da hier voriges Jahr wertvolle Tipps gepostet wurden, würde ich gerne die Kenner unter euch befragen, ob ICH die private Krankenversicherung meiner Tochter und die meiner Frau (2016 nicht erwerbstätig) abschreiben kann?
Meine Frau kann für 2016 keinen Steuerausgleich machen, daher würde ich diesen Posten gerne bei mir abschreiben, falls das geht.
Weil ich gerade gelesen haben, dass Kinderschikurs absetzbar ist. Wie sieht es mit Kinderturnen aus? Und Essensgeld, Bastelpauschale usw für eine Kindergartenkind sind auch wirklich absetzbar?
.. BoZm schrieb: Kann oft schwierig sein, da einige schon nach 2 Jahren verblassen.
Oder passierte das nur mir?
in der regel ist das auch nicht notwendig. es kommt meist auch nur zur einer automatischen wiederaufnahme wenn ein lohnzettel nachträglich (wo es schon einen bescheid gibt) eingespielt wird.
.. sir_rws schrieb: Reinrechnen - wenn das FA bei einer Pr.üfung meint, das sei nicht abzugsfähig, dann Streichens das eh raus.
Wenn kg- essen auf meinen Namen geschrieben ist (Rechnung der gemeinde) - aber meine Frau immer die Rechnung bezahlt (natürlich gleiche wohnadresse und verheiratet) - kann sie die dann absetzen statt mir oder muss/kann nur ich das machen. ?
eigentlich der der auch den kinderfreibetrag (440e pro kind) in anspruch nimmt bzw. so ist es in 99% der fälle wenn mann und frau im gemeinsamen haushalt leben...
kinderfreibetrag von 440e vermindert die bemessungsgrundlage für die steuer und das kannst automatisch ankreuzen sobald du für ein kind die fb beziehst (oder deine partnerin). sonst kannst noch kosten wie zb. schule, essen in der schule, nachmittagsbetreuung usw. zusätzlich anführen..
Am besten BEIDE Elternteile der Kinderfreibetrag ankreuzen.
Der Kinderfreibetrag kann von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen geltend gemacht werden. Machen beide Elternteile den Freibetrag geltend, stehen jedem Elternteil € 300 zu.
wenn beide arbeiten und lohnsteuer zahlen (über 11k) dann können es beide beantragen. musst halt schauen und ausrechnen was sich mehr auszahlt, ob einer 400 oder beide weniger..
Man zählt erst ab Einkommen 11k/Jahr Lohnsteuer - also kann man auch erst ab diesem Einkommen eine Lohnsteuerrückvergütung erhalten (ausgenommen die Negativsteuer).
.. sir_rws schrieb: Man zählt erst ab Einkommen 11k/Jahr Lohnsteuer - also kann man auch erst ab diesem Einkommen eine Lohnsteuerrückvergütung erhalten (ausgenommen die Negativsteuer).
fast du zahlst die auch vorher bei zb. 25 stunden jobs oder wenn du jetzt mal 40 stunden 4 monate hacklst und dann nichts mehr machst bis jahresende,.... wenn du dann einen jahreslohnzettel von zb. 10.000 euro hast bekommst die gesamte einbezahlte lohnsteuer zurück,...
dh. außer bei geringfügiger beschäftigung zahlst du immer lohnsteuer,.. die frage ist nur wie viel du dann im ganzen jahr verdient hast,...
Das ist schon klar - es ging aber darum, wer der Lebenspartner Abschreibeposten angeben soll. Und das macht nun mal nur bei dem Sinn, der mehr als 11k Einkommen hatte (egal ob LSt. Bezahlt wurde oder nicht).
Wenns beide steuerlich geltend machen haste 600 Berechnungsgrundlage, wenns nur einer macht dann 440... ich würd auch beide empfehlen, so fern beide >11k brutto / Jahr einnehmen!