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Scheidung - Tod - Absicherung

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.2. - 1.3.2017
62 Antworten | 19 Autoren 62
62
Hallo zusammen.

Folgende Sitation.
Wir sind verheiratet, haben 2 Kinder und de Grund gehört mir alleine.
Baubeginn war 2009 und die Hochzeit 2013
Erstgeborene kam 2009 auf die Welt, der 2te 2012

Nun hat eine Frau beim Hausbau auch eine Summe X fürs bauen mit eingebracht.

Im Falle des Todes sind wir eh abgesichert und zwar mittels "gegenseitigem" Testament, welches den jeweiligen Überlebenden zum Alleinerben einsetz. Kinder natürlich Pflichtteilsberechtigt.

Wie sieht es jetzt im Falle der Trennung aus? Da mir das Haus grundbücherlich alleine gehört, würde meine Frau durch die Finger schauen.
Wir waren am Freiag beim Notar und dieser hat uns folgende Möglichkeiten offenbart:

1) Frau zur Hälfte, oder sonstigem Anteil (1/3 ode 1/4) ins GB geben. Kosten sind da, weil es ein Schenkung innerhalb der Familie ist nur ein Wert des 3 fachenEinheitswertes (niedrig) Grunderwerbsteuer fällt keine an.

2) Ehevertrg, wo geregelt ist, dass im Falle einer Trennung die Frau den Betrag X der bereits eingebracht wurde und all zukünftig anfallenden nachgewiesenen Beträge zurück bekommt und die Frau auszieht.

3) Kombi aus 1 und 2. Sprich im Ehevertrag steht drinnen, dass die Frau im Falle einer Trennung weichen muss (was logisch auch für sie ist, da des Grundstück als mein Erbe eingebracht wurde und auch von den Nachbarn er, des wsl. einacher ist ==> meine Mutter und Schwester gleich unmittelbar daneben), und ihr Anteil am Haus wieder zu mir zurückfällt. ich muss sie somit rauszahlen.

Was ist da die bessere Absicherung für Sie, wenn ich in der Midlifecrisis mir ein andere angeln würde. emoji

Um Meinungen wird gebeten. *G*

Grüße

  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
28.2.2017  (#41)
hat zwar nur bedingt mitn Thema zu tun aber:
- Schenkungssteuer gibt's seit 2008 nicht mehr
- Grunderwerbsteuer ist bei Grunderwerb immer fällig, außer auf dich trifft die Ausnahme gem. $3 Z.7 zu (da gibt's zeitliche Fristen und eine m² Beschränkung!)
- der 3 fache Einheitswert ist seit langem Geschichte, jetzt ists im begünstigen Familienkreis Ein Stufentarif auf Basis des Verkehrswerts.

Wenn diese Auskünfte wirklich so vom Notar gekommen sind solltet dringend wechseln.

Was sagt die Bank im Scheidungsfall eigentlich zum Thema Kredit? Ausfallsbürgschaft für den "Ausziehenden" ist ja auch ned so prickelnd?


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  •  stecri
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#42)

zitat..
Ausfallsbürgschaft für den "Ausziehenden" ist ja auch ned so prickelnd?


whats that?

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  •  stecri
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#43)

zitat..
Ausfallsbürgschaft für den "Ausziehenden" ist ja auch ned so prickelnd?


wer benötigt eine Bürgschaft?

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
28.2.2017  (#44)
Annahme:
2 Leute nehmen Kredit auf, beide haben Einkommen, die Besicherung und das übliche blabla sind Voraussetzung für die Gewährung einer bestimmten Kreditsumme.
Nach ein paar Jahren fällt ein Einkommen durch Scheidung weg. Zusätzlich zum reduzierten Einkommen kommt noch der Umstand das der verbleibende Kreditnehmer den anderen aus dem haus "rauszahlt", sprich zusätzlich Kohle braucht.
Glaubst du das die Bank dann einfach so "tüdlüdlü" sagt :"Ja gerne, kein Problem, mach ma doch glatt.."

Der der das Haus verlässt ist trotzdem für die Bank Kreditnehmer, je nach offener Summe wird der nicht einfach so ausm Vertrag entlassen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#45)

zitat..
thomasdoe schrieb: Ja gerne, kein Problem, mach ma doch glatt.."


ausser es gibt a kreditneuregelung.
also alter schuldenstand, plus geld fürs rauszahlen = neue hypothek, die verbüchert wird, weil e frau/mann eh nimma liegencaftseigentümer ist. (sofern leistbar für einen)

düdlüdlü.. einer is weg im kreditvertrag und grunbuch.

edit:
ausfallsbürgschaft ==> dast steht dann im scheidungsvegleich... is ned wos, wos de bank so mir nix dir nix sogt.

in weiterer folge kann de bank des regeln, dass der ausfallsbürge entlassen wird. aber das führt jetzt zu weit. emoji



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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
28.2.2017  (#46)
@rk515:

ich geb ja zu das ich das sehr flapsig formuliert hab,
aber bei den kreditsummen die hier im Forum herum schwirren ist das nicht selbstverständlich das die bank einfach so auf die Sicherheit eines 2. Gehalts verzichtet. Scheidungsvergleich hin oder her, der Vertragspartner (=Bank) gibt bei Abänderung die Regeln vor, die können dann unter Umständen ziemlich weh tun

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
28.2.2017  (#47)

zitat..
vandini schrieb: du bist a lustige *ggg* des kost da des nächste mal a radler seiterl


Kein Problem, ich hab ja viel gespart beim heiraten... emoji
Und ja, wir ham uns allein zu zweit "getraut", dafür standesgemäß in St. Wolfgang... emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#48)

zitat..
Fhm1985 schrieb: ich denke ein testament macht immer sinn, weil es dann zu keiner verlasschaftsabhandlung kommt.


Es kommt immer zu einer Abhandlung der Verlassenschaft, auch wenn ein Testament vorhanden ist.
Bis das nicht durch ist, darf logischerweise nix verkauft werden...auch nicht das Auto, selbst wenn ein entsprechendes Testament vorhanden ist...du darfst ned mal damit fahren, weil der Versicherungsschutz nicht gegeben ist.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#49)
Wenn das Auto auf beide angemeldet ist schon oder?

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  •  Fhm1985
1.3.2017  (#50)
naja, so eine verlassenschaftsabhandlung wird aber deutlich länger dauern, sollte es kein testament geben.

zu uns meinte die notarin, dass das auto nicht in die verlassenschaft kommt, wenn beide als zulassungbesitzer drinnen stehen. klingt für mich auch logisch und schenke ihr da mein vertrauen emoji . auch wie oben schon erwähnt mit dem "oder-Konto" hat sie uns den tipp dazu gegeben.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#51)

zitat..
stecri schrieb: Wenn das Auto auf beide angemeldet ist schon oder?


ja

zitat..
thomasdoe schrieb: Scheidungsvergleich hin oder her, der Vertragspartner (=Bank) gibt bei Abänderung die Regeln vor, die können dann unter Umständen ziemlich weh tun


wenn im scheidungsvergleich drinnen steht, der mann ist 1 kreditnehmer und die frau ist lediglich ausfallsbürge, dann muss diebank das so ändern.

ausfallsbürgschaft heisst ja nur, dass nach erfolgloser exekution des kreditnehmers auf den ausfallsbürgen zugegriffen werden kann.
"normale" bürgschaft bedeutet, dass sofort bei zB ratenrückständen diese bei dem bürgen einzufordern wären(können)

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#52)

zitat..
stecri schrieb: Wenn das Auto auf beide angemeldet ist schon oder?


Verzeihung, aber wie soll das gehen?
Hab noch nie davon gehört, dass ein Fahrzeug auf mehrere Personen angemeldet werden kann.
Wie geht dass dann mit der Zahlung?
Wer bekommt die Bonus/Malus Stufen?
Wer zahlt die Versicherung und kostet diese dann mehr?

Ich stelle mir das mal etwas kompliziert vor, und wenn ich schon sehe wie sich die Donau mit einem E-Auto schwer tut beim versichern, glaub ich kaum, dass die so was auf die Reihe bringen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#53)
sicher geht das.
2 personen im kaufvertrag
2 personen im zulassugnsschein
1 zahler
versicherung kostet nicht mehr
man schließt de vers auf den ab, der de bessere BM stufe hat. und macht an 2ten versicherungsnehmer.

des is alls ganz easy.
und das auto darf weitergenützt werden, wenn einer stirbt. des is scho a vorteil

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  •  Fhm1985
1.3.2017  (#54)
Hab mich gerade bei meinem Versicherunsmenschen erkundigt. Es kann einfach der zweite Zulassungsbesitzer eingetragen werden, dafür braucht man nur ein Schreiben vom (ersten) Zulassungsbesitzer, dass er eine Hälfte vom Auto dem anderen überträgt. Kosten dafür 170 EUR.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#55)

zitat..
BoZm schrieb: Verzeihung, aber wie soll das gehen?
Hab noch nie davon gehört, dass ein Fahrzeug auf mehrere Personen angemeldet werden kann.
Wie geht dass dann mit der Zahlung?
Wer bekommt die Bonus/Malus Stufen?
Wer zahlt die Versicherung und kostet diese dann mehr?
Ich stelle mir das mal etwas kompliziert vor, und wenn ich schon sehe wie sich die Donau mit einem E-Auto schwer tut beim versichern, glaub ich kaum, dass die so was auf die Reihe bringen.


1. Zahlung ist egal, ob Abbuchung oder Zahlschein
2. Der Hinterbliebene (EHE-)Partner
3. Ebenfalls der Hinterbliebene, Und nein, das kostet keinen Cent mehr
4. Du scheinst zB als Zulassungsbesitzer auf. und ganz unten im ZS steht dann weiterer Zulassungsbesitzer (eben deine Frau, dein Kind, usw.)
Der Kaufvertrag muss auf beide ausgestellt und unterschrieben sein, bzw. beim Leasing die Benützungsüberlassungserklärung auf beide.
Beim Verkauf müssen wieder BEIDE Zulassungsbesitzer den KV unterschrieben!

Im Todesfall muss der verbleibende Partner mit der Parte zur Zulassungsstelle und lässt dort den Verstorbenen aus dem ZS streichen.
Idealer weise macht der/die Referent dort auch gleich die Meldung an die Versicherung, diese berichtigt die Polizze.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#56)

zitat..
Fhm1985 schrieb: Hab mich gerade bei meinem Versicherunsmenschen erkundigt. Es kann einfach der zweite Zulassungsbesitzer eingetragen werden, dafür braucht man nur ein Schreiben vom (ersten) Zulassungsbesitzer, dass er eine Hälfte vom Auto dem anderen überträgt. Kosten dafür 170 EUR.


Machst bei der nächsten An/Abmeldung (Fahrzeugwechsel) den KV gleich auf beide, dann ersparst dir 170,-- (ist eine Ab- und Anmeldung, anders geht´s bei einem Bestandsfahrzeug ned).

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#57)
Herzlichen dank, euch allen.

Nur mal so... weil in dem Typen-Schein-Wisch die Anzahl der Vorbesitzer steht.
Geht dann die Zahl gleich um 2 rauf, wenn meine Frau und ich drin sind?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#58)
nö, da ja nur du der Haupt-Zulassungsbesitzer bist.

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#59)
Ist bei zwei Zulassungsbesitzern im Todesfall eigentlich automatisch der zweite der alleinige Fahrzeugbesitzer oder fällt da das halbe Auto in die Erbmasse?

Bei mir wurde z.B. mein Vater als "weiterer Zulassungsbesitzer" eingetragen, womit ich damals als Führerscheinneuling sofort seine Bonusstufe 0 hatte. Bieten einige Versicherungen so an bei mehreren Fahrzeugen im Haushalt (werden dann als Zweitwagen gerechnet).

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#60)
Nein, eben nicht. Der Verbleibende muss den Verstorbenen aus dem ZS streichen lassen.

Machen wir auch so, dass zb dem Nachwuchs intern die Stufe null geschenkt wird, über den Versicherungsverband aber trotzdem Stue neun hinterlegt ist und somit extern Jahr für Jahr die Bonus Stufe erfahren werden muss.
Beim Anbieterwechsel wird die Verbandsstufe weitergemeldet an das Konkurrenzunternehmen und gilt dann als gültige, offizielle Bonusstufe.

Bei den meisten Versicherern kommt aber ein Zuschlag im Tarif zu Anwendung. Außerdem "darf" nicht so rabattiert werden wie bei einer "richtigen" Stufe null, da ja schlussendlich eh schon neun stufen "hergeschenkt" wurden.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#61)
@ESH: dieses Theam würde glaub ich besser in den "Versicherungsthread-Absicherung" passen

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