Gemäß der WEG Novelle sind ja ab 01.07.2022 zumindest EUR 0,90 pro Quadratmeter Nutzfläche als Rücklage einzuheben. Aus der Perspektive des Vermieters ergibt sich dadurch ein erheblicher vorübergehender Kostenfaktor. Deshalb frage ich euch, wie ihr das angeht.
Die Rücklage hat den Charakter des Vermögensaufbaus und darf deshalb nicht automatisch als Werbungskosten abgezogen werden. Weiterverrechnen an die Mieter ist im Geltungsbereich des MRG auch nicht zulässig.
Erst wenn diese Mittel für konkrete Instandhaltungen herangezogen werden, wird der Aufwand schlagend und dürfte abgezogen werden. Wie sieht das jetzt in der Praxis aus?
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