Hallo Forumbesucher!
Ich plane einen Neubau - nun habe ich folgendes Strom-Problem.
Der EVN-Stromanschluss steht am Grundstück des Nachbarn.
Jetzt meinte die EVN ich soll mit den Nachbarn reden wie ich "am besten" mir den Strom holen kann - bzw. den Garten des Nachbarn aufgraben darf...
Muss ein Stromanschluss nicht auf öffentl. Gut stehen???
Hoffe es kann mir jemand von euch weiterhelfen.
In der Bauordnung gibt es keine Regelung darüber - wüsste nicht wo ich irgendeinen Gesetztestext / Regelund usw. finden könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Daniela
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