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Das wird im Grundsteuergesetz geregelt. Basis für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert. Wird ein Grundstück umgewidmet, ändert sich dadurch der EW und die Grundsteuer wird vom Finanzamt neu berechnet Hier findest du ein paar mehr Infos und Link zum Gesetz: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grundbesitzabgaben-einheitsbewertung/grundsteuer.html Nachzahlen muss man nichts, da der neue EW ja erst ab Umwidmung gilt. Das einzige was auch rückwirkend geltend wird, ist eine Erhöhung der Immobilienertragssteuer, falls das Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach Kauf umgewidmet wird. |
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Danke für die Antwort!! |
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