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Schenkungsvertrag - Schenkung nichtig bei Trennung

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  •  Joulia
6.1. - 29.1.2023
62 Antworten | 21 Autoren 62
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Servus,

folgende Situation: Ich und meine Frau haben glücklicherweise ein Grundstück überschrieben bekommen (von den Eltern meiner Frau).
Zum Zeitpunkt der Schenkung waren wir bereits verheiratet.
Wir stehen beide 50/50 im Grundbuch, jedoch ist im Schenkungsvertrag vermerkt dass das Grundstück im Falle einer Scheidung an meine Frau fällt (was für mich prinzipiell nachvollziehbar ist). Da einem in Ö nur dann ein Haus gehören kann wenn einem auch das Grundstück gehört, würde das bedeuten dass im Falle einer Scheidung das Haus automatisch an meine Frau fallen würde, und ich entsprechend ausgezahlt werden müsste.

Wie ist das geregelt wenn wir nun am Grundstück ein Haus gemeinsam bauen? Bei einer eventuellen Scheidung würde lediglich das Haus 50/50 aufgeteilt, und meine Frau müsste mir meinen Anteil dann auszahlen? Wie bemisst sich der auszuzahlende Wert für die Hälfte des Hauses? Wird da das Haus und der Grund dann geschätzt, und 50% vom Zeitwert des Hauses müssen dann an mich ausgezahlt werden? Oder müsste man das gesondert via Ehevertrag regeln?

Ich weiß dass ich das eigentlich einen Anwalt fragen sollte, aber wenn es eine klare Regelung gibt dann spare ich mir den Weg dort hin.

  •  Nachhalt
25.1.2023  (#61)

zitat..
Karl10 schrieb:

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Benji schrieb: Magst du das mal an einem einfachen Beispiel erläutern?
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Rechtlich heißt diese Konstellation "Superädifikat". Bedeutet, dass der Eigentümer des Bauwerkes jemand anderer ist, als der Eigentümer des Grundstückes darunter. Kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. Damit man von einem Superädifikat sprechen kann, müssen ein paar Rahmenbedingungen zutreffen. Und da bin ich mir nicht 100% sicher, ob das hier auch so funtkioniert. In der Regel entsteht ein Superädifikat, indem jemand auf fremden Grund (natürlich mit Zustimmung des Grundeigentümers) ein Bauwerk errichtet.
Hier ist der Ablauf jedoch ein anderer: zunächst sind Bauwerk und Grundstück im selben Eigentum und erst danach trennt sich das. Ob auch in dieser Reihenfolge ein Superädifikat entstehen kann, ist mir jedenfalls mit einem praktischen Fall noch nicht untergekommen. Ich würds aber auch nicht generell ausschließen.

Genauer gesagt: "Baurecht".
Superädifikate sind nur für nicht dauerhaft verbleibende Bauten.
Aber ich glaub auch nicht, dass man das damit rechtlich sauber bzw. überhaupt zulässig hinbekommen würde.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2023  (#62)

zitat..
Nachhalt schrieb: Genauer gesagt: "Baurecht".

Kann man so nicht sagen. Superädifikat und Baurecht unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, entstehen auch auf unterschiedliche Art und Weise und sind ganz einfach 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ich denke aber, dass darüber zu diskutieren, wohl auch nicht wirklich weiter helfen würde.......


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