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Romberger

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  •  inkale
10.2. - 29.6.2009
72 Antworten 72
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Seit heute ist es leider Gewissheit:
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/5presse/2medienarchiv/1insolvenzerstfaelle/2009-02/romberger/index.html

[Hinweis der Redaktion: Dieser Eintrag betrifft die frühere Firma Romberger, also NICHT das Nachfolgeunternehmen, das seit 2009 zur Swietelsky-Gruppe gehört.]

  •  creator
12.2.2009  (#21)
verzugsfolgen natürlich : §§922ff abgb...

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  •  trofaiach
12.2.2009  (#22)
Verzugszinsen - Hallo!
Mein Rombergerhaus ist im Sept. 2008, war mit der Planung Ausführung, Termintreue eigentlich sehr zufrieden (war auch stark dahinter), lediglich "Risse" in allen Varianten haben wir, dürfte ein Problem bei Rombergerhäusern sein. Den Beitrag mit den Verzugszinsen...gelten auch für Romberger... habe ich nicht verstanden, bitte um Details bzw. Aufklärung

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  •  trofaiach
13.2.2009  (#23)
Verzugszinsen - Sorry für den Fehler in obigem Beitrag!
Es war natürlich gemeint:
Mein Rombergerhaus ist im Sept. 2008 FERTIG GEWORDEN

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  •  inkale
13.2.2009  (#24)
Übergabeprotokoll - Ab wann gibt es das?
Bei uns haben sie im Spätherbst die Fassade nicht mehr geschafft, und die ist noch offen.
Dinge die bei uns anfallen sind eher Kleinigkeiten. Der eine oder andere Riss und ein Teil beim Rauchfang, der noch geliefert werden muss.
Wir haben für nichts bezahlt, was nicht auch geleistet wurde.
@creator: kannst du mir das mit den Verzugszinsen bitte auch nochmals erklären?


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  •  inkale
13.2.2009  (#25)
Verzugsfolgen - ...ok, nicht Verzugszinsen sondern Verzugsfolgen...
Was hat es mit denen auf sich? Wahrscheinlich hast du das eh schon zig mal gepostet, werd mal die Suchfunktion bemühen.

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  •  creator
13.2.2009  (#26)
@inkale - zum richtig reklamieren: http://www.energiesparhaus.at/forum/13384

zu den synallagmatischen verzugszinsen: das habe ich schon bei meinen finaztipps geschrieben und auf die studie der ak zu den gesetzwidrigen klauseln. klauseln gelten bei konsumentengeschäften immer für beide seiten, es kann daher nicht sein, dass ein teil sich etwas herausnimmt, was der andere nicht darf. das wäre eine gröbliche benachteiligung isd §879 abgb und sittenwidrig.
daher sind auch verzugszinsen, die sich eine firma in den vertrag schreibt (meist agb) in ihrem verzugsfall auch gegen die firma anwendbar. du kannst daher sagen: übergabetermin war der xx.xx.xxxx, ihr seit x tage in verzug und für diese x tage kommen die agb-zinsen (irgendwo bei 8-11%) in abzug. natürlich ist es auch bei mängeln klar, dass bei rechtzeitigen rügen eine fälligkeit ausgeschlossen wird - es kann keine rechnung gestellt werden, bis ihr nicht abgenommen habt. je länger die sich zeitlassen, desto mehr wird abgezogen. schadenersatz wie z.b. weitere mietkosten etc. sind davon unberührt!

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  •  lexibald
13.2.2009  (#27)
@trofaiach - Unser Bauabschluss: debenfalls Herbst 2008. Kurz darauf traten Risse auf, die sich mit der Zeit verstärkten und verlängerten, allerdings keine dramatischen Züge annahmen (zwar bei entsprechendem Abstand gut sichtbar, aber halt nicht bestürzend). Dem Bauleiter wurde das bei Übergabe und Schlussprotokoll mitgeteilt. Er meinte, dass das im Rahmen der Gewährleistung von Romberger erledigt würde (nach spätestens 2 Jahre, wass sinnvoll klingt). Zudem erhielten wir eine Bankgarantie für Ansprüche (ausgestellt von Generali, lautend aus Volksbank), die nur einen seltsamen Passus enthielt: "gültig nach Hinterlegung der Summe durch Romberger"... Da mache ich mir derzeit schon Gedanken und werde das nachprüfen, weil wenn die Hinterlegung aus Herbst 2008 durch Romberger nicht erfolgt ist, was ist dann eine Bankgarantie wert?

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  •  trofaiach
13.2.2009  (#28)
Bankgarantie - Hallo "lexibald". Ich habe auch eine Bankgarantie, konkret eine Sicherstellungsurkunde von Generali in der Höhe von rund 3700€. In meinem Vertrag steht "die Garantie wird erst dann wirksam , wenn der Haftungsbetrag auf dem Konto bei der Volksbank Ried gutgeschrieben wurde". Da mir nicht klar war, wer einzahlt, habe ich bei Styria West, Fr.Binder angerufen. Nach ihrer Auskunft, so habe ich es verstanden, ist damit mein noch offener Restbetrag von 4000€ , den ich noch Romberger schulde und einzahlen sollte, gemeint. (In der Zwischenzeit an die Volksbank Ried - von Romberger abgetreten)Ich glaubte vor den Telefonat auch, dass Romberger einzahlen muss. Werde mich aber nochmals erkundigen. In meinem Fall habe ich mit der "Sicherheit" der Bankgarantie kein Problem, da ich, wie erwähnt , noch 4000€ wegen der Risse ( verlange eine schriftliche Zusage, dass Romberger diese am Ende der Garantiezeit saniert)offen habe.

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  •  lexibald
18.2.2009  (#29)
@trofaiach - Ich schulde aber Romberger nichts mehr, es geht vielmehr um MEINE Gewährleistungsansprüche gegen Romberger, die ich mit dieser Bankgarantie abgesichert haben sollte. Und da wundere ich mich schon.

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  •  inkale
2.3.2009  (#30)
Kein Zwangsausgleich - Nun ist es leider sicher:

http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsraumooe/art467,116708

Weiß wer, woher wir nun unsere Fertigstellungsmeldung bekommen?

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  •  lexibald
2.3.2009  (#31)
Ja, das ist schlimm. - Ich nehme aber mal an, dass der MV verpflichtet ist, die Geschäfte nach Möglichkeit bis zur entscheidenden Tagsatzung des Konkursgerichts fortzusetzen.
Also: weiterhin an Romberger wenden (GF oder MV).
Wir werden unsere Bankgarantie für Gewährleistungen verfrüht jetzt schon einlösen (oder zumindest versuchen).

Euch Alles Gute!

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  •  canada
3.3.2009  (#32)
So geht's weiter - Ich hab selber ein Romberger-Haus bestellt, dass bereits geliefert worden sein sollte. Folgendes wird bei Romberger passieren:

Die Firma Romberger ist bereits aufgelöst und der Masserverwalter hat alle Verträge gekündigt. Es sind derzeit nur mehr die Bereiche Lohnverrechnung und Buchhaltung existent.

Das Gerasdorfer Werk, alle Musterhäuser und die Mitarbeiter werden aus der Konkursmasse von der Firma Maba Fertighaus übernommen. Maba kommt aus der Kirchdorfer Gruppe und produziert z.B. EGO-Haus.

Derzeit sind sie dabei die Verträge der Angstellten zu prüfen und die Übernahme abzuwickeln. Das Werk wird voraussichtlich in 3 Wochen in Betrieb gehen.

Den Kunden, welche noch Bestellungen bzw. Gewerke offen haben wird Maba die Übernahme des Romberger-Vertrages zu gleichen Konditionen anbieten. Dies soll voraussichtlich ab nächster Woche starten.

Wie das mit der Mängelbehebung aussieht kann ich leider nicht sagen. Ich fürchte nur, dass sich die Betroffenen an die Konkursmasse zu wenden haben und da schauts nach einer Quote von maximal 10 % aus. Dafür gäbe es eigentlich die Bankgarantien. Mit diesem Geld könnte Maba oder auch eine andere Firma die Mängel beheben und die Bank muss es zahlen. Ich würde den Betroffenen aber anraten, sich ehestmöglich mit ihrem Anwalt in Verbindung zu setzen, weil die Anmeldefrist für Forderungen mit 1. April endet.

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  •  alex0rain
6.3.2009  (#33)
Fertigstellungsanzeige - Bezüglich der Fertigstellungsanzeige bin ich mit dem Masseverwalter Hrn. Dr. Kahrer in Verbindung getreten und erhielt folgende Antwort:

„Wegen der Unternehmensschließung kann keine weitere Tätigkeit entfaltet werden. Die Fertigstellungsmeldung kann vom geschlossenen Unternehmen nicht mehr ausgestellt werden und ersuche ich, diese anderweitig beizubringen.„

Ich bin nun auch schon mit meiner Rechtschutzversicherung in Kontakt getreten, jedoch vermute ich, dass in diesem Fall nichts getan werden kann.

Bleibt nur noch der Weg zum ortsansässigen Baumeister um für teures Geld die ausständigen Dokumente zu bekommen.

In unserem Fall handelt es sich übrigens um die Bescheinigung des Bauführers gem. § 30 Abs. (2) Ziffer 3 der NÖ Bauordnung 1996 sowie um die Bescheinigung der Lagerichtigkeit des Objektes.
Diese Dokumente werden der Fertigstellungsanzeige, die man selbst unterschreiben muss, beigelegt.

Für einen Erfahrungsaustausch wäre ich dankbar!

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  •  creator
7.3.2009  (#34)
nein, da wäre es sinnvoll, sich an herrn ing. freund zu wenden, 02236/63384 bzw. 0664/2207213, das büro in der blauen lagune ist im "alten" romberger-haus ja immer noch offen, gehört ja alles herrn ing. freund.
natürlich kann man juristisch hübsch theoretisieren, praktisch geht's (ohne juristerei - bin auch jurist) recht simpel weiter: durch das firmenkonstrukt ist egal, ob jetzt die maba einsteigt oder nicht, weil romberger - auch nicht schlau - eine auffanggesellschaft gründen will, da ja die leute eh vorhanden sind, die freund fertigteilhaus-vertriebs-gmbh mit ein paar anderen gmbh's dahintersteht und im falle eines zwangsausgleichs auch die bestehenden kunden nicht verprellt werden sollen. sonst schaut's für all diese gmbh's + maba blöd aus: die sind zwar nicht in konkurs, habe aber keine vertriebsschiene...
du brauchts daher keinen eigenen baumeister, der sollte von herrn ing. freund gestellt werden...

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  •  hannes_h
10.3.2009  (#35)
FertigstellungsmeldungIch habe nun die noch ausstehenden Arbeiten (Innenputz und Aussenputz) privat vergeben. Bzgl. Fertigstellungsmeldung und Gewährleistung bin ich nicht sehr zuversichtlich. Die MABA und Herr Ing. Freund (?) sind ja nicht Rechtsnachfolger der Fa. Romberger und werden wohl diese Papieren nicht "freiwillig" unterzeichnen...

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  •  creator
10.3.2009  (#36)
hast du schon gefragt... oder vermutest du es nur?

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  •  lexibald
11.3.2009  (#37)
Haftungsgarantie - Ich habe derzeit viel Spaß mit der Haftungsgarantie von Romberger, ausgestellt von der Generali. Denen habe ich die Behauptung eines gewährleistungspflichtigen Schadens (kleinere Risse in den Wandecken) gemeldet. Darauf die Antwort: sie benötigen den Nachweis, dass wir alle Rechnungen (v.a. die Schlussrechnung an Romberger) bezahlt haben UND von der Garantieerklärung abgeschrieben den genauen Wortlaut. So eon Kindergarten, zumal ich zwischen Baukonto und Kreditvertrag die Bankverbindung gewechselt habe. Mir kommt vor, das war nur das Einläuten eines langen Rechtsweges mit der haftungsverpflichteten Generali Versicherung. Die stellen sich jetzt absichtlich dämlich, um die Leute mürbe zu machen.

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  •  creator
11.3.2009  (#38)
seite 2, erster absatz? - das ist die info von styriawest, dem makler. das ist eher der versuch, einen rechtsstreit zu vermeiden - da steht ja der verzicht auf einwendungen von der generali drin. sonst wär's eher blöd.
das mit den zahlungen ist eher ein scherz, weil die garantieurkunde ja erst nach zahlung übersendet wurde....

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  •  lexibald
11.3.2009  (#39)
@creator: Genau: Styriawest - ich empfinde es als Pflanz, wenn ich in Besitz einer allgemeingültigen und abstrakten Bankgarantie bin und dann dem Haftenden meine Zahlungen nachweisen soll.
Ich weiss nicht, ob nicht die nächste Antwort mein befreundeter Rechtsanwalt geben sollte, oder ob ich die Antwort den Medien zuspielen soll. Da hätte ich gute Kontakte und Generali bzw. Styriawest können wohl kein Interesse haben, in einer solchen Rolle medial aufzuscheinen. Wie man sieht: ich bin geladen.

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  •  Wien_1600
11.3.2009  (#40)
Masseverwalter Johann Kahrer - wie gehts weiter bei euch? - Haben bislang noch nichts vom MV bekommen. Er ist anscheinend gerade beim Abschliesen der offen Verträge beim Buchstaben "G". Solange ich nichts offizielles habe werde ich auch keinen neuen mit den noch fehlenden Gewerken beauftragen. Wie geht Ihr vor? Einzelen Beauftragung oder mit den ehemaligen Bauleitern von Romberger wieder a Block?

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  •  creator
11.3.2009  (#41)
ich kann mich natürlich auch irren... aber die frau kendler von styriawest hat auf mich eher den eindruck gemacht, als wollte sie mit dem hinweis auf den einwendungsverzicht die leute darauf aufmerksam machen, das so reinzuschreiben, um eben schnell eine zahlung rauszukriegen. in der situatiion des schadenreferenten wird der (das sind die mini-puvoirs, die fast jeder nach 2 monaten bearbeiten darf) das einfach anweisen, wenn er das so vorgesetzt bekommt.
wie gesagt, ich kann mich auch irren, aber die risse kriegen die ja auch nicht zum ersten mal zu lesen...

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