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Steuerausgleich

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  •  STP123
  •   Silber-Award
25.1. - 31.8.2017
149 Antworten | 25 Autoren 149
149
Hallo,

da hier voriges Jahr wertvolle Tipps gepostet wurden, würde ich gerne die Kenner unter euch befragen, ob ICH die private Krankenversicherung meiner Tochter und die meiner Frau (2016 nicht erwerbstätig) abschreiben kann?

Meine Frau kann für 2016 keinen Steuerausgleich machen, daher würde ich diesen Posten gerne bei mir abschreiben, falls das geht.

  •  stecri
  •   Gold-Award
1.3.2017  (#41)
Ah - alles klar. Danke

1
  •  VWG40
  •   Gold-Award
5.3.2017  (#42)
Hab jetzt gerade Den Steuerausgleich von 2015 und 2016 gemacht.

Den 2015 hab ich eingereicht. Sollten 439€ raus kommen.

2016 ist so ziemlich gleich wie 2015 ausser das ich 1634€ mehr verdient habe.
Raus kommen soll 255€.

Kann mir einer erklären warum das gleich so viel weniger ist?

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
5.3.2017  (#43)

zitat..
Kann mir einer erklären warum das gleich so viel weniger ist?


Steuerreform


1
  •  atma
  •   Gold-Award
5.3.2017  (#44)
diesmal sinds extrem langsam mitn überweisen... habe für uns beide vor 2 wochen gemacht, normalerweise hatten wir das geld immer nach einer wohce am konto... heuer tut sich da noch immer nix...

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  •  stecri
  •   Gold-Award
5.3.2017  (#45)
Ich hab ihn auch vor 2 std gemacht 😀
400 solltens werden.
Für Chefin muss ich noch die letzten 5 Jahre machen wobei 2012 -2014 war sie in karenz (3 Jahre inkl 5 mon unbezahltem Sonderurlaub) wo ich den alleinverdienerbetrag bekam. 2015 und 16 ging sie wieder 40h arbeiten. Genau in den 2 Jahren begann dann kg (dessen kosten sie in 15,16 reinnehmen wird )
Habts Tipps oder wichtiges für 12-14? ?
Danke
Ps: Zugangsdaten von früher für finanzonline von Frau verlegt und unauffindbar - sollte ich neue bekommen beim fa nehm ich an per Post oder? Zieht sich halt wieder. ..

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#46)

zitat..
stecri schrieb: Habts Tipps oder wichtiges für 12-14? ?


da wird kaum was dabei rauskommen wenn sie in karenz war,...

zitat..
stecri schrieb: Ps: Zugangsdaten von früher für finanzonline von Frau verlegt und unauffindbar - sollte ich neue bekommen beim fa nehm ich an per Post oder? Zieht sich halt wieder.


wenn du gar keine daten mehr hast dann kannst du es auch nicht online zurücksetzen sondern musst pers. zum FA (standort ist egal) vorsprechen und du bekommst dann diese sofort. PS: das muss deine frau pers. erledigen. Bei vollmacht brauchst den unterschriebenen rücksetzunsantrag von ihr, ihre ausweiskopie und deine daten.

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  •  STP123
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#47)
Karenzgeld zählt nicht als Einkommen. Daher kannst für 2012 - 14 nichts zurück fordern.

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#48)
Auch nicht etw Kirchensteuer oder lv's oder ähnliches?

1
  •  webdesigne
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#49)
nichts, wenn keine lohnsteuer einbezahlt wurde kann auch nichts abgesetzt werden,...

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  •  stecri
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#50)
wär interessant ob er bei der vorberechnung dennoch was rausbringen würde?
das heisst ich kann auch nur 15 und 16 machen und nicht alles vor 12 (weils eben mehr als 5 jahre zurück liegt und hier alle jahre gezählt werden bei den 5 jahren nehm ich an....

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#51)
haus mal rein in die vorberechnung, ist eh gratis :) und vielleicht kommt es durch die steuerverrechnet und überschneidung zu 2-3 euros,... warum was dem staat schenken emoji
PS: wo sie nur in karenz war schreibst einen 0er bei den bezugsauszahlenden stellen,...

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  •  streicher
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#52)
Also ich kann euch allen empfehlen das Steuerbuch vom BMF zu lesen. Da stehen schon super tipps drinnen.
Das muss man ja nicht jedes Jahr lesen, aber alle 3 Jahre oder wenn sich was ändert (wie bei der Steuerreform letztes Jahr) wäre vielleicht ganz gut.

Ich bin da selber heute auf etwas gestossen, das ich so irgendwie noch nicht gesehen habe oder bisher überlesen habe:

zitat..
Zu welchem Zeitpunkt sind Sonderausgaben absetzbar?

In der Regel ist der Zeitpunkt der Bezahlung maßgebend.
Wird eine Versicherungsprämie oder ein ähnlicher Beitrag in einer einmaligen Leistung (Einmalprämie) entrichtet, können Sie im Jahr des Einmalerlages eine Aufteilung auf zehn Jahre beantragen. Dadurch kann der persönliche Höchstbetrag besser genützt werden.
Die Zehnjahresverteilung ist aber auch bei den unbegrenzt absetzbaren Beiträgen zu einer freiwilligen Weiterversicherung (zum Nachkauf von Versicherungszeiten) möglich. Bei einer fremdfinanzierten Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung gelten die Rückzahlungsbeträge einschließlich Zinsen als Sonderausgaben.


Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben.html#heading_Zu_welchem_Zeitpunkt_sind_Sonderausgaben_absetzbar__2

Das bedeutet wenn ich z.B. 2014 Rechnungen vom Hausbau von sagen wir mal 30.000 bezahlt habe, darf ich diese über 10 Jahre angeben/abschreiben? Also 3.000 pro Jahr.
Bisher dachte ich das darf ich nur in dem Jahr wo sie angefallen sind angeben. Also 30.000 im Jahr 2017 (wobei das ja nichts bringt weil es mit 29xx gedeckelt ist).


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#53)
ja darfst aufteilen, zb. deine finanzierung für euer eigenheim bis 2020, dann gehts nicht mehr,...deine frau und du könnt dies gleichzeitig abschreiben...

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  •  streicher
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#54)
Für Kredit und Finanzierungen ist mir das eh klar. Mir geht es aber z.b. Um die Rechnung Rohbau die sagen wir mal 50.000 gekostet hat. Oder zb. Eine reine Materialrechnung z.b. Beton oder Ziegel 10.000 Euro.

Bei Computer die über 400 gekostet haben macht man das ja auch auf 3 Jahre.
Aber mir war das nicht klar für Wohnraumschaffung und im speziellen für Rechnungen von Baufirma, Material,...

Kredit kann man ja ohnehin die jährlichen Rückzahlungen angeben.


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  •  hotz68
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#55)
.... ? - " Kredit kann man ja ohnehin die jährlichen Rückzahlungen angeben. "

Wielange darf man das noch , bis 2020 oder was ?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#56)

zitat..
hotz68 schrieb: bis 2020 oder was ?


genau, dann wird dieser punkt auch weg sein aber hauptsache steuerreform. wie ich schon sagte, auf der einen seite gebens dir etwas und auf der anderen seite nehmens dir das doppelte weg emoji

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
17.3.2017  (#57)
so viel zu dem, "die steuerreform bringt nur gutes" emoji emoji emoji
http://money.oe24.at/Topbusiness/Preis-Alarm-So-teuer-wird-unser-Leben-jetzt/273270181


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  •  VWG40
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#58)
Heute das Geld für den Steuerausgleich von 2015 und 2016 bekommen.

Berechnet waren:

2015 439€ bekommen habe ich 332€
2016 255€ bekommen habe ich 132€

Ich frag mich was ich dann 2017 bekomme jetzt wo ich von der Gewerkschaft ausgetreten bin. Kirchensteuer zahl ich auch nicht.

Also vom Kredit bekommt man nicht wirklich was zurück.

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  •  atma
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#59)
Ich wart noch immer aufs geld... Grml....

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  •  Richard3007
31.3.2017  (#60)
Hmm ich ja Ihn erst gestern weg geschickt. Die Vorberechnung hat € 2.527,- ergeben. Letztes Jahr habe ich fast 1500 bekommen.

Ich hab auch einiges zu bieten.
Alleinverdiener, 2 Kinder, Berufsgruppenpauschale, Und eben Wohnraumschaffung für beide auf mein Konto abgsetzt...

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  •  dynamite
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#61)
Was ist schnell wieder die Berufsgruppenpauschale?

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