ja müsste das aber irgendwo stehen bzw so angegeben sein. Im Wärmepumpenleitfaden steht das anders und auch bei der Förderstelle haben sie gesagt alles außer LWP LWP [Luftwärmepumpe] muss genehmigt werden. Von daher, ich weiß nicht woher du deine Infos nimmst... |
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Es ist für mich auch sehr kryptisch, da in den geposteten Leitfäden immer vom Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) die Rede ist, aber im Gesetz nur in § 31c (Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung) Erdwärme erwähnt wird.
Ich zitiere mal: "...(5) Die Abs. 1 bis 4 finden sinngemäß Anwendung auf a) Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten (§§ 34, 35 und 55g Abs. 1 Z 1) und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung; b) Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertikalkollektoren (Tiefsonden), soweit sie nicht von lit. a erfasst sind, sofern sie eine Tiefe von 300 m überschreiten oder in Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen. Die Grenzen derartiger Gebiete sind im Wasserbuch in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. c)Anlagen zur Wärmenutzung der Gewässer. Auf Vorhaben gem. lit. a, b und c ist das Anzeigeverfahren gemäß § 114 anzuwenden. In Abweichung von § 114 Abs. 4 sind Bewilligungen mit 25 Jahren ab Einbringung der Anzeige befristet...." Also nur Anlagen die das Grundwasser direkt betreffen und Vertikalkollektoren (Tiefensonde) werden im WRG erwähnt und sind mittels Anzeigeverfahren zu genehmigen. Auch auf der Seite der Stadt Wien zum Wasserrechtsverfahren (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/umwelt/gewaesser/wasserrechtsverfahren.html) wird nur die Tiefensonde und die Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage erwähnt. |
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@melly210
Meine Infos sind gelebte Praxis seit vielen Jahren und das mit wesentlich größeren Projekten als Einfamilienhäuser. Bei solchen Projekten gibt es keine unschärfen, da geht die MA 37 und MA 36 präzise nach gesetzlichen Vorgaben vor. @nandrias nandrias schrieb: Also nur Anlagen die das Grundwasser direkt betreffen und Vertikalkollektoren (Tiefensonde) werden im WRG erwähnt und sind mittels Anzeigeverfahren zu genehmigen. Auch auf der Seite der Stadt Wien zum Wasserrechtsverfahren solange das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird sind Anlagen nach dem Wasserrechtsgesetz auch nicht genehmigungspflichtig. So wird es auch von der MA 58 gehandhabt. |
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Es kann aber sehr gut sein, daß die Vorgaben für Einfamilienhäuser und für größere Wohnanlagen anders sind.
Daß die LWP LWP [Luftwärmepumpe] da anders gehandhabt werden finde ich zb sehr verständlich. Die Außenteile der LWP LWP [Luftwärmepumpe] die für Mehrparteienhäuser gedacht sind sind sicher erheblich größer und lauter als welche für EFH. Soweit ich das bisher rausgelesen habe, verzichten sie ja auf die Genehmigung der LWP LWP [Luftwärmepumpe], weil sie davon ausgehen, daß solche Anlagen in der Regel die Nachbarn nicht beeinträchtigen. Das wird bei den großen Anlagen aber wohl anders sein und daher fände ich es logisch, wenn die dann vorher genehmigt werden müssen. Der WPWP [Wärmepumpe]-Leitfaden ist ja wohl auch primär für Häuslbauer gedacht, dh für Leute mit kleinvolumigen Anlagen. Für die stimmen die Infos in dem Leitfaden dann auch. Was die Flächenkollektoren angeht hab ich mich nicht genauer damit befasst weil wir keine haben, aber der Leitfaden und der Typ bei der MA50 sagen halt beide alles was im Erdreich ist muss genehmigt werden...Aber wenn Rouscho wirklich vor hat einen Flächenkollektor zu bauen muss er ja sowieso zur Baupolizei hin und fragen ob er jetzt eine Genehmigung braucht oder nicht und ist dann so freundlich und teilt uns das Ergebnis mit |
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@melly21o
Hast du die Wärmepumpenförderung für Wien schon bekommen? In den Förderungsrichtlinien steht bei Luftwärmepumpen dezidiert drinn "luftwärmepumpen sind bei der MA37 genehmigungspflichtig. Es wäre natürlich interessant wenn es bei dir nicht so handhabt wurde. |