« Baurecht  |

·gelöst· Aufschließung auch für Grünfläche

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  DieFroschauer
4.1. - 10.1.2021
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Hallo!
Wir möchten ein Grundstück kaufen, dass ca. 1400m2 hat. Davon sind aber nur ca. 900m2 als Bauland gewidmet. Jetzt ist unsere Frage, ob die Aufschließung für die gesamten 1400m2 (Bauland + Grünfläche) oder nur für die ca. 900m2 Bauland gezahlt werden müssen. Bisher konnte uns leider weder die Gemeinde noch Privatpersonen weiterhelfen.

Danke im Voraus für eure Erfahrungen und Infos! 

Liebe Grüße! 

  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#1)
Also dass die Gemmeinde dass nicht weiß ist seltsam.

Nur für das Bauland. 

1
  •  atma
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#2)
Wir haben die aufschliessungskosten auch nur für das Bauland bezahlt.
Was soll ich denn im Grünland aufschließen? dort darf ich ja auch nichts bauen. 


1
  •  DieFroschauer
5.1.2021  (#3)

zitat..
atma schrieb: Wir haben die aufschliessungskosten auch nur für das Bauland bezahlt.
Was soll ich denn im Grünland aufschließen? dort darf ich ja auch nichts bauen.

Okay dankeschön für die Info! Ja uns kam es auch komisch vor, dass wir für Grünfläche Aufschließung zahlen sollen. 

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Also dass die Gemmeinde dass nicht weiß ist seltsam.

Nur für das Bauland.

Ja das stimmt, hat uns auch etwas beunruhigt, weil es doch nicht gerade wenig Geld ist, was anders mehr zu zahlen wäre. Danke für die Info! 


1


  •  Florian88
5.1.2021  (#4)
Wir haben auch nur für Bauland Fläche bezahlt, jetzt sind wir gerade dabei Umwidmen und dann bekommen wir eine Rechnung für der Grünland 

1
  •  Mitleser
5.1.2021  (#5)
es war vor kurzem ein ähnlicher thread hier im forum - schau dir auf alle fälle die vorschreibung genau an und rechne nach - bei einem anderen forumsteilnehmer wurden die aufschließungsgebühren nämlich für die gesamtfläche berechnet und nicht nur für das bauland. in diesem fall hat die gemeinde die vorschreibung nach einspruch des bauwerbers korrigiert. 

1
  •  DieFroschauer
6.1.2021  (#6)

zitat..
Florian88 schrieb: Wir haben auch nur für Bauland Fläche bezahlt, jetzt sind wir gerade dabei Umwidmen und dann bekommen wir eine Rechnung für der Grünland

Okay danke für die Info! 

zitat..
Mitleser schrieb: es war vor kurzem ein ähnlicher thread hier im forum - schau dir auf alle fälle die vorschreibung genau an und rechne nach - bei einem anderen forumsteilnehmer wurden die aufschließungsgebühren nämlich für die gesamtfläche berechnet und nicht nur für das bauland. in diesem fall hat die gemeinde die vorschreibung nach einspruch des bauwerbers korrigiert.

Danke für den Tipp! Das war bzw ist auch unsere Befürchtung gewesen, aber jetzt werden wir das genau nachrechnen bevor wir die Aufschließung bezahlen. Danke! 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.1.2021  (#7)

zitat..
DieFroschauer schrieb: aber jetzt werden wir das genau nachrechnen

Was soll das jetzt heißen? Du hast noch nicht nachgerechnet? Woher weißt dann, dass sie Grünland mitgerechnet haben?

1
  •  DieFroschauer
10.1.2021  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von DieFroschauer: aber jetzt werden wir das genau nachrechnen

Was soll das jetzt heißen? Du hast noch nicht nachgerechnet? Woher weißt dann, dass sie Grünland mitgerechnet haben? 

@Karl10 war waren auf der Gemeinde und die rechneten uns mit der Formel wurzel aus m2 *450*1,25 die Aufschließung aus und nahmen als Wert für die m2 Baufläche + die Grünfläche an! Wir haben es natürlich nachgerechnet! Nur meine ich damit, dass wir es uns nochmal sehr genau anschauen und vor Ort nachrechnen werden, wenn es zur Zahlung kommt, damit wird nicht übergangen werden! 

zitat..
Florian88 schrieb: Wir haben auch nur für Bauland Fläche bezahlt, jetzt sind wir gerade dabei Umwidmen und dann bekommen wir eine Rechnung für der Grünland

Okay danke für die Info! 

zitat..
Mitleser schrieb: es war vor kurzem ein ähnlicher thread hier im forum - schau dir auf alle fälle die vorschreibung genau an und rechne nach - bei einem anderen forumsteilnehmer wurden die aufschließungsgebühren nämlich für die gesamtfläche berechnet und nicht nur für das bauland. in diesem fall hat die gemeinde die vorschreibung nach einspruch des bauwerbers korrigiert.

Danke für den Tipp! Das war bzw ist auch unsere Befürchtung gewesen, aber jetzt werden wir das genau nachrechnen bevor wir die Aufschließung bezahlen. Danke!

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Abstand zur Grundstücksgrenze