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naja, ich sehs dann... is ja bei uns der staat österreich (da es ein bach ist) ;)
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Der Staat ist zumeist nur Eigentümer, die Pflege liegt sehr oft bei der betroffenen Gemeinde bzw Stadt (oder bei den von dem Erhalter beauftragten Firmen) ... Der Rechtsstreit ist spannend! NG bautech |
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Gemeinden sind verpflichtet, ihre Baumbestände in regelmäßigen Abständen kontrollieren zu lassen. Wenn was passiert und es wurde nicht kontrolliert, haftet die Gmoa |
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ausgelagert in eine externe gmbh |
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nein
ich sprech hier von der gemeinde. wir hatten ende des jahres sowas. so a baumtschamsterer musste den ganzen bestand der gemeindebäume abchecken. aus haftungsgründen |
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Ist zwar nicht Gemeindeeigentum, aber prüfen müssen die trotz dem - somit klagst hier auf Umwegen die Gmoa bzw den Beauftragten... |
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jede Gemeinde führt mittlerweile ein Baumkataster (wirdr jährlich gepflegt , ein Baum kostet ca. 50,-) um vor hohen Entschädigungskosten abgesichert zu sein. Die Kartierung machen je nach dem Gemeindebedienstete oder externe Firmen.
Private, wir also, müssen selbst vorsorgen. Ich habe folgendes zu unserem Thema bei Arag.de gefunden, bei uns ist es wahrscheinlich ähnlich: " Zahlt die Versicherung jeden durch Wind und Sturm entstandenen Schaden? Tobias Klingelhöfer Nein, nur so genannte Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht. Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Tobias Klingelhöfer Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.). Diese nimmt dann je nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress. Wie ist die Lage, wenn ein vorgeschädigter Baum ein Gebäude beschädigt? Tobias Klingelhöfer Wenn kein versicherter Sturm und/oder eine massive Vorschädigung des Baumes vorlag, kann der Geschädigte sich direkt an den Nachbarn als Schadenverursacher wenden. Auch hier greift entweder dessen Haftpflichtversicherung - dies kann beispielsweise die private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein. Falls der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er sowieso mit seinem Privatvermögen. Oder ein vorgeschädigter Baum bei leichtem Sturm aufs Eigenheim fällt? Tobias Klingelhöfer Wenn ein versicherter Sturm die Schadenursache war, zahlt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden. Ein „sturmloses“ Umstürzen eines krankhaften Baums geht zulasten des Hauseigentümers. " Alles klar? |
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Hallo MinMax, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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btw das ist immer anders, weil bei sowas immer du schuld bist, da du offensichtlich den sicherheitsabstand nicht eingehalten hast, sonst hätte er dich ja nicht getroffen ;) aber das wirklich "Problem" habe ich noch nicht verstanden..... sträubt sich deine Versicherung den Schaden zu übernehmen? |
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weil bei sowas immer du schuld bist, da du offensichtlich den sicherheitsabstand nicht eingehalten hast, sonst hätte er dich ja nicht getroffen ;) Soll auch Autos /Lkws geben die einen überholen und dich treffen - also find ich diese Aussage nicht pauschal richtig |
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Ja, oder auch entgegen kommende Autos - ist mir mal passiert, dass mir ein entgegen kommendes Auto einen Stein auf die Windschutzscheibe geschleudert hat. LG |
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ich frische den Thread bischen auf, die Thematik erlaubt noch eine rechtliche Frage die für mich sehr relevant ist: es ist die Frage ob ich zum kürzen der auf mein Grund mehrere Meter weit überhängende Äste, den Grund meines Nachbars betreten darf (nach §7 der NÖ Bauordnung). Die Äste hängen in bis zu 20m Höhe. Von meiner Seite ist es nicht möglich diese Äste zu schneiden, nur durch erklimmen der Nachbars-Bäume, die aber eben auf seinem Grund stehen. Hier noch kurz §7: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079&FassungVom=2016-05-01&Artikel=&Paragraf=7&Anlage=&Uebergangsrecht= |
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Ist hiefür in keiner Weise anwendbar!!! Die Bauordnung ist nur in Zusammenhang mit Bauwerken anzuwenden und nicht bei Pflanzen! |
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Gerüstwagen bestellen und rein fahren zum Zaun... alles sauber entlang des Zauns abschneiden und alles ist gut. |
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ja, das habe ich so vor, nur geht das leider nicht, ist hinter dem Haus im Garten ohne Zufahrtsmöglichkeit und im 30° steilen Hang. Einzige Möglichkeit: auf Bäume klettern. stimmt, so gesehen sind es zwei Paar Schuh. Kennst du hier irgendwas anwendbares? |
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Gibt's die Möglichkeit noch mit der fliegenden Kreissäge am Hubschrauber! Freileitungen werden so ausgeschnitten. |
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jo, die kenn ich, hmm, lass mal überlegen, ich glaube das Haus steht im Weg ;) |
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Kennedie örtliche Situation nicht, aber mit größeren LKW-Kran die oft Dachdeckerfirmen haben, gelangen sie mit ihrem Arbeitskorb schon weit über ein Hausdach drüber! Frag mal nach bei den Dachdeckerfirmen! |
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örtliche Feuerwehr fragen.....
2 Kasten Bier spenden und gut isses. |
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Unter dem Titel "herabfallende Äste" passt deine Frage aber jetzt nicht. Du hättest einen neuen Thread eröffnen sollen! Vorweg: durch die letzte Bauordnungsnovelle hat sich hinsichtlich Bezugsniveau einiges geändert!! Ja, und wie genau? Das musst schon ein bisschen erklären! Ich denke, der Sachverständige hat laut derzeitiger Gesetzeslage nicht unrecht. |
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Ich hänge mich auch mal mit dran an diesen Beitrag. Mich würde interessieren ob ich alleine für die Kosten aufkommen muss, die enstehen wenn ich die Äste weg schneiden lasse, die auf mein Grundstück ragen? Oder muss sich der Nachbar an den Kosten beteiligen? |