« Baurecht  |

Rücklage WEG Novelle [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  rabaum
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
16.12.2022 - 19.1.2023
4 Antworten | 3 Autoren 4
1
5
Gemäß der WEG Novelle sind ja ab 01.07.2022 zumindest EUR 0,90 pro Quadratmeter Nutzfläche als Rücklage einzuheben. Aus der Perspektive des Vermieters ergibt sich dadurch ein erheblicher vorübergehender Kostenfaktor. Deshalb frage ich euch, wie ihr das angeht. 

Die Rücklage hat den Charakter des Vermögensaufbaus und darf deshalb nicht automatisch als Werbungskosten abgezogen werden. Weiterverrechnen an die Mieter ist im Geltungsbereich des MRG auch nicht zulässig. 

Erst wenn diese Mittel für konkrete Instandhaltungen herangezogen werden, wird der Aufwand schlagend und dürfte abgezogen werden. Wie sieht das jetzt in der Praxis aus?

  •  Baumau
  •   Gold-Award
19.12.2022  (#1)
Im Normallfall solltest du von der HV eine Abrechnung erhalten mit den Instandhaltungen des Jahres und deinem Anteil. Diesen Aufwand kannst du dann geltend machen.

Bei der doppelten Buchhaltung wird es als ARA gebucht und der Aufwand auch mit der Abrechnung eingebucht bzw. gegen die ARA gebucht.

2
  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.12.2022  (#2)

zitat..
Baumau schrieb: Abrechnung ... Instandhaltungen ... deinem Anteil. Diesen Aufwand kannst du dann geltend machen.

Ok danke. Das wäre dann der Prozentsatz der Anteile am WEG Objekt, sowas hätte ich dort stehen. Das leuchtet ein.


1
  •  Sonnenstunden
18.1.2023  (#3)
Hallo! Wo kann man das geltend machen? 

1


  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#4)
In der Einkommensteuererklärung unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Berechnung Kanalbenutzungsgebühren Niederösterreich