|
|
||
Aha, warum sollte das Glashaus kein Problem sein?? Wie willst dafür zu einer Baubewilligung kommen? Welches Gesetz meinst du da, dass es nicht bewilligungspflichtig ist? In der NÖ Bauordnung gibts jedenfalls keine "1-Meter-Grenze". |
||
|
||
Mir wurde von der Gemeinde gesagt dass das erste Gewächshaus mit unter 10m2 meldefrei ist. Die ein Meter Regel habe ich hier im Forum gelesen, mit ein Meter und 1000m2. Jetzt noch weiter gelesen, heads das nur außerhalb vom ortsgebiet gilt. wie kann man das festlegen? Wir haben den letzen Grund vom Ort. Die eingezäunte Fläche grenzt an zwei Seiten an Acker. |
||
|
||
Du sprichst oben immer von Grünland. Da gilt diese 10m²-Regelung nicht!! Wovon du hier sprichst ist wiederum eine Regelung aus dem Naturschutzgesetz und nicht aus der Bauordnung. Bitte immer auseinander halten. Es sind beide Gesetze getrennt voneinander zu beachten! |
||
|