« Baurecht  |

SAPPERLOT - die Versicherung zahlt nicht [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3  4 
  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
28.12.2012 - 11.1.2013
67 Antworten 67
67
Unsere Haushalts/Eigenheimversicherung hat abgelehnt einen Schaden zu bezahlen.

Konkret geht es um "Tierbiss". Eine Nagetier hat einen Schaden verursacht, der nicht ganz billig zu beheben ist. Nun steht "Tierbiss" nicht im Vertrag. Weder in der Auflistung der Schäden die versichert sind, noch in der Auflistung der Schäden, die nicht gedeckt sind.

Wie ist das nun? Was nicht im Vertrag steht ist nicht versichert? Oder was nicht unter "nicht versichert" steht ist versichert?

  •  Hitcher
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#41)
Hmmm - "das umgebende pvc-rohr aber kein leitungsrohr sein soll, frage ich dich: was ist es dann "

Wenn kein Leitungswasser austritt, dann ist es auch keine Wasserleitung.

Eine Leerverrohrung für Elektrokabel ist auch ein Rohr und auch ein mechanischer Schutz, aber wohl ohne Diskussion ebenso keine Wasserleitung. Auch das Haus selbst wird nicht zur Wasserleitung wenn nach einem Rohrgebrechen Wasser rausrinnt, obwohl es massenhaft Wasserleitungen umgibt....

1
  •  creator
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#42)
das entspricht auch der definition im o.a. folderund ergibt im zusammenhang gelsen die deckungsverpflichtung.

leitungswasser umfasst ausdrücklich auch heizanlagen, sobald nur demonstrativ (beispielhaft) aufgezählt wird, sind implizit auch weitere rohre umfasst, weil die haftung für die definition den versicherer als ersteller der klauseln isd transparenzgebotes nach §6 abs 3 kschg trifft.

schon in der grunddeckung ist der austritt von "leitungswasser", das definitionsgemäß auch frostschutz u.ä. sein kann, "aus den vorgenannten rohren" gedeckt.

die punkte der variante vollschutz "ohne rücksicht auf die entstehungsursache", dafür wieder mit einer rein demonstrativen aufzählung, schließt schlicht und ergreifend den tierbiss mit ein, weil er explizit nicht ausgeschlossen wurde.
also klauselhaftung gem. §6 abs 3 kschg für demonstrative aufzählungen + "ohne rücksicht auf die entstehungsursache" = leistungsverpflichtung.
genau so würde ich auch gegenüber der versicherung argumentieren - und das auch vor vki und vvo-ombudsfrau http://www.vvo.at/anfragen-und-beschwerden-2.html so rüberbringen.
auf jeden fall würde ich mich an alle 3 (versicherung, vki, vvo-obfrau) wenden.

je nachdem, wie die sich verhalten, kannst ggf. auch öffentlichen druck via http://help.orf.at/ , bürgeranwalt, etc. versuchen - in eine kamera wollen alle als wohltäter lächeln...
telefonieren - wenn auch mit notierung der namen - ist ab jetzt (trotz vorratsdatenspeicherung) wurscht, alles schriftlich.

@hitcher: das ist aus der aufmachung des folders und dem text der polizze nicht so klar entnehmbar. mir ist schon klar, dass jede schadenabteilung das so sehen will, ob sie damit durchkommt, würde ich bestreiten, immerhin ist eben von den "angeschlossenen einrichtungen" auch die rede, selbst mischwasserkanäle werden da unter einem genannt. das rohr umgibt ja quasi als hülle ein weiteres leitungsrohr. damit wären dann alle mehrschaligen rohre ausgeschlossen? die auslegung wird imho so ned halten, dann dürfte man nie ein schutz-(futter)röhrl bauen, weil man so die deckung auf leitungsschäden verspielt und damit das risiko auf andere schäden erhöht...?


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#43)
Hmmm - Damit nicht jeder alles lesen muss schreibe ich mein Konklusie auch am Anfang hin: Es gibt kein Schadenereignis für die Leitungswassersparte. Erstens gibt es keinen Schaden durch austretendes Leitungswasser, zweitens gibt es keinen Dichtungsschaden an einer leitungswasserführenden Leitung. Was eine leitungswasserführende Leitung ist steht unmittelbar nach dem Polizzenpunkt 3. Da die Leitungswassersparte nicht greift bleibt nur der Tierbiss, und eine Tierbiss-Sparte gibt es hier nicht.

Gehen wir es der Reihe nach durch was wir wissen:
"3. Leitungswasser
ist Wasser in Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder angeschlossener Einrichtungen (wie z.B. Warmwasserversorgungs-, Zentralheizungs-, auch Fussbodenheizungs- und Schwimmbadversorgungsanlagen)."

Hier ergibt sich leider für die Versicherung schon ein Riesenvorteil, denn es gibt weder einen Schaden an einer der aufgezählten Rohrsysteme und schon gar kein ausgetretenes Leitungswasser. Es gibt somit kein versichertes Schadenereignis, denn Tierbiss ist eben nur für die aufgezählten Rohre ein mitversichertes Schadenereignis, und nicht für alle anderen Sachen.

"Deckungsvariante Grunddeckung
Versichert sind Schäden durch
. Austreten von Leitungswasser aus den vorgenannten Rohren und Einrichtungen (Anmerkung: Trifft nicht zu)
.) Bruch von leitungswasserführenden Rohren bzw. Mischwasserkanälen - ausgenommen infolge von Korrosion (Trifft nicht zu)
.) Bruch von Kollektoren einer Erdwärmepumpe im Freien (Trifft nicht zu) sowie
.) durch Frost verursachte Bruchschäden an den leitungswasserführenden Rohren und/oder angeschlossenen Einrichtungen, deren Armaturen und an Sanitäranlagen - nur innerhalb der versicherten Gebäude (trifft nicht zu)"

Bis hierher noch kein Treffer der uns weiterhelfen würde

"Bei der Deckungsvariante Vollschutz sind zusätzlich versichert
. Bruch- bzw. Leckschäden am Rohrsystem ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache (zB durch Rost oder Korrsion);"

Hier könnte man zum ersten mal einhaken, allerdings ist am Beginn von Punkt 3 recht klar aufgezählt was unter Rohrsystem zu verstehen ist, trifft also nicht zu.

". Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (zB Wasserhähne, Waschbecken, Klosetts, Badeeinrichtungen, Heizkörper, Heizkessel und Boiler), wenn deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens notwendig ist. (Trifft nicht zu, denn es gibt kein Rohrgebrechen das in die Aufzählung zu Punkt 3 fällt)
.) Kosten der Behebung von Dichtungsschäden und Verstopfungen an den leitungswasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen"

Dieser letzte Punkt ist eine der wenigen Möglichkeiten zum einhaken, da man unter leitungwasserführende Anlage die WP WP [Wärmepumpe] als ganzes verstehen kann und damit auch die WP WP [Wärmepumpe]-Türdichtung mit in den Versicherungsschutz hineinreklamieren versuchen kann.

Diese Suppe ist zum einen recht dünn. Zum anderen fehlt nach wie vor etwas viel schwerwiegenderes: Es gibt kein Schadenereignis für die Leitungswassersparte. Erstens gibt es keinen Schaden durch austretendes Leitungswasser, zweitens gibt es keinen Dichtungsschaden an einer leitungswasserführenden Leitung.

2
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#44)
@Creator - Deine Argumtentation basiert auf ungenaue Aussagen im Werbefolder. Die kann man vor Gericht natürlich mit in die Waagschale werfen da für viele Kunden womöglich die Folder das einzige sein werden woraus sie es halbwegs leicht schaffen den Versicherungsschutz herauszulesen.

Das ist meiner Meinung nach auch die einzige Argumentationslinie die zum Erfolg führen könnte, denn die Polizzentexte bieten meiner Meinung nach zu kleine Lücken.

@halfway: Deine Fragen habe ich gesehen, da muss ich mir aber noch eine Antwort überlegen, habe jetzt ja schon einiges an Zeit hier investiert, sorry vorerst.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#45)
@hitcher: danke für deine mühe. - nix anderes hab' ich behauptet. dass die vorgehensweise der te ned optimal war, steht außer streit. andererseits scheint mir der berater halt auch eher provisionsgetrieben eine konvertierung durchgeführt zu haben. ein "update" mit verschlechterungen wie reduziertem deckungsumfang ist nicht lustig.

mir geht's auch nicht um "rechthaben" oder "schlechtmachen" von branchen, sondern um "helfen" und ggf. "warnen". deshalb versuche ich hier die argumentationslinien darzulegen. im prinzip wird's wohl wieder darauf hinauslaufen, eine außergerichtliche einigung mit stillschweigen zu finden. besser als nix.
wenn der thread dazu motiviert hat, mal die eigenen verträge zu hinterfragen, hat er seinen zweck erfüllt.

übrigens: die banken versuchen gerade wieder, mit erklärungsfiktionen die eigentlich verbotenen vpi-gebundenen gebührenerhöhungen durchzudrücken. leider hat der ogh da auch gepfuscht http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2862&tx_ttnews%5BbackPid%5D=191&cHash=e0966536c1dc9e4d04473f204c7a1f23 , sodass man zeitgerecht widersprechen muss.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#46)
halleluja!

danke hitcher, wenigstens du als ehemaliger schadensreferent konntest cre´s augen öffnen - was ich über drei seiten versucht hab, mir aber als bösem, provisionsgesteuertem "berater" nicht gelungen ist.

in diesem sinne, amen!

1
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#47)
Hmmm - Schön dass ich helfen konnte.

Nochwas zur Vertragserneuerung: Zumindest bei Haushalts- und Gebäudeversicherungen ist es seit 1995 tatsächlich so dass jede Vertragserneuerung sehr wohl besseren Versicherungsschutz bei gleicher oder niedrigerer Prämie gebracht hat. Dass also der derzeitige Vertrag von häuslbauerin schlechter sein soll als der vorherige betrachte ich als unwahrscheinlich, obwohl ich es noch nicht vergleichen konnte.

Zur Sicherheit kann man bei Vertrags-Eneuerungen darauf bestehen die Änderungen erläutert zu bekommen.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#48)
er brauchte sie mir nicht öffnen, ich sehe genug und - kann lesen.
zudem ging es nicht um die korrekte einordnung des schadens im sinne einer leistungsrechtlichen beurteilung, sondern darum, was die te in der konkreten situation noch tun kann. das ist ein himmelweiter unterschied. übrigens war ich auch mal schadenreferent... ist aber schon ewig her...

mal aus kundensicht gelesen ergibt sich nämlich - unter weglassung der wiederholungen und verweise im text - folgender sinn:

zitat..
"3. Leitungswasser
ist Wasser in angeschlossenen Einrichtungen (wie z.B. Warmwasserversorgungs-, Zentralheizungs-, auch Fussbodenheizungs- und Schwimmbadversorgungsanlagen)."
Versichert sind Schäden durch
. Austreten aus den vorgenannten Rohren und Einrichtungen am Rohrsystem ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache (zB durch Rost oder Korrsion);"


die sicht eines schadenreferenten ist wegen der prospekthaftung wie o.a. imho wurscht - da gilt im kschg die unternehmensfeindlichste auslegung, daher würde ich in der argumentation die meinung hitcher's

zitat..
. Austreten von Leitungswasser aus den vorgenannten Rohren und Einrichtungen (Anmerkung: Trifft nicht zu)

so nicht teilen, auch wenn sie hundertmal von der versicherung gewollt wäre: es steht ned so 100% unverwechselbar drin.

im nächsten schritt wird's lustig, wenn es einen folgeschaden aus der jetzigen situation gibt...

zur vertragserneuerung: da hab' ich mich auf speeeedcat bezogen:

zitat..
und wenn er konvertiert hat, dann vielleicht ein upgrade eines produktes mit schlechterem deckungsumfang.



1
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#49)
Hmmm - Prospekthaftung ist nicht meine Spielwiese, dort würde ich auch nicht spielen wollen: Wenn im Prospekt steht "Rundum-glücklich-Paket" würde ich trotzdem kein fehlendes Glücksgefühl einklagen.

Obwohl ich selbst Konsument bin sind mir KSchG-Auslegungen zuwider wenn es erlaubt sein soll kein Gehirn zu besitzen. Auch Laien müssen wissen dass nicht einzelne Wörter aus einem Prospekt alleinstehend den Vertrag darstellen sondern eben die Polizze und die Bedingungen als Ganzes.

Nicht umsonst hat ein Kunde solange ein Rücktrittsrecht solange er keine Polizze mitsamt allen Bedingungen in der Hand hat, schliesslich weiß er eben erst dann zum ersten mal was denn tatsächlich konkret versichert ist und was seine Verpflichtungen sind.

Zum Upgrade:
"Upgrade eines Produktes mit schlechterem Deckungsumfang"
ist das gleiche wie
"Upgrade auf ein Produkt mit besserem Deckungsumfang"

Es gibt keinen Grund andere runterzumachen wenn man aussagenlogisch Fehler macht, es passiert doch ständig jedem dass man sich über Aussageninhalte nicht einig ist.

Zum Thema Folgeschäden:
"im nächsten schritt wird's lustig, wenn es einen folgeschaden aus der jetzigen situation gibt..."
Die Versicherung kennt die Situation und hat im Antwortschreiben keinerlei Hinweise gemacht dass eine Risikoerhöhung vorliegt oder die Situation beseitigt gehört. Häuslbauerin hat ihre Obliegenheiten erledigt und keine Obliegenheitsverpflichtungen in dieser Sache mehr vor sich.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
4.1.2013  (#50)
kschg, versvg, tkg, zadig, mrg- die liste der schutzgesetze - sehr lang und nur eine reaktion auf das offensichtiche: ohne diese gesetze werden wir alle sehr schnell opfer, weil man als einzelner hilflos ist.
wenn die meisten schon daran scheitern, die bedingungen eines versicherungsvertrages zu erfassen, was lehrt uns das? dass die einen so dämlich oder die anderen, die diese bedingungen aufstellen, verbrecher... oder alle nur opfer der umstände sind? "blickfang-werbung" ist halt auch verboten, weil sonst die schwächsten wieder mal gefangen werden.
hat vielleicht wer die neue werbung für die dämlichen spar-sticker gesehen und wie peinlich die weichselbraun jetzt im spot rumeiern muss, um dem verbot der kinderwerbung genüge zu tun? braucht es da eine verbandsklage, um das abzudrehen, sagt einem ned der hausverstand (nein, der echte), dass kinderwerrbung eine sauerei ist? der hofer hat das echt nicht nötig (um alle slogans zu bedienen)- und macht die meiste rendite.

ich wäre deshalb mit dem appell an die eigenverantwortung sehr zurückhaltend - das ist genau das argument, das unternehmer immer bringen: vertragsfreiheit - verhandle doch deinen eigenen vertrag! wie locker das geht, sieht jeder, der mal einen handy-vertrag verhandeln muss, von kredit oder versicherung ganz zu schweigen. ganz überraschend hat man da auch als informierter nur begrenzten spielraum - wenn überhaupt. da brauchen wir nicht von kartellen o.ä. reden...

zitat..
Die Versicherung kennt die Situation und hat im Antwortschreiben keinerlei Hinweise gemacht dass eine Risikoerhöhung vorliegt oder die Situation beseitigt gehört.

ich dachte daran, was ist, wenn der strom im wasser einen kurzen reißt und dadurch dann die "echte" leitungswasser isd bedingungen führende leitung einen schaden nimmt... dann wäre auf einmal deckung zu geben, aber die diesen folgeschaden verhindernde maßnahme braucht nicht gesetzt zu werden?
edit: für den fall, dass sich die uniqa auf den "tierbiss" versteifen sollte, müsste man eigentlich den abschluss selbst beleuchten, sprich: irrtum, culpa in contrahendo, verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten.
wenn man also den "tierbiss" extra hätte versichern müssen, lautet die rechtsfrage sehr simpel:
hätte die te den vertrag bei gehöriger aufklärung auch tatsächlich bewusst ohne "tierbiss" zu versichern abgeschlossen? ich glaube nicht - und das sollte man mal unter den titeln fehlberatung und irrtum ansprechen.

gehörige aufklärung wäre simpel gewesen. der berater hätte nur sagen müssen: liebe frau, wenn's die wp vollständig gegen alle risken versichert dabeihaben wollen, müssen's noch den "tierbiss" mit den extra-gefahren dazunehmen... was wohl bei geflissentlicher aufklärung und beratung über den text im folder - eigentlich anhand der bedingungen, die natürlich brav übergeben werden, aber das kann man eh vergessen - zu den oben durchgekauten fragen geführt hätte...emoji



1
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#51)
Hmmm - Das ist leider alles Hätti-Wari-dann-tatati.
Ob häuslbauerin der Tierbiss-Schutz auch nur einen Cent wert gewesen wäre weißt du nicht. Interessierts dich nicht oder ist es fürs Klagen ganz bequem die günstigen Rahmenbedingungen einfach herzubehaupten?

Aber egal, bleiben wir konstruktiv: Im Uniqa-Prospekt gibts eine Zusatz-Kaskoversicherung für Elektrogeräte (Baustein Maschinen und Geräte), dass müsste zumindest für Einrichtungsgeräte auch Tierbiss einschliessen. Sie hat also durchaus einige Ausbaustufen angeboten bekommen. Wäre interessant ob häuslbauerin das gegen Mehrprämie mitversichert hat. Wenn ja könnte man tatsächlich davon ausgehen dass sie auch für die Heizung (=Gebäudebestandteil) mehr Versicherungsschutz wollte (für Gebäudeteile habe ich so einen Baustein nicht gefunden, was darauf hindeutet dass für die Heizung gar kein Mehrschutz angeboten wird).

Falls nicht erscheint mir die Suppe mehr als dünn, aber ich habs eh schon erwähnt: Der VKI soll sich auch mal anstrengen, Vorschusslorbeeren hat er hier eh schon so oft gekriegt.

1
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#52)
Hmmm - "dann wäre auf einmal deckung zu geben, aber die diesen folgeschaden verhindernde maßnahme braucht nicht gesetzt zu werden?"

Ganz genau so ist es. Da die Versicherung im Antwortschreiben keine Risikoerhöhung erwähnt und auch keine Massnahmen vorgeschrieben hat sind auch keine nötig (sie wären übrigens auf Kosten von häuslbauerin zu machen gewesen). Die Wasserleitung ist gegen Rohrbruch unabhängig von der Ursache weiterhin versichert: Sie war es vorher, ist es jetzt und bleibt es auch wenn das Wasser im Rohr bleibt.

Wenn die innenliegende Leitung gebrochen wäre dann hätte die Versicherung sogar die Erneuerung unserer abgebissenen Abdichtung bezahlt, sofern das zur Gebrechensbehebung gar nicht anders möglich gewesen wäre (!).

Der Kurzschluss alleine wäre übrigens nicht mitversichert, weil er nicht durch ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurde.

By the way: Warum hat das Rohr eigentlich keine Entwässerungsvorrichtung? Sogar meine Gartenbewässerungsschläuche haben sowas und entleeren sich im drucklosen Zustand automatisch. Wärs nicht mal an der Zeit sich weniger über die Versicherung zu ärgern sondern höchste Zeit zu klären ob es baulich überhaupt korrekt ausgeführt ist?

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#53)
dass die voraussetzungen suboptimal sind, habe ich ja - schon zur genüge erwähnt. eine möglichst umfassende rechtsschutzversicherung ist heute notwendigkeit und sicher kein luxus - und auch hier sind eben deckungssummen, vertragsgestaltung, anwaltswahl, -tarife der versicherung, schadenmanagement (ablauf) und ausschlüsse genauestens zu vergleichen.

zitat..
ist es fürs Klagen ganz bequem die günstigen Rahmenbedingungen einfach herzubehaupten?


vor dem hintergrund der judikatur zu vorvertraglichen aufklärungspflichten, prospekthaftung und werbeaussagen ist das nicht nur bequem, sondern im kschg-bereich sogar geboten, weil hier laut judikatur die unternehmensfeindlichste auslegung den beurteilungsmaßstab vorgibt.
genau deswegen wird ja in den zahlreichen verfahren gegen die 3-buchstaben-firmen bei fwk+tt, vermögenverwaltung und anlageberatung genau diese vorgehensweise gewählt - und meistens auch gewonnen. jeder kann das auf www.verbraucherrecht.at oder den ak-seiten mitverfolgen.
zum thema "berater-fragen": glaubt irgendwer ernsthaft, dass ein berater oder im schadenfall ein mitarbeiter im schadenmanagement einem kunden - von mir aus nur auf anfrage - freiwillig erklärt hätte, dass zig klauseln wie z.b. hier http://www.energiesparhaus.at/forum/28544 gesetzwidrig sind und daher sämtliche forderungen der bank natürlich unberechtigt sind?

gleiches gilt im versicherungsbereich bei der kündigungsklausel im schadenfall, da ist meines wissens das letztinstanzliche urteil noch ausständig - und bis dahin wird halt nach anweisung abgearbeitet, auch klar.

wo dann im einzelfall die grenzen gezogen werden, ist für beide seiten ein schätzspiel, wobei halt bei versicherungen auch publizität und imageschäden zu bewerten sind - immerhin hat der ogh in seiner judikatur auch schon die eine oder andere kurve genommen, war bis vor 1 jahr deutlich konsumentenfreundlicher, auch bei leasing- und kaskoverträgen.
in der vorliegenden kostellation kann man's daher nur wie von mir vorgeschlagen probieren, um so zu einer einigung zu kommen, wobei ich hier nochmals ausdrücklich die obfrau des vvo in erinnerung rufen möchte.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#54)

zitat..
schon zur genüge erwähnt. eine möglichst umfassende rechtsschutzversicherung ist heute notwendigkeit und sicher kein luxus -


die aber auch keine deckung gewährt, wenn die kausalität fehlt. einfach mal "ins blaue" wg. angeblicher "beraterfehler" zu schiessen, genügt leider nicht....

wie gesagt, meine antworten decken sich mit hitchers seitenlang vorher, häuselbauerin meldet sich schon gar nicht mehr, weil ihr die sinnlosigkeit eines solchen unterfangens wohl bereits seit tagen bewusst ist.

einziges chance ist eine einigung auf dem kulanzweg, und da ist ein ach so verteufelter betreuer fast unerlässlich, da sonst sehr schwer eine persönliche beziehung hergestellt werden wird.
und ein 300-euro vertrag ist wahrscheinlich geschäftspolitisch nicht sooo der brüller - und im härtefall die kündigung in kauf genommen wird.

mögliche vorgehensweisen wie "schaden nochmals melden probieren" grenzen eher an versuchten betrug.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#55)
hier einfach mal 2 links, die das thema der - verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten mal zusammenfassen, auch wenn die beispiele teilweise holprig daherkommen, sollte der sinn klar sein:

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:TH4s2jMBVqQJ:cd.manz.at/rechtaktuell/pdf/Vertragsrecht_kompakt_LP.pdf+vorvertragliche+aufkl%C3%A4rungspflicht&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESjo8WQNbIS-AvecbJ-ryq5DPQMMJEVi7SH_gMlbVFF0NBnavCQ3gcE_kwR7nc0xH86IjHOAiXYhjjTkXs1QwU42WJGsxhEKuM5S3CnSPLEUiElF7RBemgTepaS3oxp7GwV-dQ5k&sig=AHIEtbQAUHkBjNBqfm8DuztmVvPGhLPeWA

ich hoffe sehr, es erklärt die zusammenfassung einige meiner vorschläge für die user und lässt endlich mal ankommen, dass es bei dem thema schlicht um "fairness" geht, auch wenn die ethisch-moralische seite selten eine kategorie zu sein scheint.

mir sind auch die ewigen unterstellungen, dass ich banken, versicherungen oder deren personal hasse, langsam schon zu blöd. um das geht es mir nicht, sondern um problembereiche in diesem umfeld - und da wird die sensibilität bei aufklärung und "fairness" zu erhöhen sein, ned nur, weil man sonst prozesse und geld verliert. ist doch paradox, dass jeder selbst fair behandelt werden will, aber beim eigenen geschäft möglichst alles erlaubt sein soll - floriani schau' oba. wie gesagt: diese pflichten gelten in jedem bereich, ned nur für banken oder versicherungen.

daher ist mir immer noch nicht begreiflich, was ein berater beim brief an die vvo-obfrau groß bewirken soll.

ob man jetzt versicherungsbündel gleich pauschalreisen behandeln können soll, ist da auch eher wurscht, es geht hier um die beeinflussung des beraters auf die vom kunden getroffene entscheidung: http://www.rechtdirekt.at/ARCHIV-Detail.754+M5d349a9a3f8.0.html?&L=1 gerade die ist im vorliegenden fall halt nur zu erschließen, wiewohl selbst ein beratungsprotokoll (mit ggf. vorformulierten tatsachenbehauptungen) den berater nicht automatisch sorgenfrei stellt.

ob man das jetzt "außergerichtliche einigung" , "kulanz" oder vergleich nennt, ist ziemlich wurscht, denn wenn sich eine versicherung sehr sicher ist, zahlt's eh nix. was nicht heißt, dass sie sich nicht doch irrt.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#56)

zitat..
ob man das jetzt "außergerichtliche einigung" , "kulanz" oder vergleich nennt, ist ziemlich wurscht, denn wenn sich eine versicherung sehr sicher ist, zahlt's eh nix. was nicht heißt, dass sie sich nicht doch irrt.


sehr falsch, die kundenbeziehung(en) - und da wird, zumindest bei uns, der gesamte familienverband mitgezählt, sind oft, um nicht zu sagen immer, wichtigere softfacts als ein hardfact (dieser eine schaden). um das mit meiner berufserfahrung beurteilen zu können, gehen wir, denke ich, d`accord.

ich weiss nicht, wie das z.b. in vienna ist, ich kenne meine kollegen vom schadens- und fachdienst und deren chefitäten und deren chefitäten sehr gut, oftmals per du, da büro 500m von der zentrale entfernt, also nix mit

zitat..
daher ist mir immer noch nicht begreiflich, was ein berater beim brief an die vvo-obfrau groß bewirken soll.


da kann die gute frau intervenieren, was sie will, da zählen nun mal die pers. beziehungen (wie im konditionenthread bereits beschrieben)....

zitat..
mir sind auch die ewigen unterstellungen, dass ich banken, versicherungen oder deren personal hasse, langsam schon zu blöd.


ehrlich gesat, cre., mir auch, ich denke, dass du es mit deinem intellekt hoffentlich nicht nötig hast, dauernd worte wie "dämlich, provisionsgeil" u.ä. nettigkeiten verbreiten musst....

zitat..
ist doch paradox, dass jeder selbst fair behandelt werden will, aber beim eigenen geschäft möglichst alles erlaubt sein soll


ist doch genauso eine wunschvorstellung wie die umfrage nach den höchstgeschätzten werten und vorstellungen in einer partnerschaft: unsono "treue" an oberster stelle, natürlich vom notorischen fremdgeher als ersten hinausposaunt....



1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#57)
mir ist schon klar, dass man bei schäden mal das - prämienvolumen insgesamt nimmt... aber auch nicht immer. größere häuser haben das mehr im fokus als kleinere - so mein eindruck.

zitat..
da kann die gute frau intervenieren, was sie will, da zählen nun mal die pers. beziehung (wie im konditionenthread bereits beschrieben)....


das ist imho heikel, heißt ja im umkehrschluss: wennst keinen kennst, bist immer der depp oder kunde 3. klasse mit den bescheidensten bedingungen und die anderen richten's sich halt... will so auch niemand verstanden wissen...

wunschvorstellung hin oder her: wennst beim ehebruch erwischt worden bist, hast beim unterhalt schlechte karten... und genau deswegen sind detektivkosten ersatzfähig.
das mit dem provisionsgeil beim berater war auf die äußerung des "viiel besseren" vertrages bezogen. aus der diskussion um die deckungssummen beim katastrophenschutz, der bezugnahme auf hora, etc. sollte jedem klar sein, dass auch die versicherungen das ned negieren können - und die verträge dementsprechend "anpassen". da sind dann deckungserhöhungen bei schadensklassen im promillebereich wurscht.

1
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#58)
Hmmm -

zitat..
vor dem hintergrund der judikatur zu vorvertraglichen aufklärungspflichten, prospekthaftung und werbeaussagen ist das nicht nur bequem, sondern im kschg-bereich sogar geboten, weil hier laut judikatur die unternehmensfeindlichste auslegung den beurteilungsmaßstab vorgibt.


Ich finde es vor allem geboten nur dann etwas zu behaupten wenn es tatsächlich so ist und nicht nur weil es mir bei der Klage hilft.

Ich finde es nicht geboten Behauptungen aufzustellen ohne nachzufragen ob sie der Realität entsprechen. Wenn es nur ums gewinnen geht kann man das natürlich machen, das widerlegen ist ja ohnehin Aufgabe des Anwalts/Rechtsbüros der Gegenseite. Falls der Gegenseite die Widerlegung gelingt muss man halt neue Behauptungen aufstellen, die Rechtsschutz zahlt ohnehin dann entweder die nächste Instanz oder noch besser: den Schaden aus deren Tasche.

Ich verstehe so ein Verhalten, Verständnis habe ich dafür nicht.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.1.2013  (#59)
ich weiß nicht, wie oft ihr schon verhandlungen vor - gericht erlebt habt, aber eines ist imho ziemlich sicher: selten wird wo mehr gelogen - ist ja auch klar, weil halt jeder seine sicht der dinge darstellt und oft trübt die aussicht auf finanzielle folgen die wahrnehmung. darum sind argumente vorderhand auch "behauptungen", die bewiesen werden müssen - was auch nicht immer leicht ist. de facto scheitern viele gerade am beweis - handycams sind da schon was schönes.

tatsachen werden wir alle hier nicht feststellen können, sondern nur vom geschilderten darauf schließen - und das scheint mir schon schwer für eine verletzung von aufklärungspflichten zu sprechen, ich hab's am 29.12.2012 schon angesprochen:

zitat..
Es wurde ein alter aufgelöst und darauf hingewiesen dass der neue Vertrag viiiiel besser sei und viel mehr abdeckt. Details wurden natürlich nicht besprochen. Die hab ich mir dann selbst durchgelesen als dann endlich die Polizze daherkamm.


das vor dem hintergrund der seiten 4 und 79ff im link https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:TH4s2jMBVqQJ:cd.manz.at/rechtaktuell/pdf/Vertragsrecht_kompakt_LP.pdf+vorvertragliche+aufkl%C3%A4rungspflicht&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESjo8WQNbIS-AvecbJ-ryq5DPQMMJEVi7SH_gMlbVFF0NBnavCQ3gcE_kwR7nc0xH86IjHOAiXYhjjTkXs1QwU42WJGsxhEKuM5S3CnSPLEUiElF7RBemgTepaS3oxp7GwV-dQ5k&sig=AHIEtbQAUHkBjNBqfm8DuztmVvPGhLPeWA schaut eindeutig aus, ist aber eben noch lange ned bewiesen.... und jetzt kann jeder raten, was die uniqa bzw. der berater samt seiner haftpflicht vor gericht behaupten werden...

hier mal die judikatur, die man imho wohl 1:1 anwenden kann:

zitat..
OGH: Sieht sich der Versicherungsnehmer - zufolge seiner erkennbar falschen Vorstellungen über den Umfang dieser Versicherung - einer für ihn unerwarteten Deckungslücke gegenüber, dann ist ihm der Versicherer für den im Entgang des Versicherungsschutzes liegenden Schaden ersatzpflichtig und damit deckungspflichtig, wenn der Schaden bei rechtzeitiger Aufklärung durch entsprechenden Abschluss einer den Versicherungsschutz gewährleistenden Versicherung gedeckt worden wäre.


http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4060

schön, dass man das auch bis zum ogh durchzog, die argumentation des beraters war da wohl auch klar...

trotz aller unwägbarkeiten sollte da schon was für die te rausspringen. ich denke auch, dass jede schadenabteilung die judikatur kennt, aber halt erstmal ablehnt und schaut, was passiert... und genau das ist der grundstein für den ruf der branche, da braucht sich niemand wundern und mir "hass" o.ä. vorwerfen.

ggf. hilft auch ein ra, obwohl auch hier eine selbstverständlichkeit - die kostenlose anwaltliche erstberatung - über gebühr beworben wird: http://mein-versicherungsfall.at/?gclid=CNP2sp3e1rQCFdHDzAodMCkANA

1
  •  Hitcher
  •   Gold-Award
8.1.2013  (#60)
Hmmm - Ein paar Punkte hast du vergessen, die sind halt beim Argumentieren unbequem:
-) Die Möglichkeit einer Elektrogeräte-Kasko ist deutlich im Folder ausgewiesen, ob häuslbauerin sowas denn tatsächlich wollte und abgeschlossen hat wissen wir nicht. Wenn nicht wäre die Behauptung sie hätte den Vertrag ohne Kasko-ähnlichen Versicherungsumfang abgelehnt schlicht unglaubwürdig, aber ok, behaupten kostet ja nix.
-) Die Möglichkeit einer Heizungs-Kasko ist im Folder nicht erwähnt, evtl. gibt es sie also gar nicht.

Dass vor Gericht gelogen wird um Recht zu bekommen wenn man nicht Recht hat überrascht mich nicht. Was micht stört ist deine unglaubwürdige Empörung wenn Versicherungen bequeme Behauptungen aufstellen oder unfaire Klauseln formulieren. Mich stört diese gespielte Empörung deshalb weil du dieses Spielchen mit größtmöglicher Selbstverständlichkeit genauso machst als wäre es das normalste auf der Welt. Der Unterschied besteht also nur darin dass du dich gerne auf der Gegenseite positionierst.

Die Menschen (!) die in einer bösen Versicherung oder superbösen Bank arbeiten sind deine geistigen Brüder, dass du die nicht hasst glaub ich dir sogar.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
8.1.2013  (#61)
die empörung ist nicht gespielt, die ist echt. - und da bin ich auch nicht allein. es gibt auch grenzen, nicht alles, was reingeht, ist auch korrekt und genau das versuche ich in den "abzocke vermeiden"-threads auch rüberzubringen.

ist ja nicht nur im finanzbereich so. geld ist wichtig, aber wennst dann gift im essen, deo und gewand hast, hört sich der spaß auf, vom forschungsstop bei medikamenten mal ganz zu schweigen. da brauchst dann kein "giftfreies wohnen" mehr und irgendwelches öko-passiv-pipapo-baumaterial, wennst eh mit jedem bissen und schritt vergiftet wirst, weil's halt billiger ist, so zu produzieren und eine lobby interessen durchdrückt.

das problem daran: offenbar checken die wenigsten, wie das abläuft - der thread mit dem verglecih wegen us-zwangsräumungen wurde ja auch gesperrt, weil nicht einmal die forenbetreiber den simplen zusammenhang aus dem systematischen verhalten der banken, dem zusammenbruch von lehman und den vergleichen samt den auswirkungen auf alle tt-kunden, die lustige lehman-"(höchststands)garantien" haben, checken. vielleicht verstehen sie es ja mit den links unten. wenn ned, verzichte ich auf weitere aufklärung in diesem bereich. wenn man hier so wie ich oben ausgeführt habe, argumentiert, schaut die welt schon anders aus. will man aber hier offenbar auch nicht, obwohl es unzähligen fwk+tt-kunden helfen würde.

obwohl: ja, denn auch hier war das verhalten der versicherung(en) ja grenzgenial. jetzt kann jeder selbst seine schlüsse ziehen, warum was groß als "kulanz" betitelt wird:

zitat..
„Die Generali Versicherung tat also gut daran, bereits im Winter 2008 – damals als ,Entgegenkommen für Ihre Kunden‘ tituliert – die Garantie für zu vertraglich zugesagten Leistungen selbst zu übernehmen“, resümiert Dr. Peter Kolba,


http://www.orf.at/stories/2159999/2159996/
http://www.energiesparhaus.at/forum/29617
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Artikel/Detail&cid=318859179594

wie gesagt:; die spielregeln lasten halt mal den unternehmen erhöhte pflichten auf und ob die argumentation der versicherung, dass ja soo supi aufgeklärt wurde, zieht, bleibt abzuwarten. tatsachen sind eh wurscht - hüben wie drüben und für uns sowieso.

mich ärgert das alles aus einem simplen grund: jemehr sich alles gefallen lassen, desto weniger kannst was ändern, weil dann die kritische masse nie erreicht wird. wenn sich 99% z.b. die gesetzwidrige vpi-gebührenerhöhung der banken gefallen lassen...

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next