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Scheidung - Tod - Absicherung

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2. - 1.3.2017
62 Antworten | 19 Autoren 62
62
Hallo zusammen.

Folgende Sitation.
Wir sind verheiratet, haben 2 Kinder und de Grund gehört mir alleine.
Baubeginn war 2009 und die Hochzeit 2013
Erstgeborene kam 2009 auf die Welt, der 2te 2012

Nun hat eine Frau beim Hausbau auch eine Summe X fürs bauen mit eingebracht.

Im Falle des Todes sind wir eh abgesichert und zwar mittels "gegenseitigem" Testament, welches den jeweiligen Überlebenden zum Alleinerben einsetz. Kinder natürlich Pflichtteilsberechtigt.

Wie sieht es jetzt im Falle der Trennung aus? Da mir das Haus grundbücherlich alleine gehört, würde meine Frau durch die Finger schauen.
Wir waren am Freiag beim Notar und dieser hat uns folgende Möglichkeiten offenbart:

1) Frau zur Hälfte, oder sonstigem Anteil (1/3 ode 1/4) ins GB geben. Kosten sind da, weil es ein Schenkung innerhalb der Familie ist nur ein Wert des 3 fachenEinheitswertes (niedrig) Grunderwerbsteuer fällt keine an.

2) Ehevertrg, wo geregelt ist, dass im Falle einer Trennung die Frau den Betrag X der bereits eingebracht wurde und all zukünftig anfallenden nachgewiesenen Beträge zurück bekommt und die Frau auszieht.

3) Kombi aus 1 und 2. Sprich im Ehevertrag steht drinnen, dass die Frau im Falle einer Trennung weichen muss (was logisch auch für sie ist, da des Grundstück als mein Erbe eingebracht wurde und auch von den Nachbarn er, des wsl. einacher ist ==> meine Mutter und Schwester gleich unmittelbar daneben), und ihr Anteil am Haus wieder zu mir zurückfällt. ich muss sie somit rauszahlen.

Was ist da die bessere Absicherung für Sie, wenn ich in der Midlifecrisis mir ein andere angeln würde. emoji

Um Meinungen wird gebeten. *G*

Grüße

  •  atma
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#1)
aus ihrer sicht die eintragung im grundbuch (so kannst das auch defacto ned verkaufen, wennst mit der neuen durchbrennen willst).

aus deiner sicht der ehevertrag (kannst relativ schnell verkaufen und sie auszahlen und ab in den süden mit der neuen).


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Hallo rk515,
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  •  hoth
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#2)
ist immer eine schwierige Frage, hatten eine ähnliche Situation.
wenn du deine Frau benachteiligen willst, dann mach das mit dem Ehevertrag. für mich/uns ist nur eine Anteilige Eintragung ins Grundbuch in Frage gekommen.
Prinzipiell geht es ja eh immer nur uns Geld bei einer Trennung, also brich alles mal runter
Wir sind von der Situation vor dem Baustart ausgegangen, denn alles weitere habt ihr euch ja gemeinsam geschaffen.
Ich z.B bekam das Grundstück von den Eltern und hatte Bares am Konto, sie hatte nur Bares. den Wert des Grundstückes habe ich zu meinen EM hinzugezählt und dieses Verhältniss unserer beider EM haben wir ins GB eingetragen. Sollte das Haus einmal veräußert werden bekommt jeder wieder den geleisteten Anteil + das gemeinsam geschaffene.
Du baust zwar das Haus, bist ev. Alleinverdiener, sie hat jedoch mit Kindern, Haushalt usw. auch einen Fulltime-Job der honoriert gehört.
Ich mach da jetzt keinen Unterschied zwischen meinem und ihrem Job, auch wenn sie kein Gelt dafür verdient!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#3)
ja mir gehts ned darum meine frau zu benachteiligen.
aber jetzt simma gut an, im falle einter trennung sicher nimma so.
es geht hier um ne saubere lösung mit der sie auch leben kann.

ihr ist klar,im falle eine trennung - wenn die kinder scho draussen sind, wird sie weichen.
dann will sie das eingesteckte kapital retour.

wenn die kids no klein ind und schule gehen und nicht selbstversorgend sind, dan wirds eh das scheidungsgericht so machen, dass sie nict automatisch weg muss.
ausser es is im ehevertrag so geregelt.
so hab ich das halt verstanden.

nicht so leicht das thema.. hmmm

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  •  maider187
27.2.2017  (#4)
bei uns stehen beide im GB zu gleichen Teilen drinnen. Wenn wirklich zur Scheidung kommt überlasse ich Frau das Haus da auch Kind da ist und ich nicht damit Leben will es aus der gewohnten Umgebung zu reißen. Reicht wenn ein Teil des Vertrauen nimmer da ist!

Bei Tod sowieso durch Testament geregelt.
Wobei leider habe ich die traurige Erfahrung bei einem sehr guten Freund machen musste wo der Vater gestorben war das die Mutter 3 Monate mittellos war bis die Nachlassenschaft seine gerichtlichen Wege gelaufen ist!
Problem war das alles über ihn gelaufen ist und sie somit für NICHTS Zeichnungsberechtigt war!
da ist zu dem Schicksalsschlag noch dazu eine extreme finanzielle Psychische Belastung mit Mahnung usw. dazugekommen >:(

Deswegen alles bei uns immer auf beide Partner zu gleichen teilen eingetragen, egal ob GB, Konten usw...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#5)
mittellos wär mei frau nicht.. dafür gibts a lebensversicherung, wo sie schon a paar jährchen rüberkommen würde. **

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#6)
@maider187 - Ab Ableben steht das Vermögen unter gerichtlicher Verwaltung, eine Zeichnungsberichtigung alleine nützt in solchen Fällen daher auch nicht.

Speziell die Regionalbanken am Land sind gerne ziemlich flott was die Vermögenssperre betrifft, die sperren auch ohne offizielle Todesfall-Benachrichtung, sondern bloß weil z.B. ein Mitarbeiter irgendwo die Parte hängen sieht etc.

Andere Banken dagegen lassen die Konten offen bis sie offiziell benachrichtigt werden. Das kann den Vorteil haben dass nötige Abbucher einfach mal weiter vom Konto abgebucht werden.

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  •  maider187
27.2.2017  (#7)

zitat..
ildefonso schrieb: Ab Ableben steht das Vermögen unter gerichtlicher Verwaltung, eine Zeichnungsberichtigung alleine nützt in solchen Fällen daher auch nicht.


danke für die Info. Wie schaut es dann aus wenn die Konten auf beide Partner laufen. Gibt's dann auch eine Sperre?

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  •  cuth
27.2.2017  (#8)
Dieses Thema ist aktuell bei uns auch interessant.
Ich hab von meinen Eltern das Grundstück bekommen - stehe also alleine im Grundbuch.
Beide bringen wir EM mit, ich etwas mehr + Grundstück.
Das Grundstück wurde beim Notar mittels Schenkung durchgeführt und dient als Vorauserbe.
Weiters steckt mein Vater einiges in den Neubau - welches aber nicht schriftlich als Erbanteil festgehalten wurde.
In Summe werden das ca. 100.000€ sein.

Wir sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Kredit läuft auf uns Beide.

Wie wir das Lösen können, kann uns hoffentlich ein Notar sagen. Da meine Eltern in der nähe Wohnen, wird bei einer Trennung vermutlich sie das Haus verlassen.
Ich würde mir das so vorstellen, das sie ihren Teil wiederbekommt den sie eingebracht hat.

In dem Fall das ich das Zeitliche segne, soll natürlich ihr alles gehören.

lg



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  •  MRu
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#9)

zitat..
maider187 schrieb: Bei Tod sowieso durch Testament geregelt.


Verheiratet, gemeinsam gebaut, stehen beide im Grundbuch, Kredit läuft auf beide, kein Testament?
Ist das schlecht? Sollten wir eins machen?

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#10)

zitat..
cuth schrieb: Dieses Thema ist aktuell bei uns auch interessant.


Seit dem rk515 es nun gestartet hat, auch bei uns emoji

zitat..
MRu schrieb: Verheiratet, gemeinsam gebaut, kein Testament?
Ist das schlecht?


Bei uns ist es auch so.
Wir sind verheiratet, zwei Kinder , in der Ehe Gebaut und haben kein Testament.
Habe da auf der Häuselbauer-Messer mal gehört, dass eventuell sogar meine Verwandtschaft (meine Mutter) ein Teil vom Haus "erben" könnte, wenn ich abkratze.
Stimmt das?

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  •  maider187
27.2.2017  (#11)
"und" oder "Oder" Konto

Sprich läuft das Konto auf rosa "und" rot gibt's zugriff auf das Konto bei Ableben eines Partners
Lautet das Konto auf rosa "oder" rot wird das Konto gesperrt

http://www.biallo.at/artikel/Sparen/rechtstipp-gemeinsame-konten-im-todesfall-.php

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#12)

zitat..
rk515 schrieb: Was ist da die bessere Absicherung für Sie, wenn ich in der Midlifecrisis mir ein andere angeln würde.


Kauf dir ne Rolex, das ist billigeremoji

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  •  maider187
27.2.2017  (#13)

zitat..
speeeedcat schrieb: Kauf dir ne Rolex, das ist billiger


und bleibt ewig schön emoji emoji emoji emoji

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#14)
Was kostet aktuell ein Testament mit so einer Regelung? Und wieviel der GB-Eintrag, in deinem Fall, @ Simon?

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  •  hoth
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#15)

zitat..
BoZm schrieb: dass eventuell sogar meine Verwandtschaft (meine Mutter) ein Teil vom Haus "erben" könnte, wenn ich abkratze


das war bis zur großen Erbrechtsreform so, ab 2017 nicht mehr.

haben für ein gegenseitiges Testament (also ich eines, was meine Frau begünstigt und sie eines was mich begünstigt) 150,- inkl. gezahlt
Kennen den Notar aber schon lange

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#16)

zitat..
maider187 schrieb: Wie schaut es dann aus wenn die Konten auf beide Partner laufen. Gibt's dann auch eine Sperre?


nein.. nur bei "und" verfügung. wenns a "oder" konto ist, dann erfolgt keine sperre

zitat..
BoZm schrieb: Seit dem rk515 es nun gestartet hat, auch bei uns


das freut mich.ist auf jeden fall ne wichtige sache

zitat..
maider187 schrieb: Sprich läuft das Konto auf rosa "und" rot gibt's zugriff auf das Konto bei Ableben eines Partners
Lautet das Konto auf rosa "oder" rot wird das Konto gesperrt


genau umgekehrt

zitat..
speeeedcat schrieb: Kauf dir ne Rolex, das ist billiger


richtig... haha. die lass ich mir dann von meiner jüngeren reichen neuen kaufen

zitat..
speeeedcat schrieb: Was kostet aktuell ein Testament mit so einer Regelung? Und wieviel der GB-Eintrag, in deinem Fall, @ Simon?


puh.. testament kam uns.. damals vor knapp 8 jahren auf ca. 150 euro
jetzt hat der notar gesagt wären es ca. 200

grundbuchseintragung ca. 2k. aber des is jetzt a daumen ml pi schätzung vom notar. sollens 2,5k sein.
er kennt ja den 3 fachen einheitwert meiner liegenschaft ned.
is so a duchschnittswert den er de letzten jahr hatte.



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  •  vandini
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#17)
darf ich da vielleicht eine Frage dazwischen rufen?

bei uns ist's so, wir haben den Grund gemeinsam gekauft und gemeinsam Haus gebaut. Finanziell haben wir in etwa das selbe mitgebracht - also läuft bei uns alles 50/50. Natürlich haben wir für den Kredit eine Versicherung.

Verheiratet sind wir nicht (noch nicht *gg*) - wird aber in den nächsten 2-5 Jahren der Fall sein wenn wir Kinder geplant haben - die gibts derzeit auch noch nicht.

Wenn jetzt einer von uns stirbt, ist der Kredit zwar durch die Versicherung getilgt und der andere somit "schuldenfrei". aber die Hälfte vom Haus fällt ja dann an den rechtmäßigen Erben des Verstorbenen - korrekt?? Wär das dann die Familie sprich Eltern weil noch keine Kids da sind?

Das heißt, der übrig gebliebene darf sich das Haus mit der Familie des Verstorbenen ausschnapsen bzw. die dann auszahlen? In der Theorie ist's klar das keiner der Familien einen Anspruch stellt - aber wie das dann im harten Ernstfall aussieht kann dir keiner garantieren, so schlimm es auch sein mag.

also wär's besser wir lassen ein Testament machen was jeweils den Partner als Erbe begünstigt? Muss ich dafür zum Notar/RA?
danke!!

LG

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#18)

zitat..
vandini schrieb: Wär das dann die Familie sprich Eltern weil noch keine Kids da sind?


ja... gesetzliche erbfolge..
also unbedingt a testament machen, wo du als alleinerbin eingesetzt bist.

und ja.. geh zum notar

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  •  MRu
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#19)

zitat..
rk515 schrieb: ja... gesetzliche erbfolge..


In der Ehe gebaut und auch im Grundbuch ist es dann aber zu 100% der Partner oder? Auch ohne Testament?

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#20)
Laut neuem Erbrecht glaub ich 100% an den Partner wenn verheiratet... als nix wie zum Standesamt - kostet schlappe 66 Euro! emoji

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  •  vandini
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#21)

zitat..
Cleudi schrieb: als nix wie zum Standesamt


emoji emoji emoji emoji emoji du bist a lustige *ggg* des kost da des nächste mal a radler seiterl emoji emoji
wir wollen ihn mal nicht so unter druck setzen meinen liebsten emoji emoji



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