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Strombock auf Nachbar´s Grundstück

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  •  Gast 19Dani80
8.5. - 10.5.2008 1
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Hallo Forumbesucher!

Ich plane einen Neubau - nun habe ich folgendes Strom-Problem.

Der EVN-Stromanschluss steht am Grundstück des Nachbarn.
Jetzt meinte die EVN ich soll mit den Nachbarn reden wie ich "am besten" mir den Strom holen kann - bzw. den Garten des Nachbarn aufgraben darf...
Muss ein Stromanschluss nicht auf öffentl. Gut stehen???

Hoffe es kann mir jemand von euch weiterhelfen.

In der Bauordnung gibt es keine Regelung darüber - wüsste nicht wo ich irgendeinen Gesetztestext / Regelund usw. finden könnte.

Vielen Dank im Voraus!
Daniela

  •  Resch
10.5.2008  (#1)
Strombock auf Nachbars Grundstück - laut Allgemeinen Versorgungsbedingungen in Deutschland ist jeder Abnehmer verpflichtet, die Zu- und Fortleitung elektrischer Energie zu dulden. Dies hat das Elektroversorgungsunternehmen zu veranlassen und auszuführen.

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