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·gelöst· [Stmk] Umwidmung von meinem Grundstück verhindern

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  •  ewige
12.1. - 24.1.2024
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Hallo zusammen!

Kann ich als Eigentümer eine Umwidmung von meinem Grundstück verhindern? Die Gemeinde will ca. 2000m² am Dorfrand, direkt neben meinem Acker, "aus öffentlichem Interesse" vom Freiland zum Dorfgebiet umwidmen.

Danke im Voraus!

  •  GKap
  •   Silber-Award
13.1.2024  (#1)
Nur zum Verständnis: Du besitzt einen Acker. Daneben befindet sich ein Grundstück mit 2000m2, welches ebenfalls in deinem Besitz ist und ungewidmet werden soll. Richtig?

Was ist der Grund, dass du die Umwidmung verhindern willst? Würde der Wert dieser 2000m2 durch die Umwidmung nicht steigen?

überlegt
GKap

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  •  ewige
13.1.2024  (#2)

zitat..
GKap schrieb:

Nur zum Verständnis: Du besitzt einen Acker. Daneben befindet sich ein Grundstück mit 2000m2, welches ebenfalls in deinem Besitz ist und ungewidmet werden soll. Richtig?

Was ist der Grund, dass du die Umwidmung verhindern willst? Würde der Wert dieser 2000m2 durch die Umwidmung nicht steigen?

überlegt
GKap

Ja, genau. Wenn das Grundstück umgewidmet und dann nicht bebaut wird, muss ich irgendwann der Gemeinde jährlich so eine Art Strafe zahlen. Es geht um ein Grundstück in der tiefsten Pampa, das aus sentimentalen Gründen nicht veräußert wird. Also sehe ich keine Vorteile und nur Nachteile durch die geplante Umwidmung.


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
13.1.2024  (#3)
Dann sag der Gemeinde, dass du definitiv nicht verkaufen wirst und die Umwidmung sinnlos ist.
Die haben immer mehr Probleme mit dem Land wegen prach liegender Baugründe und können nur schwer was widmen wenn es schon viel ungenutzten Baugrund gibt

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Hallo ewige,
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  •  rocko567
13.1.2024  (#4)
was ist der beweggrund der gemeinde ein grundstück in der tiefsten pampa zu einem baugrund umzuwidmen?
aber mal ehrlich: freu dich und verkaufs danach teurer. 

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  •  ewige
13.1.2024  (#5)
Das bloße Sagen, dass ich keine Umwidmung will, hat nicht geholfen. Deswegen möchte ich wissen, ob es eine Chance gibt, das rechtlich zu verbieten.

Ich überlege, in der Pension die kleine Landwirtschaft dort weiter zu betreiben. Ein Verkauf steht zu meinen Lebzeiten also nicht zur Diskussion. Durch die Umwidmung werde ich aber womöglich in meinen landwirtschaftlichen Tätigkeiten eingeschränkt.

Die Gemeinde ist in den letzten 40 Jahren vll um 10% gewachsen. Ich erkenne also kein offensichtliches öffentliches Interesse an Baugründen.

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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
13.1.2024  (#6)
Wie ist "Öffentliches Interesse" zu verstehen? Und das noch in der Pampa, wie du schreibst. Irgend jemand musste ja einen Antrag mit einer ausreichenden Begründung zur Umwidmung eingebracht haben und über den Gemeinderat genehmigt worden sein. Wurdest du vorzeitig informiert? Kennst du alle Hintergründe? Warst du im Prozess involviert?

Bin absoluter Laie.....

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  •  ewige
13.1.2024  (#7)

zitat..
Melmar schrieb:

Wie ist "Öffentliches Interesse" zu verstehen? Und das noch in der Pampa, wie du schreibst. Irgend jemand musste ja einen Antrag mit einer ausreichenden Begründung zur Umwidmung eingebracht haben und über den Gemeinderat genehmigt worden sein. Wurdest du vorzeitig informiert? Kennst du alle Hintergründe? Warst du im Prozess involviert?

Bin absoluter Laie.....

Das is tein Teil von der Raumplanung für die nächsten x Jahre, die für die betroffenen und mit einem RSb Brief eingeladenen Grundstückeigentümer präsentiert wurde. So gesehen wurde ich informiert.




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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
14.1.2024  (#8)

zitat..
ewige schrieb: RSb Brief eingeladenen Grundstückeigentümer

War das eine reine Präsentation? Du besitzt 2000 m2. Was bestitzen denn die restlichen betroffenen Eigentümer? Haben die alle zugestimmt, oder bist du der einzige, der keine Umwidmung will? Gab es überhaupt eine Abstimmung?

"Zwangsumwindmung im öffentlichen Interesse verbunden mir zusätzlichen Kosten für den Grundstückseingentümer" hab ich so noch nicht gehört.


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  •  ewige
14.1.2024  (#9)

zitat..
Melmar schrieb:

──────..
ewige schrieb: RSb Brief eingeladenen Grundstückeigentümer
───────────────

War das eine reine Präsentation? Du besitzt 2000 m2. Was bestitzen denn die restlichen betroffenen Eigentümer? Haben die alle zugestimmt, oder bist du der einzige, der keine Umwidmung will? Gab es überhaupt eine Abstimmung?

"Zwangsumwindmung im öffentlichen Interesse verbunden mir zusätzlichen Kosten für den Grundstückseingentümer" hab ich so noch nicht gehört.

Der Plan wurde vorgestellt ohne Umfrage. Jetzt läuft die Frist für "berechtigte Einwände".

Die anderen freuen sich, weil sie ggf verkaufen werden. Die Kosten durch die Umwidmung entstehen den Eigentümern keine, nur eine Abgabe an die Gemeinde, wenn man nach 10 Jahren (glaub ich) das Grundstück weder bebaut noch verkauft hat.


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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
14.1.2024  (#10)

zitat..
ewige schrieb: verkaufen werden

Baugrund in der Pampa. Wer kauft sowas? Die Gemeinde vielleicht????? Baugründe müssen erschlossen werden. Das ist Gemeindeangelegenheit und geht auf deren Kosten. Ist das bereits der Fall?


zitat..
ewige schrieb: "berechtigte Einwände".

Was sind "berechtigte Einwände"?


zitat..
ewige schrieb: nur eine Abgabe an die Gemeinde,

Das meinte ich in meinem vorherigen Post. Wie hoch würde die den ausfallen?

Ohne jetzt genaueres zu wissen, denke ich (der sich nix auskennt) mir, die Gemeinde hat in x-Jahren in der Pampa bei euch "Großes vor".




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  •  passra
  •   Gold-Award
14.1.2024  (#11)
Anwalt nehmen, Einspruch einlegen, sonst wird das eh nichts...
eventuell Umwidmung mit Freistellung von Strafzahlungen beantragen.

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  •  Berndi
  •   Bronze-Award
14.1.2024  (#12)
@ewige ich verstehe dich.
Vor ein paar Jahren hat mein  Schwiegervater gerade noch einige Wiesen von Bauland in Grünland umwidmen können, um angedrohte Strafabgaben für brachliegendes Bauland abwenden zu können.
Das immer aggressiver werdende Vorgehen der Gemeinden zur Wohnraumschaffung wird immer unerträglicher und als landbesitzender Landwirt wirst mehr und mehr der Trottel, den man immer mehr zur Landaufgabe zwingen will.

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  •  ewige
14.1.2024  (#13)
Danke euch. Ich habe gehofft, dass es genug ist, einfach zu sagen (schriftlich), dass ich keine Umwidmung will. Dass das als Begründung genügt. Ich werde mich rechtlich beraten lassen.

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  •  kouku
15.1.2024  (#14)
Falls es wäre, würde ich mich über ein Update freuen. Ist nämlich eine interessante Thematik! 
Alles Gute jedenfalls!

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  •  ewige
24.1.2024  (#15)
Zur Frage in meinem Ausgangspost: in meinem Fall reicht es aus, der Gemeinde zu sagen, dass ich keine Umwidmung wünsche.

Etwas ausführlicher:
Am besten kennt sich bei der Thematik ein Raumplaner aus. Allgemein gültige Aussagen können nicht getroffen werden. In meinem konkreten Fall macht die Umwidmung keinen Unterschied in Bezug auf die Wiederaufnahme der Landwirtschaft: einerseits ist "Dorfgebiet" genau dafür da; andererseits wird immer auf den üblichen Maß in der Umgebung geschaut. Aktuell betreibt ein Nachbar (ebenfalls im "Dorfgebiet") eine Landwirtschaft, also könnte ich jetzt das auch machen. Wenn in 5 Jahren keiner dort Nutztiere hält, werde ich mir mit der Wiederaufnahme der LW schwerer tun, egal ob mein Grundstück als Freiland oder Dorfgebiet ausgewiesen ist.

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