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SAPPERLOT - die Versicherung zahlt nicht [OÖ]

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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
28.12.2012 - 11.1.2013
67 Antworten 67
67
Unsere Haushalts/Eigenheimversicherung hat abgelehnt einen Schaden zu bezahlen.

Konkret geht es um "Tierbiss". Eine Nagetier hat einen Schaden verursacht, der nicht ganz billig zu beheben ist. Nun steht "Tierbiss" nicht im Vertrag. Weder in der Auflistung der Schäden die versichert sind, noch in der Auflistung der Schäden, die nicht gedeckt sind.

Wie ist das nun? Was nicht im Vertrag steht ist nicht versichert? Oder was nicht unter "nicht versichert" steht ist versichert?

  •  creator
  •   Gold-Award
29.12.2012  (#1)
das musst umfassender sehengrundsätzlich ist nur das versichert, was in der polizze angeführt ist... aber eben ned immer. jetzt fängt die kür im einzelfall an, wo geld zu holen ist.

hast eine rechtsschutzversicherung mit baustein versicherungsstreitigkeiten? wenn ja, kann man das ansprechen.

ist das die sache mit der maus? wenn ja, wie wurde das gewerk (mit welchen garntien und önormen) durchgeführt? ggf. läuft das unter gewährleistung, aber das nur nebenbei...

bei wem und wie wurde der vertrag über die eigenheim abgeschlossen und hast du die gefahr von schäden durch tiere angesprochen? ggf. ist das ein fall für die beraterhaftpflicht, weil dir der das ned angeboten hat => stichwort: maklerklauseln (maklerwording), die (das) der versicherungsberater gar nicht anbieten kann... makler aber schon, z.b.:
http://www.arisecur.com/rahmenvereinbarung.html

Bruchschäden an Rohren: Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren sowie Mischwasserkanälen sind auch in Folge Pflanzenverwachsungen und Tierbissen mitversichert.

wennst also bei einem versicherungsberater warst und das angesprochen hast, müsste der vorvertraglich aufklären, ggf. auch, dass das eben nicht versichert sein soll und was bei seiner versicherung unter "leitungsschaden" unbekannter ursache gedeckt ist.
oft "erfinden" halt schadenreferenten spezialfälle aus neueren produkten, die dort extra ausgewiesen sind, um das risiko zu spezifizieren, was in altverträgen einfach undifferenziert mitumfasst war. wurde also nicht extra auf die art der schadensverursachung bei röhrln eingegangen, liegt nahe, dass eigentlich gezahlt werden müsste, man sich aber auf die neuere risikoart "tierbiss" kapriziert, weil man dann besser ablehnen kann, auch wenn's ein rohrbruch ist und man zahlen müsste. ich glaub' ned, dass eine versicherung bei gericht reüssiert, wenn sie behauptet, dass jedem konsumenten völlig klar einleutet, dass man die art des schadens genau checken muss und ein "rohrbruch" was ganz anderes als ein "rohrbruch nach tierbiss" ist - war ja schon bei der unterscheidung von sengschäden und "feuer" bzw "flamme" ned immer klar, auch wenn sich da die versicherungen mit irrem aufwand durchgesetzt haben... genau deswegen verzichten versicherungen ja jetzt auch auf die spaßigen einwände bei fahrlässigkeit.da kann das argument de verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten recht oft einen sinneswandel herbeiführen - besonders bei rsv mit versicherungsstreitigkeiten. im übrigen sind unklare agb isd §6 abs 3 kschg risiko der versicherung...

warst bei einem makler, sollte der das nach best-advice checken und die "richtige" versicherung, die sowas deckt, finden.
hier mal eine broschüre der ak: http://noe.arbeiterkammer.at/bilder/d103/Eigenheimversicherung.pdf

also check' mal rs und auftrag für die röhrln und ggf. das beratungsprotokoll, wenn da alles negativ - ab zum vki, ggf. auch per mail: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2



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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
29.12.2012  (#2)
danke creator - für deine Mühen und deine umfangreiche Ausführung. Leider haben wir keine Rechtschutzversicherung - zumindest keine die Versicherungsstreitigkeiten abdeckt.
Ein Angestellter der Versicherung hat uns den Vertrag damals verkauft. Es wurde ein alter aufgelöst und darauf hingewiesen dass der neue Vertrag viiiiel besser sei und viel mehr abdeckt. Details wurden natürlich nicht besprochen. Die hab ich mir dann selbst durchgelesen als dann endlich die Polizze daherkamm.
Allerdings hab ich damals nicht daran gedacht, dass mir so ein kleines Tierchen so einen Schaden zufügen könnte und daher gar nicht auf "Tierbiss" geachtet. Das Wort Tierbiss kommt ja gar nicht mal im Vertrag vor. Ich denke, dass noch 100 Sachen NICHT im Vertrag aufscheinen, an die man jetzt gar nicht denkt, dass sie eintreten könnten.


VKI wär auch mein nächster Schritt gewesen.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.12.2012  (#3)
lol, und was soll der VKI wohl machen? du hast ja meines wissens nach die versicherung erst abgeschlossen, nachdem die hütte stand.

wette um 2 pizzen, das da nix rauskommt

2


  •  bautech
29.12.2012  (#4)
*hüstel, hüstel* - Ist das zwingend so?
In meinem Fall wars so, dass die Rohbauversicherung und die jetztige Eigenheimversicherung ein Paket waren, die ich zu Baubeginn abgeschlossen hab... und bin jetzt für einen gewissen Zeitraum an die Versicherung (und das Produkt) gebunden.

Kanns bei Häuslbauerin nicht auch so gewesen sein?

Wenn ja, gehört eine Pizza mir emoji
ng

bautech

1
  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
29.12.2012  (#5)
a bissi komplizierter ists - (aber tut das eigentlich was zur Sache?)
Rohbau+Eigenheim/Haushalt bei Versichung U abgeschlosssen. 1 Jahr später Beraterwechsel und Empfehlung des Beraters auf die super neue Variante derselben Versicherung umzusteigen(wir wollten auch einen höheren Wert versichern, nachdem wir gesehen haben wieviel das Haus letztlich tatsächlich gekostet hat). Also weiter bei Versichung U versichert, nur halt neue Polizze. Das ganze im Baby/Hausbau-stress unterzeichnet, da wir bisher mit der ehemaligien Wohnungsversicherung der Versicherung U auch zufrieden waren. Aber leider im Nachhinein mehr und mehr draufgekommen, dass eigentlich die Versicherung nicht unseren Vorstellungen entspricht - und daher wollen wir sobald wie möglich ohnehin kündigen (abgesehen vom aktuellen "Tierbiss-Fall"). Ein paar Monate sind wir allerdings noch gebunden.

So das der kurze Exkurs - zurück zum Thema:
Warum steht bei der Polizze so schön aufgelistet "Versichert", "Nicht versichert" und warum ist nicht versichert, was nicht unter "Nicht versichert" steht. Das hab ich noch immer nicht ganz kapiert.



1
  •  creator
  •   Gold-Award
29.12.2012  (#6)
@speeeedy: wenn ich süffisant antworten darfna das, was der vki gerade mit eurer schadensfallklausel in der rechtsschutz auch macht: ein hübsches reklamationsschreiben verfassen und wenn die weigerung weiter besteht, rechtsschutz geben und wie bei awd, mel, etc. eine simple verbandsklage wegen intransparenz und gröblicher benachteiligung isd §879 abgb ivm §6 kschg und falschberatung plus ein bisschen öffentlichkeitsarbeit durchziehen...

kann ja ned sein, dass ein provisionsgeiler berater eine konvertierung zum schaden der kunden durchzieht und dabei das blaue vom himmel lügt.

jeder idiot weiß (spätestens jetzt), dass die bedingungen in der eigenheim wegen der unwetterschäden und einbrüchen bzw. vandalismus und gaunerzinken immer "bescheidener" oder "restriktiver" werden; kann jeder bei deckungssummen checken. da ist nix "viel besser" - das ist klassische fehlberatung.

jeder weiß, dass schadenmanagement nicht immer rechtskonform erfolgt - und weil das hier immer wieder bestritten wird, mal 2 links:

http://www.captain-huk.de/unglaubliches/generali-versicherung-schadensmanagement-zum-ablachen/

allein die frage

Will sich die Versicherung aus ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtung drücken oder besteht die Ablehnung doch zu Recht? impliziert eh alles: http://www.team-24.at/schaden/haftpflicht/

zitat..
Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, die Ablehnung zu begründen. Dabei muss er mindestens eine der für die Ablehnung ausschlaggebenden Tatsachen und eine gesetzliche oder vertragliche Bestimmung anführen.


http://www.kontrakta.at/versicherungen/versfachwissen/l_verimschadensfall.php

noch dazu sind unklare klauseln im bereich des kschg immer in unternehmensfeindlichster auslegung zu checken. wenn die versicherung daher taxativ aufzählt, was versichert ist und was nicht und dann im schadenfall eine schadensklasse weiter spezifiziert ohne deckung im text der bedingungen, ist das schlicht sittenwidrig, weil eben vom vertragstext nicht umfasst und daher nicht erkennbar.
wenn dort nur allgemein "leitungsschaden" steht, kann ein konsument - ohne gegenteiligen, nachweislichen hinweis an prominenter stelle - davon ausgehen, dass die beschriebenen schäden gedeckt sind, unabhängig von der (über die eh definierten ausschlussgründe hinausgehende) art der entstehung des schadens.

zitat..
Details wurden natürlich nicht besprochen. Die hab ich mir dann selbst durchgelesen als dann endlich die Polizze daherkamm.


dass das ned optimal ist, weiß auch jeder - aber genau weil's in der praxis so abläuft, gibt's seit dem versräg 2012 jetzt neu zusätzlich ein generelles 14tägiges rücktrittsrecht: http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2809&tx_ttnews%5BbackPid%5D=123&cHash=43b2953295a6fed8a7af4041c0f37189

eigentlich hätte es gereicht, die polizze bei zusendung zu beanstanden, jede wette, dass keine bedingungen vorab übergeben wurden...

auf eine rechtsschutzversicherung (mit versicherungsstreitigkeiten) zu verzichten, ist halt auch keine gute strategie.
ich hab' keine ahnung, wie sehr die te jetzt gewillt ist, um ihr recht zu kämpfen und die uniqa zu sekkieren - imageschaden ist immer ein spaß. vor einer tv-kamera wandelt sich viel... aber klar, wenn sie es weiter wie gehabt betreibt, braucht niemand mit speeeedy zu wetten... bin trotzdem optimistisch, läuft ja bei den dämlichen lebensversicherungen ähnlich http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1150096-neustebeitraege/die-fondsgebundene-kapital-lebensversicherung


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.12.2012  (#7)
klar, jeder kann und darf antworten, wie er/sie will.

der versicherung den schwarzen peter zuzuspielen, ist natürlich mal der einfachste weg, es gibt aber nicht wenige kunden, die selber der schwarze peter sind, a la wenn betrag X prämie einbezahlt worden sind, muss betrag Y ausbezahlt werden - versichern soll ja quasi ein geschäft sein. emoji
fakt ist, dass manche kunden jahre später aufgrund plötzlich einsetzender temporärer amnesie nicht mehr wissen, was alles bei vertragsabschluss besprochen wurde.
darum lasse ich mir das auch gerne separat unterschreiben, ebenso die aushändigung der bedingungen....
es kann nicht jeder mögliche schadensfall dezidiert aufgelistet und besprochen werden, wie soll das bitte gehen? deswegen gibt es ja das bedingungswerk, das zumindest mmn. 98% aller eventualitäten klar verständlich beschreibt.

zitat..
kann ja ned sein, dass ein provisionsgeiler berater eine konvertierung zum schaden der kunden durchzieht und dabei das blaue vom himmel lügt.


wenn statt der 15 prozent abschlussprov. (ja, da sind die unsummen, da jeder berater bei einer EH verdient!!) plötzlich ein beraterhonorar eingeführt wird, sagen wir mal analog dem stundensatz eines technikers in der IT-branche, wäre das OK für euch?emoji ) dann philosophiere ich gerne den ganzen tag über mögliche schadensszenarien emoji
anderer vorschlag, ganz nach dem motto andre hellers: wennst vertraun hast in di söwa, brauchst ka versicherung....

mal ein bisschen differenzierter sehn, das ganze, die versicherung ist nicht die caritas.

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  •  deejay
30.12.2012  (#8)
Da bin ich ganz bei speeedy, man darf sich auch selber mal in die pflicht nehmen.
Aber der job des juristen ist halt, mit allen mitteln (jetzt mit creators eigenen worten) in der geldgeilheit einen schuldigen zu suchen. Irgendeiner wird schon ein wort zu wenig gesagt haben, auch wenn man sich selber nimmer daran erinnern kann, der andere hat sicher keinen zeugen! Ohh du liebes amerika!

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  •  creator
  •   Gold-Award
31.12.2012  (#9)
liebe leute, wir sind im privatkunden- bzw kschg-bereich... und weil es da eben immer brösel gegeben hat, sind da die regeln in reaktion auf die "brösel" (= "zivilrechtlicher betrug"/ benachteiligungen) etwas anders. die - leider - wahnsinnige bis grob fahrlässige praxis, einfach ungelesen etwas zu unterschreiben (bzw. zu lassen und geldgeil zuzuschauen), ist ja ned meine erfindung.

zitat..
Wer vor vielen Jahren eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat, vergisst natürlich im Laufe der Zeit die einstige Beratung (soweit überhaupt eine solche erfolgte) seitens Vermittler. Und die Bedingungen und Klauseln von Haushaltsversicherungen genau durchgelesen und gemerkt hat sich wohl bestenfalls der Produktentwickler bzw. ein hochweiser Versicherungsmathematiker.

http://www.geldmarie.at/versicherungen/haushaltsversicherung-zahlt-nicht.html

ich bleibe dabei: wer vorsätzlich unverständliche klauseln verfasst, verdient eigentlich, dass er genauso beschissen wird, wie er das in seinen klauseln auch selbst aktiv beabsichtigt hat. da fällt halt der, der anderen eine grube gräbt, auch selbst rein. nichts anderes bewirkt §6 abs 3 kschg bzw. §879 abgb.

hat schon mal wer hinterfragt, warum die seitenlangen beschiss-klauseln immer so schön klein gefuzzelt und erst als "formalität" abgetan werden, aber im schadenfall als vollkommen klar und nicht zu übersehen hingestellt werden?

schon mal die seitenlangen bedingungen zu jeder eigenheimversicherung angesehen bzw. sogar mal gelesen?
da soll auf einmal kein platz gewesen sein, alle schäden zu definieren, aber obliegenheiten und ausschlüsse kann man seitenlang hinfuzzeln? wer soll das ernstnehmen oder glauben? noch dazu: wie soll das ein kunde checken, dass was nicht gedeckt ist, wenn's ned drinsteht? wo doch sonst so schön viel in den klauseln steht...


zitat..
es kann nicht jeder mögliche schadensfall dezidiert aufgelistet und besprochen werden, wie soll das bitte gehen? deswegen gibt es ja das bedingungswerk, das zumindest mmn. 98% aller eventualitäten klar verständlich beschreibt.


braucht man gar nicht. wenn rohrleitung kaputt, hat die versicherung zu zahlen, unabhängig von irgendwelchen komischen umständen und ausschlüssen - basta, ist ned schwer, war früher ja auch so. nur ist man dann halt draufgekommen, dass man die arten, wie genau welcher schaden eintritt, noch versicherungsmathematisch eingrenzen und so den profit maximieren kann - legendär das dämliche "erste risiko". 2 gewitter, aber natürlich hat das 1. nur einen mini-schaden gemacht und erst das 2. alles verwüstet... pech gehabt! hätte man das kunden gleich erklärt, hätte man halt mit etwas weniger geschäft, aber mit mehr bösen worten rechnen dürfen. ich bezweifle auch, dass das bonus-malus-system in der kfz-sparte jetzt das große geschäft war (besonders beim schleudern a la 0er-stufe, wennst lv abschließt)... bringt imho nur blöde scherereien und prozesskosten und diverse umgehungsversuche. ned umsonst darf man das ja auch wieder abwählen...

natürlich haben immer erst mal alle ganz super-vorbildlich beraten, aber bevor's brenzlig wird, gibt's eine einvernehmliche lösung mit stillschweigen. wer's nach amis, awd, mel &co und unzähligen fällen bei bürgeranwalt & co noch nicht kapiert hat, ist leider zu blöd für diese welt.

zitat..
darum lasse ich mir das auch gerne separat unterschreiben, ebenso die aushändigung der bedingungen....
es kann nicht jeder mögliche schadensfall dezidiert aufgelistet und besprochen werden, wie soll das bitte gehen?

die profis machen das, das ist gut so und für beide seitzen sinnvoll, reduziert natürlich auch das risiko, aus der beraterhaftung in an

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
2.1.2013  (#10)
neues Jahr - neues Glück - ein bekannter hatte auch mal eine ähnliche diskussion mit seiner eigenheimversicherung, die wollte aus mir nicht mehr bekannten gründen nicht bezahlen. er hat den schaden 2mal der versicherung gemeldet, 2mal kam eine ablehnung. dann hat er es noch ein 3. mal probiert und siehe da ein großteil wurde übernommen.
--> also probier es nochmal und schau was passiert!

1
  •  creator
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#11)
... geh' alfa2, gibt's doch gar nicht, wo die doch alle super-objektive und durchgestylte schadensmanagementabteilungen mit profundester ausbildung haben...emoji



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#12)
Also schön langsam wird's mühsam, creator, mit dir auf sachlicher ebene zu diskutieren.
Dein offensichtlicher Hass auf Banken und Versicherungen nimmt ja ungeahnte Auswüchse an, beinahe in jedem Thead schießt du aus allen rohren.
Schade eigentlich, dein an und für sich hehres Robin Hood Prinzip verkommt so zu einem einsamen Rachefeldzug.

2
  •  creator
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#13)
abgesehen davon, dass robin hood eigentlich das krasse - gegenteil von dem bedeutet, als was ich mich hier sehe: warum soll emotionalisieren immer nur mir verboten sein? kann das daran liegen, dass für jede meiner pointen sofort bestätigungen von usern eintreffen?
der tipp, schadenmeldungen ein paarmal zu stellen, stammt definitiv ned von mir, ist aber im ergebnis durchaus bezeichnend, wenn auch nicht erheiternd.

zitat..
lol, und was soll der VKI wohl machen

zur erinnerung: du hast als erster gelacht und jetzt schau' ma halt, wer zuletzt lacht. dabei stehen die chancen auf die pizzas für dich ned schlecht, weil die te sich für das abwenden mal deutlich mehr und tiefer mit der sache beschäftigen müsste, als sie es bislang getan hat. aber deswegen die klar rechtswidrige vorgehensweise der versicherung zu verteidigen, ist schlicht nicht ok.
wennst das anders siehst, erklär' mir bitte die grundfragen:
wer wenn ned die versicherung hat es in der hand, die bedingungen rechtskonform und klar verständlich abzufassen - wenn schon damit geworben wird und sich alle versicherer unisono immer auf die unmissverständlichkeit der klauseln berufen?
wenn die uniqa zu blöd ist, klare bedingungen zu formulieren - warum soll das die kundin fressen, obwohl unklare oder unbestimmte klauseln nach §6 abs 3 kschg eindeutig zu lasten des unternehmers gehen (nichtigkeit oder "unternehmensfeindlichste auslegung")?
wieso soll man als kundin, die unspezifiziert "leitungsschäden" versichert hat, die nun einseitige einschränkung bzw. den ausschluss der speziellen schadensursache "tierbiss" - die im vertrag nirgends erwähnung findet - akzeptieren, wenn vorher erklärt bzw. der anschein erweckt wurde, dass alle "leitungsschäden" unabhängig von der schadenursache gedeckt sind?

meine vermutung ist ziemlich schlicht: die schadenabteilung bzw. der/die referentIn hat einfach - ggf. aufgrund interner anweisungen - eine ausrede gesucht, die im vertragstext ned enthalten war. wenn 9 von 10 kunden den schwachsinn schlucken, ist es immer noch ein geschäft...
mir ist jedenfalls kein einziger fall bekannt, wo eine versicherung oder bank aufgrund eines rechtskräftigen urteils alle ihre kunden von sich aus aktiv über die nichtigkeit von agb aufgeklärt und schadenersatz geleistet hätte - und sei es nur wegen zahlscheingebühr, falsch berechneter zinsen, unzulässiger spesen und zillmerung, etc.. wie würdest du das alles nennen? sicher für dich alles gründe, banken und versicherungen zu lieben, weil man sonst noch mehr steuergeld bräuchte... nur, weil man in einer branche arbeitet, muss man nicht alle praktiken verteidigen.
mir ist aber durchaus bewusst, dass 99% die praktiken selbst nicht ein mal hinterfragt haben, ned nur in diesen branchen...

rache ist ned mein ding: http://bibeltext.com/deuteronomy/32-35.htm


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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#14)
ich stell euch morgen Mal den genauen Wortlaut - der Polizze online. Wäre interssant zu sehen, was da verschiedene Leute daraus rauslesen.

Jedenfalls wird für die nahe Zukunft eine Rechtschutzversicherung angeschafft - wobei ich da (mit genug Ruhe und Zeit) die Spreu vom Weizen trennen werde und eine gute für meine Bedürfnisse zugeschnittene Variante erwählen werde. Denn leider ist auch beim Arbeitsrecht die AK nicht die wirklich kompetenteste Anlaufstelle, sodass ich hier auch besser selbst vorsorgen möchte.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
2.1.2013  (#15)
also was ich mit meinem posting sagen wollte: es kann auch ohne rechtsschutzversicherung und juristischer keule zu einem erfolg kommen, wenn man ein wenig durchhält...

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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#16)
kann man denn einen Schaden öfter melden? - ^mal als Zwischenfrage. Also gilt nicht, "einmal abgelehnt, immer abgelehnt?"

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.1.2013  (#17)

zitat..
der tipp, schadenmeldungen ein paarmal zu stellen, stammt definitiv ned von mir, ist aber im ergebnis durchaus bezeichnend, wenn auch nicht erheiternd


glaubst scheinbar wirklich, da hocken lauter deppen.....jeder gemeldete schaden kriegt ne schadenssnummer verpasst. wenn ein neuer schaden gemeldet wird, schaut der referent, ob es zu diesem schaden schon eine meldung gibt.
wär ja sonst wohl zu leicht .... somit dürfte auch häuslbauerin´s frage beantwortet worden sein.
den tipp mit nochmals einreichen kann jeder gerne probieren, zu 99,5% wirds danebengehen ...
in diesem fall ist zumindest "deine Pointe" die absolute ausnahme, da hat sich wer vertan...und ja, fehler passieren eben.

zitat..
wenn die uniqa zu blöd ist, klare bedingungen zu formulieren - warum soll das die kundin fressen, obwohl unklare oder unbestimmte klauseln nach §6 abs 3 kschg eindeutig zu lasten des unternehmers gehen (nichtigkeit oder "unternehmensfeindlichste auslegung")?


was reitest immer auf den scheinbar nicht verständlichen bedingungen herum? jeder halbwegs intelligente mensch, der des sinnerfassenden lesens mächtig ist, wird den text, so er/sie ihn sich aufmerksam durchliest, verstehen...und wenn nicht, kann man vielleicht ja auch mal versuchen, den betreuer zu fragen, hm?

zitat..
sicher für dich alles gründe, banken und versicherungen zu lieben, weil man sonst noch mehr steuergeld bräuchte... nur, weil man in einer branche arbeitet, muss man nicht alle praktiken verteidigen.


ich verteidige nichts und niemanden, ich brauch auch "die versicherung" nicht zu "lieben".
fakt ist, das ganze ein wenig differenzierter zu sehen und nicht mit der holzhammermethode alles über einen kamm zu scheren, so wie du´s leider machst.
als aufmerksamer leser und viel-poster wirst auch du schon bemerkt haben, dass ich bei gott nicht alles gutheisse, was banken, versicherungen, handybetreiber, das finanzamt, die SV usw. so alles veranstalten....emoji
aja, und noch was: bei uns ist zumindest alles in der gleichen schriftgröße abgedruckt ;)



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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
3.1.2013  (#18)
Versicherungstext - "
Bei der Deckungsvariante Vollschutz (//hab ich) sind zusätzlich versichert:

*Bruch- bzw. Leckschäden am Rohrsystem ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache. (//ich schließe daraus, dass das auch für Mäuse gilt)
*Kosten der Behebung von Dichtungsschäden und Verstopfungen an leitungswassergeführten Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen (//Mäustier hat mir eine Abdichtung durchgefressen)

"



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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
3.1.2013  (#19)
Hmmm - Unfassbar dass niemand fragt was denn eigentlich tatsächlich beschädigt wurde, was immerhin eine von lediglich 3 Infos wäre die hier relevant sind:

1) Den Versicherungsschutz kennen wir ja nun zum Teil
2) Aber: Was wurde abgefressen, welche Abdichtung wovon?
3) Wie lautete der Ablehnungstext im vollen und exakten Wortlaut?

Aber ok, wenn es besser erscheint dem VKI oder der Rechtsschutz diese Fragen stellen zu lassen, die würden nämlich auch nichts anderes machen....

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.1.2013  (#20)

zitat..
glaubst scheinbar wirklich, da hocken lauter deppen.....jeder gemeldete schaden kriegt ne schadenssnummer verpasst. wenn ein neuer schaden gemeldet wird, schaut der referent, ob es zu diesem schaden schon eine meldung gibt.

ich weiß aus eigener erfahrung, wie schadenmanagement funktionieren sollte - dass es abweichungen gibt, ist durch alfa2's beitrag wohl fakt. für kunden zählt nur das egebnis - wie man das in alfa2's beispiel nennt, ist wurscht.

zitat..
und wenn nicht, kann man vielleicht ja auch mal versuchen, den betreuer zu fragen, hm?

für jeden fall, wo berater dem kunden falsche hoffnungen macht, einen € und ich bin reich. genau deswegen hat die uniqa das experiment, die kleinschadenabwicklung (bis 1500.- puvoir glaub' ich warn's) den beratern zu übertragen, auch wieder abgeblasen...

zitat..
was reitest immer auf den scheinbar nicht verständlichen bedingungen herum?

weil das die chancenreichste argumentationslinie und simpler verständlich ist als der verweis auf die bestimmungen des versvg zur nachträglichen erhöhung der gefahr - und den synallagmatischen wirkungen zum nachträglichen risikoausschluss. du hast keine einzige meiner fragen beantwortet, weil du wissen müsstest, dass klarerweise der, der klauseln verfasst, auch dafür haftet und es sich hier um eine unzulässige, einseitige erweiterung der ausschlussgründe handelt. wenn zur art der verursachung nichts spezielles gesagt wurde, gilt eben der eintritt des ereignisses unabhängig von der konkreten schadenursache als versichert bzw. versicherungsfall. sehr simpel, sehr klar. es gilt daher der eintritt des ereignisses als versicherungsfall, das "wie" ist wurscht.
konkret: wenn's leckt, ist das der eintritt des versicherungsfalls, da kann nicht nachträglich erklärt werden, dass es für elefanten wegen dem gewicht gilt, aber für mäuse-nagen ned...emoji

das versvg ist - abgesehen davon, dass es wie so viele gesetze ursprünglich von onkel adolf stammt - ein schutzgesetz für konsumenten. das sagt auch einiges, gerade die sammelklauseln samt nichtigkeitsandrohungen. wenn das selbst fenyves zugibt (als sehr versicherungsfreundlicher prof.), heißt das was:

http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Fenyves/Skript_Versicherungsvertragsrecht.pdf

die lüge, dass versicherungsverträge für kunden "viel besser" werden, ist auch kein anreiz, den berater zu fragen. hier mal ein deutsches beispiel im rs-bereich:
http://www.streifler.de/kapitalmarktrecht-3A-olg-muenchen-haelt-risikoausschluss-fuer-kapitalanlageangelegenheiten-in-den-aktuellen-rechtsschutzversicherungsbedingungen-fuer-unwirksam-_7719.html

gaaanz überraschend wollten rs-versicherungen das risiko für diese fälle ausschließen, völlig unverständlich, wo es doch nie probleme gibtemoji

@hitcher: weil's eh (fast) jeder kennt - einfach te anklicken und erstellte threads anschauen: http://www.energiesparhaus.at/forum/29104


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.1.2013  (#21)
häuslbauerin schaden: -

zitat..
Wärmepumpe (grün) steht vor Haus. Ein PVC Rohr (orange) geht u-förmig ins Haus. Darin verlaufen ein Edelstahl-Wasserrohr und Stromleitungen (rot).
Das ganze kommt unter der Bodenplatte rein (grau) und geht unterm Estrich (lila) und unter Fußbodenaufbau + Fußbodenheizungsrohre (lila) ca 30cm rüber, bevor die Rohre an der Oberfläche auftauchen.
Das PVC Rohr war unter der Wärmepumpe abgedichtet - mit Betonung auf "WAR". Eine Maus hat sich reingefressen, liegt dem Geruch zu urteilen irgendwo unterm Haus (siehe auch anderer Thread) und stinkt. Das wär nun in Griff zu bekommen, indem wir alles wieder gut abdichten.
Eine ebay-Rohrkamera hat nun jedoch gezeigt, dass das PVC Rohr (orange) zu ca. 5cm unter Wasser steht. Edelstahlrohr+Stromleitung schwimmen also im Wasser. Und das ist bestimmt auf Dauer nicht gut. Das Wasser ist höchstwahrscheinlich Kondenswasser, das sich über längere Zeit angesammelt hat.


"bei dichtungsschäden werden die kosten für die behebung schadhafter dichtungen an den versicherten wassergeführten rohren in den versicherten gebäuden und am versicherungsgrundstück ersetzt."
da es sich bei diesem schaden jedoch um eine versorgungsleitung -siehe oben- handelt, ist die ablehnung mmn. gerechtfertigt.

noch was, begriffsbestimmung rohrbruch generell: ist ein bruchschaden an versicherten wassergeführten rohren

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