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·gelöst· Stromkabel bei Bohrung zerstört - wer haftet?

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  •  slezz
4.2. - 19.2.2022
17 Antworten | 12 Autoren 17
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Hallo liebe Forengemeinde. 

Das ist mein erster eigener Forenbeitrag. Danke vorab für die vielen interessanten Themen. 

Zu meinem Problem: 
Heute wurde der erste Schacht für das Grundwasser gebohrt und dabei hat man sofort nach einem Meter Bohrung die Starkstromleitung zerstört. Die Starkstromleitung ist im Plannetz der Tiwag (Tiroler Wasserkraft) zu finden. Nun musste die TIWAG ein Provisorium einrichten. Weitere Grabungsarbeiten sind notwendig, um den Schaden zu beheben.  

Bei den von mir akzeptierten AGB´s der Bohrfirma findet sich folgende Passage: 
"Unterirdische Leitungen müssen vom Auftraggeber oder deren Vertretern abgeklärt und eindeutig markiert werden."

Andererseits:
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH obliegt dem Auftragnehmer die vertragliche Nebenpflicht, Leitungen, die sich im unmittelbaren Gefahrengebiet der Baustelle befinden, nicht zu beschädigen (OGH 7 Ob 595/77)...Vor Beginn der Arbeiten muss sich dieser über die Lage von Leitungen oder sonstigen Einbauten informieren, wobei er besonders sorgfältig und gewissenhaft vorzugehen hat (OGH 8 Ob 144/73).
https://www.handwerkundbau.at/steuern-recht/haftung-bei-beschaedigung-von-leitungen-im-baugrund-7615 

Nun hat mir der Chef der Bohrfirma mitgeteilt: Seine Versicherung übernimmt vermutlich den Schaden, ich hätte aber die 3000€ Selbstbehalt zu zahlen. Stehzeiten seinerseits wurden bislang nicht besprochen. 

Ich besitze keine Rechtsschutzversicherung. Handelt es sich um Kulanz der Baufirma? Handelt es sich um Abwälzung des Selbstbehaltes? Wie empfehlt ihr vorzugehen?

  •  Akani
4.2.2022  (#1)
Haben Sie dich gebeten die Leitungen an zu zeigen. Nein hattest bestimmt keine Möglichkeit. Wenn ma doch auf nem Grundstück bohrt leg ich doch erst die Bohrstelle frei um aus zu schließen dass da keine Leitungen sind.
Schuld liegt eindeutig bei der Bohrfirma.
Seine Versicherung übernimmt also soll er seine Selbstbeteiligung auch selbst bezahlen

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  •  slezz
4.2.2022  (#2)

zitat..
Akani schrieb:

Haben Sie dich gebeten die Leitungen an zu zeigen. Nein hattest bestimmt keine Möglichkeit. Wenn ma doch auf nem Grundstück bohrt leg ich doch erst die Bohrstelle frei um aus zu schließen dass da keine Leitungen sind.

nein. Nur gefragt wo gebohrt werden muss. Danach musste ich zur Arbeit.

Sehen das weitere so?


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  •  MrCrabs
  •   Bronze-Award
4.2.2022  (#3)
Du hast dir die Antwort schon fast selber gegeben........
"......
Bei den von mir akzeptierten AGB´s der Bohrfirma findet sich folgende Passage: 
"Unterirdische Leitungen müssen vom Auftraggeber oder deren Vertretern abgeklärt und eindeutig markiert werden."
....."
Somit bist du deinen Vertragspflichten gegenüber deinem Vertragspartner, der Bohrfirma, nicht nachgekommen.
Des weiteren hast du die Stelle gezeigt, wo gebohrt werden muss. 
Du hättest dich vorab informieren müssen, wo dort die Leitung verläuft. Hast du nicht, somit müsste dir das Risiko vorher bewusst gewesen sein, wenn du deine Verträge und die von dir Akzeptierten AGB's gelesen hättest.

Was macht dort eine Leitung, die dir nicht bekannt ist? Tut mir Leid, aber auf meinem Grundstück kenne ich die unterirdischen Leitungen. Vergebts bitte die Arbeiten, wenn ihr euch dem Risiko nicht bewusst seit, z.B. in dem Fall ÖBA.
Was würdest machen wenn dort eine Gasleitung wäre?

Aus meiner Sicht kannst froh sein, dass die Bohrfirma "nur" dem Selbstbehalt einfordert und die Maschienbediener noch leben. Bzw. nichts zu Schaden gekommen ist, ausser die Leitung. 

Kleiner Tipp.... Rechtschutzversicherung solltest auch demnächst abschließen..... kann nie schaden, hilft dir aber bei dem Fall nichts mehr.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.2.2022  (#4)
Ist im Endeffekt komplett irrelevant, weil wir hier nur Laienmeinungen austauschen, aber ich sehe es komplett anders als MrCrabs.

Ich glaube(!) nicht, dass die Baufirma die Verantwortung so einfach an den Auftraggeber weiterreichen kann, weil das nicht gerade der Sorgfaltspflicht entspricht, die hier erwartet wird (was in dem von dir verlinkten Artikel steht). Zeigt ja auch die Tatsache, dass die Versicherung der Baufirma den Schaden übernimmt.

Und etwas spitzfindig: es steht in den AGBs zwar, dass der Kunde die Leitungen abklären und kennzeichnen muss, aber steht auch irgendwas darüber, dass er für (fehlende, oder falsche) Angaben haftet? 

Ich würde erstmal nichts zahlen mit dem Argument, dass du eben nichts von irgendwelchen Leitungen gewusst hast und ja auch überhaupt keine Ahnung hast, wie man zu Lageinfos kommen hätte können. Falls das ganze eskaliert (d.h. die Baufirma stellt dir das in Rechnung und klagt es ein), brauchst du ohnehin einen Anwalt. Aber ich sehe da die Schuld eher bei der Baufirma.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#5)
Ich würde es einem Anwalt übergeben und prüfen, ob derartige AGB Klauseln überhaupt in Ordnung sind wenn ein OGH Urteil schon in eine andere Richtung geht. Vielleicht ist die Bestimmung rechtswidrig und somit nicht wirksam?


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  •  Glenfiddich01
  •   Silber-Award
5.2.2022  (#6)
Ich bin der Meinung dass bei solchen Aktionen (Brunnen Bohren) immer der Auftraggeber (zB Bauherr) abklären muss, ob dort überhaupt gebohrt werden darf (Baubehörde) und auch kann (GAS/Wasseeeleitung, Strom, Telefon...)
Die Bohrfirma kommt oft kilometerweit her und soll sich dann im Vorfeld mit deiner zuständigen Behörde, Netzversorger, Gasversorger und was weiß ich noch herumschlagen? 
Denke kaum dass da irgendjemand eine Bohrfirma aufmachen würde. Der will ja bohren, nicht Bürokratie wälzen.




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  •  Akani
5.2.2022  (#7)
Deine Antwort find ich nen shmarn .Der kommt ja irgendwo her nur zum Bohren. Der Installateur kommt auch nur daher und legt irgendwelche Leitungen. Jede beauftragte Firma ist für seine Planung und dazugehörigen Ausführung selbst verantwortlich. 

Gruß

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  •  momada
5.2.2022  (#8)
Kann mir nicht vorstellen, dass trotz des Satzes in den AGB der Auftraggeber in diesem Fall haftet. Wenn das zwischen beruflichen Fachleuten abgemacht wird, könnte das gültig sein, nicht aber bei einer Privatperson. Man kann viel in die AGB reinschreiben, aber vieles hat vor Gericht keinen Bestand. Das fängt schon an, ob die AGB vor oder bei Unterzeichnung dem Kunden nachweislich vorlagen oder nur irgendwo auf einer Internetseite stehen, oder vielleicht in Minischrift auf der Rückseite des unterschriebenen Vertrags stehen. Schon dann könnten diese gar nicht mehr relevant sein. Das muss man in jedem einzelnen Fall abklären, am besten von einem (guten) Anwalt. Bis das gemacht ist, keine Zahlung oder irgendwie in Sachen Haftung gegenüber der Firma etwas reden, vereinbaren oder schreiben.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
5.2.2022  (#9)
Wenn seine Verischerung das deckt, dann ist auch die Versicherung der Meinung, dass der Brunnenbohrer schuld ist. Die werden ja nicht, nur weil sie so nett sind, den Schaden von jemanden anderen regulieren...

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
5.2.2022  (#10)
eine (Stark)strom Leitung lässt sich mit einem Gerät übrigens sehr genau am Grundstück finden - die Techniker des Netzbetreibers könnens dann am Boden ansprayen und sagen, in welcher Tiefe diese ca. liegt.

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bohrfirma hier verantwortlich ist ... vor allem, wenns rechtlich in den AGBs schon ausgeschlossen wird. Und es können unzählige Rohre und Leitungen im Boden sein, die nur der Bauherr/Grundbesitzer weiss oder in Erfahrung bringen kann:

Wasserleitung (evtl. sogar als Zuleitung für fremde Grundstücke)
Abwasserrohre / Kanal
Stromleitungen
Telefonkabel
Glasfaserkabel
Ringrabenkollektoren und Erdwärme
eingegrabene Wassertanks

Wenn man bei uns an der richtigen Stelle bohrt, landet man sogar im Technikraum der Garage ... 😀



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  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#11)

zitat..
MarkoW schrieb: Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bohrfirma hier verantwortlich ist ... vor allem, wenns rechtlich in den AGBs schon ausgeschlossen wird

Schau was Gerichte zu dem Thema schon geurteilt haben: dass die verantwortlichen Bauführer haften, wenn sie nicht im Vorfeld Informationen zur Lage von Leitungen bei den Versorgern einholen:

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040325_OGH0002_0060OB00256_02V0000_000&IncludeSelf=True

Und ganz konkret sogar folgendes, was die AGB-Klausel in dem Fall hier betrifft:
Entscheidungstext OGH 10.10.2002 6 Ob 48/02f
"Der Bauführer darf sich nicht damit begnügen, dass die Frage nach dem allfälligen Vorhandensein von Kabeln vom Bauherrn oder vom Grundeigentümer verneint wird."

Also die Gerichte verlangen hier ganz klar, dass die Baufirma aktiv bei den Versorgern nachfragen muss und sich nicht auf Angaben des Bauherren verlassen darf,was sie hier gemacht hat.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#12)
Sehe ich grundsätzlich auch so.
Unsere Erdbaufirma verlangt 150€ oder so fürs Leitungskataster ausgeben und sich aktiv erkundigen,  dafür ist es eindeutig in ihrer Verantwortung. 

Der Fall hier ist schwierig weil ja eindeutig der Bauherr quasi im Vertrag die Verantwortung dafür übernimmt. 
Keine Ahnung wie das im Einzelfall ausgeht, aber da können nur die Anwälte was gewinnen. 
Ich würde mich mit dem Bohrunternehmer auf 50/50 beim Selbstbehalt einigen und keine Energie drauf verschwenden,  Shit happens und komplett unschuldig sind wir hier ja nicht, ist eh nur ein blaues Auge.

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  •  slezz
5.2.2022  (#13)
Danke für die vielen Antworten und die rege Teilnahme. Ihr habt mir sehr geholfen. :)

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  •  helyx
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#14)
@slezz Alles Gute jedenfalls und informier uns bitte wie es ausgeht (ich tippe auf Kostenteilung SBH ;))

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#15)
Auch von mir alles Gute. Ein kleiner Beitrag zum Selbstbehalt ist sicher OK, des Friedens Willens und ihr hättet ja tatsächlich eine Leitungsauskunft machen können (ich habe das getan, obwohl das Baggerunternehmen keine entsprechenden AGBs hatte). Wobei ich da weit weg von den 50% wäre, die oben mal genannt wurden. Denn so einfach kann es sich die Firma auch nicht machen und einfach ihre Pflichten auf den Kunden abwälzen. Als nächstes schreibt der Elektriker in seine AGB, dass der Kunde für die Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln verantwortlich ist 😉.

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  •  slezz
17.2.2022  (#16)
Um den Thread abzuschließen:
Ich habe es mit der Bohrfirma abgesprochen. Die Bohrfirma verzichtet auf die Standgebühren. Den Selbstbehalt übernehme ich. Der  wird wiederum gottseidank nicht so hoch ausfallen, weil der Netzbetreiber eine WinWin Situation geschaffen hat.


Danke nochmals für Eure Hilfe.


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  •  heribert
  •   Gold-Award
19.2.2022  (#17)

zitat..
slezz schrieb: Ich besitze keine Rechtsschutzversicherung. Handelt es sich um Kulanz der Baufirma? Handelt es sich um Abwälzung des Selbstbehaltes? Wie empfehlt ihr vorzugehen?

Die Rechtsschutz würde dir höchstends etwas im Falle eines Umbaues helfen, weil normal alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Neuerrichtung eines Hauses ausgenommen sind vom Versicherungsschutz.

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