Hallo,
ich hätte da zwei Fragen.
- Wie hoch sind die Anschlussgebühren für Wasser+Kanal in Salzburg? geht das nach m2? oder gestaffelt?
- Ist die Gemeinde nicht verpflichtet mir eine Anschlussmöglichkeit am eigenen Grund zu geben, also das ich nicht die Straße aufschneiden muss und den Anschluss herstellen muss (aufwendig,teuer) sondern die Gemeinde auf mein Grundstück die Leitungen legt und ich dort dann anschließe?
Anliegerleistungsgesetz,
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000256
§ 10
(3) Die Gemeinden haben bei der Herstellung von Hauptkanälen zugleich Hauskanäle zu jenen Grundstücken, für die eine Einmündungsverpflichtung gemäß § 34 Abs. 3 des Bautechnikgesetzes in Betracht kommt, so weit herzustellen (Hauskanalanschlüsse), als diese im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche liegen, in oder entlang der der Hauptkanal zur Errichtung kommt. Der Hauskanalanschluß ist so zu gestalten, daß bei der Herstellung des übrigen Hauskanales keine Beeinträchtigung der Verkehrsfläche erfolgen kann. Hiebei ist die Inanspruchnahme des Grundes des Einmündungsverpflichteten im notwendigen Ausmaß zu dulden. Bei der Bestimmung der Lage des Hauskanalanschlusses ist berechtigten Wünschen der Einmündungsverpflichteten möglichst Rechnung zu tragen. Der Einmündungsverpflichtete hat bei der Herstellung des übrigen Hauskanales nach den Weisungen der Baubehörde an den im Bereiche der Verkehrsfläche bestehenden Teil anzuschließen.
vielen dank, max
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