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Schenkungsvertrag - Schenkung nichtig bei Trennung

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  •  Joulia
6.1. - 29.1.2023
62 Antworten | 21 Autoren 62
62
Servus,

folgende Situation: Ich und meine Frau haben glücklicherweise ein Grundstück überschrieben bekommen (von den Eltern meiner Frau).
Zum Zeitpunkt der Schenkung waren wir bereits verheiratet.
Wir stehen beide 50/50 im Grundbuch, jedoch ist im Schenkungsvertrag vermerkt dass das Grundstück im Falle einer Scheidung an meine Frau fällt (was für mich prinzipiell nachvollziehbar ist). Da einem in Ö nur dann ein Haus gehören kann wenn einem auch das Grundstück gehört, würde das bedeuten dass im Falle einer Scheidung das Haus automatisch an meine Frau fallen würde, und ich entsprechend ausgezahlt werden müsste.

Wie ist das geregelt wenn wir nun am Grundstück ein Haus gemeinsam bauen? Bei einer eventuellen Scheidung würde lediglich das Haus 50/50 aufgeteilt, und meine Frau müsste mir meinen Anteil dann auszahlen? Wie bemisst sich der auszuzahlende Wert für die Hälfte des Hauses? Wird da das Haus und der Grund dann geschätzt, und 50% vom Zeitwert des Hauses müssen dann an mich ausgezahlt werden? Oder müsste man das gesondert via Ehevertrag regeln?

Ich weiß dass ich das eigentlich einen Anwalt fragen sollte, aber wenn es eine klare Regelung gibt dann spare ich mir den Weg dort hin.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.1.2023  (#1)

zitat..
Joulia schrieb: Da einem in Ö nur dann ein Haus gehören kann wenn einem auch das Grundstück gehört,

Stimmt so nicht.


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  •  Joulia
18.1.2023  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:

Stimmt so nicht.

Naja was sind die Alternativen? Baurecht? Superädifikat und das Haus nach 5 Jahren wieder wegreißen? Man muss doch zumindest Eigentumsanteil m Grund besitzen, wie soll man sonst (Teil-)Eigentümer des darauf stehenden Hauses sein können?

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  •  bluefox
18.1.2023  (#3)
Lasst euch zu dem Thema am Besten von einem Notar beraten - Stichwort Vorwegvereinbarung. Wenn man das jetzt sauber löst, kann man sich im Fall des Falles später viel Ärger sparen!

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  •  Joulia
18.1.2023  (#4)

zitat..
bluefox schrieb: Lasst euch zu dem Thema am Besten von einem Notar beraten

Sofern sich herausstellt dass die gesetzlichen Regelungen für uns nicht ausreichen müssen wir das sowieso machen. Denn wenn die gesetzliche Regelung reicht, sparen wir uns das Geld für den Notar.  Was mir nur nach wie vor nicht klar ist, ist wie es gesetzlich "by default" genau geregelt ist. Gar nicht so einfach das raus zu finden. Beim Termin als wir damals den Schenkungsvertrag aufgesetzt haben konnte uns der Notar nämlich nicht mal genau sagen wie die Regelung in unserem Fall aussieht...

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  •  mani11
  •   Bronze-Award
19.1.2023  (#5)

zitat..
Joulia schrieb: Ich weiß dass ich das eigentlich einen Anwalt fragen sollte

Du solltest dich mal fragen wieso du dir selber die Frage stellst...

Gehst du schon davon aus dass ihr euch mal scheiden lässt?

Bevor ihr zum Notar geht gebt das Geld lieber in einer Paartherapie aus.

Just my Senf 😉

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  •  Joulia
19.1.2023  (#6)

zitat..
mani11 schrieb: Gehst du schon davon aus dass ihr euch mal scheiden lässt?

Wenn das überall in Leben so wäre, abgesehen von Beziehungen, wieso hat die Menschheit dann Verträge erfunden? 

Gehst du bei deiner Baufirma davon aus dass du mit denen streiten musst? Nein? Warum unterschreibst dann einem Vertrag mit denen? 🤣


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#7)
Ich versteh das man die Dinge sauber regeln will wenn es nicht klassisch 50/50 in allem abläuft.

Ausser der Weg zum Notar fällt mir da auch kein wirklich seriöser Ansatz ein... Aber ich bin ja auch nicht vom Fach.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#8)

zitat..
mani11 schrieb: Du solltest dich mal fragen wieso du dir selber die Frage stellst...

Gehst du schon davon aus dass ihr euch mal scheiden lässt?

Bevor ihr zum Notar geht gebt das Geld lieber in einer Paartherapie aus.

Kenne nicht nur ein Paar die das genauso gesehen haben... und nachher vor dem Scherbenhaufen standen.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#9)

zitat..
mani11 schrieb: Du solltest dich mal fragen wieso du dir selber die Frage stellst...

Gehst du schon davon aus dass ihr euch mal scheiden lässt?

Bevor ihr zum Notar geht gebt das Geld lieber in einer Paartherapie aus.

Gescheiter vorher nachdenken, als nachher jammern, dass der Rechtsstreit soviel kostet! Sollten jetzt schon Bedenken sein, würde man ja gar nicht ans bauen denken. Viele Scheidungshausbesitzer hätten sicher auch keine Gedanken über Trennung gefasst! Wegen dem nachfragen fällt noch kein Stein aus der Krone!


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  •  robits
  •   Bronze-Award
19.1.2023  (#10)
Unser Notar ums Eck bietet eine kostenlose (Erst-) Beratung an. Vielleicht ist das bei euch auch so. Würde auf jeden Fall zum Notar gehen. Alles andere ist herumstochern.

Wir haben auch eine eher unsaubere Situation. Deswegen hab ich mich dort kostenlos beraten lassen.

Seine Aussage war, dass man schon grundsätzlich (fast) alles per Vertrag regeln kann. Sobald aber Kinder im Spiel sind, ist man (Mann) vor Gericht auf hoher See. Wir kennen den berühmten Spruch. Da werden dann auch mal eigentlich sauber und fix geregelte Verträge zum Kindeswohl aufgelöst.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
19.1.2023  (#11)

zitat..
altehuette schrieb: Gescheiter vorher nachdenken, als nachher jammern, dass der Rechtsstreit soviel kostet! Sollten jetzt schon Bedenken sein, würde man ja gar nicht ans bauen denken. Viele Scheidungshausbesitzer hätten sicher auch keine Gedanken über Trennung gefasst! Wegen dem nachfragen fällt noch kein Stein aus der Krone!

Da kann ich nur zustimmen!
In meinem Umfeld gab es eine Trennung, bei der zuerst alles (mündlich) geregelt wurde und mit der beide (Ex-)Partner einverstanden waren.
Ein Jahr später bekam der Ex, der damals ausgezogen ist, eine neue Freundin. Und mit der kamen plötzlich zahlreiche Forderungen die jetzt gerichtlich behandelt werden.

Also lieber vorher absichern!


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  •  mani11
  •   Bronze-Award
19.1.2023  (#12)
Ich lebe wohl im Träumeland und gehe davon aus dass ich mit meiner Frau für immer zusammen bleibe. 😅
Eine Trennung ist immer schiarch für alle Beteiligten. Da ist mir der Streit ums Geld (wenns überhaupt dazu kommt und man sich nicht aussergerichtlig einigen kann) dann auch schon wurscht.
Aja Kinder haben wir 2, Grundbuch 50/50....also im Falle bin ich eh der ge*ic*te.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#13)

zitat..
Joulia schrieb: Ich und meine Frau haben glücklicherweise ein Grundstück überschrieben bekommen
Zum Zeitpunkt der Schenkung waren wir bereits verheiratet.

Deine Fragen zielen auf eine ähnliche Situation ab, wie es bei uns war. Damals allerdings unverheiratet und noch ohne Kinder. Daher war auch das Thema Regelung vom Erbe relevant, ist bei euch ja durch die Ehe geregelt. Stichwort Schenkung auf den Tod bzw. nun auch Alleinerbe an den Ehepartner (damit die minderjährigen Kinder nur den Pflichtteil an den Immobilien bekommen) Aber ich schweife ab 😉

Ich habe ein Grundstück alleine geschenkt bekommen. Das sollte im Falle einer Trennung auch in meiner Verfügung bleiben. Trotzdem war ganz klar, dass die Partnerin ins Grundbuch kommt, für den Teil vom Haus, den man gemeinsam errichtet.

Dies haben wir in einem Partnerschaftsvertrag geregelt, dass im Falle der Trennung das Grundstück wertmäßig einem Part zufällt. Das Haus wird extern bewertet, sollte man sich über den Wert nicht einig werden. Dann wird es für eine Auszahlung einer Partei herangezogen.

Fiktives Beispieln in Zahlen: 
Grundstück Wert 250k (eingebracht von A, soll auch weiterhin A gehören)
Haus Wert 500k (wird von beiden zu gleichen Teilen eingebracht)
Das könnte man im Grundbuch mit 1/3 und 2/3 abbilden.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#14)

zitat..
mani11 schrieb: Da ist mir der Streit ums Geld dann auch schon wurscht.

Das ist leider sehr naiv und wurde schon tausendfach widerlegt, dass es den Leuten dann wurscht ist. Gerade ohne Vereinbarung wird dann am meisten gestritten, vor allem wenn man sich nicht mehr leiden kann, was ja meist der Grund einer Trennung ist. 


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  •  thez
19.1.2023  (#15)
Wir waren bei ähnlicher Situation auch bei einem Notar. Hat sich für die Erstberatung auch eine Stunde Zeit genommen die Details zu klären und es hat 0€ gekostet. Erst bei Vertragserstellung entstehen dann die Kosten. Natürlich wird man das nicht 10x kostenlos machen können. Wir haben beim gleichen Notar allerdings auch schon die Schenkung und Teilung des Grundstücks welches ich von meinen Eltern bekommen habe gemacht...

Und JA es macht total Sinn sich darüber Gedanken zu machen. Weil wenn es zur Trennung kommt werden nicht beide Partner so rational denken wie ihr es vielleicht heute tut.
Und JA so ein Vertrag hat auch immer für beide Seiten Vorteile... Immerhin will jeder wieder das zurück haben was ihm zusteht...

Als Größte Empfehlung bei diesen ganzen Dingen kann man wohl ein Gemeinschaftskonto erwähnen. Größere Ausgaben und Anschaffungen sollten einfach auch von dort bezahlt werden und idealerweise geht vorher das Geld von beiden auf dieses Konto ein mit genauen Betreff:
z.B. Küche 25k€ ist zu bezahlen
Er überweist 15k, Sie überweist 10k mit Betreff "Anteil Zahlung Küche" und dann eben die 25k Überweisung vom Gemeinschaftskonto
Im Falle einer Trennung ist dann anhand des Kontoauszuges (sollte man sich dann regelmäßig abspeichern, da die Banken nicht +10J zurück speichern) ersichtlich wer welche Kosten übernommen hat.
Ähnlich mit der Kreditrate: Wir handhaben einen ca. 60/40 Split der Kreditrate, so gibts dann über die Jahre auch keinen Streit wer wieviel "mitbezahlt" hat.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
19.1.2023  (#16)

zitat..
thez schrieb: Als Größte Empfehlung bei diesen ganzen Dingen kann man wohl ein Gemeinschaftskonto erwähnen. Größere Ausgaben und Anschaffungen sollten einfach auch von dort bezahlt werden und idealerweise geht vorher das Geld von beiden auf dieses Konto ein mit genauen Betreff:
z.B. Küche 25k€ ist zu bezahlen
Er überweist 15k, Sie überweist 10k mit Betreff "Anteil Zahlung Küche" und dann eben die 25k Überweisung vom Gemeinschaftskonto

Wieso soll das mit getrennten Konten nicht auch funktionieren?


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  •  thez
19.1.2023  (#17)

zitat..
tomsl schrieb:

──────
thez schrieb: Als Größte Empfehlung bei diesen ganzen Dingen kann man wohl ein Gemeinschaftskonto erwähnen. Größere Ausgaben und Anschaffungen sollten einfach auch von dort bezahlt werden und idealerweise geht vorher das Geld von beiden auf dieses Konto ein mit genauen Betreff:
z.B. Küche 25k€ ist zu bezahlen
Er überweist 15k, Sie überweist 10k mit Betreff "Anteil Zahlung Küche" und dann eben die 25k Überweisung vom Gemeinschaftskonto
───────────────

Wieso soll das mit getrennten Konten nicht auch funktionieren?

Funktioniert natürlich mit getrennten Konten eh auch da hast du Recht emoji Ich meine eh kein Gemeinschaftskonto als Hauptkonto für jeden sondern jeder hat sein eigenes Konto und dann gibts eben zusätzlich noch dieses "Gemeinschaftskonto/Haushaltskonto" wie man es auch nennen mag.

Dann sieh eher die Vorgehensweise als Empfehlung und nicht das Konto direkt emoji

Ich find es hat halt mehr Transparenz so ein Konto zu haben aber das wurde eh schon in diesen Konto Threads ausführlich besprochen emoji


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
19.1.2023  (#18)
Ich wollte da jetzt eh keine Diskussion starten, ich hab's nur von der Logik her nicht ganz verstanden 😉

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  •  Shan
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#19)
Nachdem ihr 50/50 im Grundbuch steht, von mir die Frage an die sich Auskennenden: Wie schaut es da bei einer Trennung aus, macht da die Klausel bzgl. Scheidung im Schenkungsvertrag überhaupt einen Unterschied?

Was vielleicht trotzdem ganz gut wäre, ist eine Aufschlüsselung aller Hausbau- und Lebenshaltungskosten, sprich wer was zu welchem Teil übernimmt/übernommen hat.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#20)

zitat..
thez schrieb: Im Falle einer Trennung ist dann anhand des Kontoauszuges (sollte man sich dann regelmäßig abspeichern, da die Banken nicht +10J zurück speichern) ersichtlich wer welche Kosten übernommen hat.

d.h. deiner Frau/Freundin steht dann bei einer Trennung nur 1/3 zu?
Find ich etwas ungerecht und komisch...spätestens wenn Kinder da sind und zb. die Frau in Karenz geht, wird dieses "System" nicht mehr funktionieren bzw. wäre sehr ungerecht.
Ich würde mich auf so eine Vereinbarung nicht einlassen.

zitat..
Shan schrieb: Wie schaut es da bei einer Trennung aus, macht da die Klausel bzgl. Scheidung im Schenkungsvertrag überhaupt einen Unterschied?

Grundsätzlich kannst alles in einen Vertrag reinschreiben.
Je genauer, desto besser für den Fall, wenn er angewandt werden muß.
Hat dann aber m.E. immer einen fahlen Beigeschmack, wenn man so einen komplexen Vertrag aufsetzt, wo dann rauskommt, dass Partner X 34,2 % bekommt, weil er eben nur so viel eingebracht hat).

Ausserdem wäre dann auch noch die Verschuldensfrage der Scheidung irgendwie vertraglich festzuhalten...kann ja auch sein, dass dein Partner nicht schuld an der Trennung ist.

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  •  thez
19.1.2023  (#21)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
thez schrieb: Im Falle einer Trennung ist dann anhand des Kontoauszuges (sollte man sich dann regelmäßig abspeichern, da die Banken nicht +10J zurück speichern) ersichtlich wer welche Kosten übernommen hat.
───────────────

d.h. deiner Frau/Freundin steht dann bei einer Trennung nur 1/3 zu?
Find ich etwas ungerecht und komisch...spätestens wenn Kinder da sind und zb. die Frau in Karenz geht, wird dieses "System" nicht mehr funktionieren bzw. wäre sehr ungerecht.
Ich würde mich auf so eine Vereinbarung nicht einlassen.

Wir haben uns vereinbart, dass im Falle einer Trennung jeder genau, das zurück bekommt was er eingebracht hat (sind nur verlobt aktuell und noch keine Kinder).
d.h. wenn Sie aus dem Haus auszieht weil mir 100% vom Grundbuch gehören und es neben meinen Eltern gebaut wurde dann bin ich ihr die von ihr gezahlte Summe "schuldig" dazu gehört für mich jede größere Anschaffung Küche, Möbel etc. und auch die bezahlten Kreditraten... Das wäre für mich die fairste Aufteilung wenn wir uns MORGEN trennen würden. Es soll sich keiner bereichern sondern jeder wieder da stehen wo er vorher gestanden ist... 

Wenn man 20J lang verheiratet ist und 2 Kinder im Spiel sind schaut die Welt natürlich anders aus... Wir sind 5J lang zusammen, frisch verlobt und wohnen 1 Jahr im Haus.

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