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@melly21o
Hast du die Wärmepumpenförderung für Wien schon bekommen? In den Förderungsrichtlinien steht bei Luftwärmepumpen dezidiert drinn "luftwärmepumpen sind bei der MA37 genehmigungspflichtig. Es wäre natürlich interessant wenn es bei dir nicht so handhabt wurde. |
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Ja haben wir schon ausbezahlt bekommen. Wir hatten auch schon alle Begehungen und die Fertigstellung bestätigt. Ich sag ja, soweit ich das verstanden habe gelten halt Anlagen für EFH als klein genug um die Nachbarn in der Regel nicht zu behelligen... Ah und übrigens steht da sehr wohl, daß Flächenkollektoren zu bewilligen sind: "Wasserrechtsbescheid der MA 58 - (bei Wasser/Wasser Wärmepumpen bzw. Bestätigung der MA 58 bei Sole/Wasser Wärmepumpen mit Vertikalkollektor(en) auf die das Anzeigeverfahren anzuwenden ist). Informationen zur Erlangung der wasserrechtlichen Bewilligung bei Tiefesonde(n): 52 KB PDF Informationen zu Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlagen: 44 KB PDF Fertigstellungsbescheid der MA 58 (nur bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen - sofern vorgesehen). Um rasch zu diesen Unterlagen zu kommen, ist die Fertigstellung der Wärmepumpenanlage der MA 58 unverzüglich zu melden)" Offenbar ist das aber nicht der Wasserrechtsbescheid den man für die Tiefenbohrungen braucht sondern irgendeine andere "Bestätigung"... Die Bürokratie in Österreich ist schon echt fürchterlich. Verbindliche Aussagen zu irgendwas zu bekommen ist echt unmöglich. |
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Ich lese da nichts über Flachkollektoren... |
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Vertikalkollektoren sind Flächenkollektoren... |
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Tiefensonden sind Vertikalkollektoren, Flachkollektoren sind Horizontalkollektoren |
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Aha ok dann sorry, war ein Fehler meinerseits |
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jetzt dürfte alles klar sein. |
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der entzug findet hier bloß 1m rund ums rohr statt. der wärmenachschub kommt im sommer von oben aufs grundstück. bei brunnenquellen wird ja immer frisches wasser angezapft und abgekühltes zurück gegeben. dabei enststeht dann eine sogenannte kältefahne, die berechnet und plangrafisch dargestellt werden muß. zwecks nachweis daß kein nachbar in seiner grundwassernutzung eingeschränkt wird... gibts alles wie gesagt beim flächenkollektor nicht... davon kann es also gar nicht zuviele geben ... sommer/winter sind fürs erdreich wie ebbe und flut. der kollektor nascht da nur ein bissl mit... mittlerweile muß man ja schon empfehlen hochbeete auf die kollektoren zu setzen, weil durch passive kühlung dort ein 'südtiroler klima' erzielt wird ... |
das kann für flächenkollektoren nicht zutreffen, weil deren entzug verläßt ja nicht das grundstück ...
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Ich habe in der ganzen Planung erst jetzt wieder Zeit gefunden mich hier zu melden. Danke für die bisherigen Rückmeldungen!
Sehe die Errichtung auch als bewilligungsfrei an, was ja durch den Leitfaden bestätigt wird. Zur Planung selbst: Ich habe mit dem Grabenplaner weiter herumgespielt mit dem Versuch das Ganze zu optimieren, v.a. auch hinsichtlich einer Nutzung der Baugrube, bzw. Reduktion des reinen Grabenaushubs. Bin aber noch nicht ganz zufrieden, v.a. mit der Einmündungssituation ins Haus. Haustechnik kommt in die Nord-Westliche Ecke des Kellers. Wie ist es hier eigentlich mit einer Leitungsweiterführung im Keller. Ist es besser so kurze Wege draussen im Erdreich zu verlegen und driekt bei der Technik einzumünden, oder ist der Entzug zu wenig relevant und die Rohre können im Keller noch weiter verzogen werden? Hier der Link zum aktuellen Projekt: http://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=ruwnvdL1fohAiwaNBFdA Vielleicht kann sich das bitte noch einer der Profis anschauen, Verbesserungsvorschläge sind natürlich immer willkommen. Den als senkrecht eingezeichneten Kollektor in Osten hätte ich an die Baugrubenböschung gelegt, weil das sonst recht knapp wird mit dem Abstand zur Grundgrenze. In dem Sinn wird es wahrscheinlich sinnvoll sein mit den anderen Bereichen ebenso zu verfahren und nur die breiten Gräben vor dem Keller zu verlegen. lg, rouscho |
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Bewilligung MA 58 Wasserrecht - Bezüglich des Ringgrabenkollektors in Wien habe ich nochmal nachgefragt und diese Antwort bekommen:
Dass mit der TIEFsonde ist nur wichtig in Fällen des § 31c Abs. 5 lit. b des Wasserrechtsgesetzes. In lit. a derselben Bestimmung ist von TIEFsonde nicht die Rede, sondern lediglich von Gewinnung von ERDwärme. Dabei würde die Tiefe der Sonde wohl keine Rolle spiele. Was allerdings eine Rolle spielt, ist die Tatsache, dass bei der von Ihnen angedachten Anlage gar keine ERDwärme sondern lediglich SONNENwärme genutzt wird, wenn ich das richtig verstanden habe. Macht auch mehr Sinn (um Erdwärme effektiv zu nutzen müsste man wohl tatsächlich tiefer graben). Ich schließe mich somit der von Ihnen unten darstellten Auffassung an, dass es sich gegenständlich nicht um eine Anlage zur Nutzung der Erdwärme handelt und somit auch keine Bewilligung nach § 31c WRG (oder sonst nach dem WRG) erforderlich ist. Somit wäre hier nichts weiter zu erledigen. |
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Danke für die Info lieber radiomaniac...
Könnte nützlich sein, sollte mich mal ein Freund danach fragen! LG |