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Tiefgründungselemente

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  •  Gast bob
22.9. - 13.12.2010
4 Antworten 4
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Hallo Zusammen, wir sind dabei ein EFH in Hanglage zu bauen. Bei einem Bodengutachten hat sich nun herausgestellt, dass wir Tiefgründungselemente (3 Stück, ca. 3,5 m tief) unter dem nichtunterkellerten Bereich benötigen. Wir haben zwar einen Fixpreisvertrag mit unserem Baumeister, dieser möchte nun aber mehr Geld, da dies in der Kalkulation nicht beinhaltet war. Auf der anderen Seite hat er aber gerade damit geworben, dass er der Fachmann ist und somit alles vorab miteinbezieht, bevor ein Angebot gemacht wird. Auf der anderen Seite verstehen wir die Sache und wären auch bereit etwas extra zu bezahlen.
Nun meine Frage - hat jemand Erfahrung, wieviel solche Gründungselemte kosten können? Danke vorab!

  •  frogli
13.12.2010  (#1)
Bodenrisiko - Hat der BM das Bodenrisiko vertraglich übernommen? Wahrscheinlich nicht.
Ist ein gängiger "Trick" zusätzliche Nachträge zu stellen.

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  •  fricki
  •   Silber-Award
13.12.2010  (#2)
hmmm ich würde ihm zuerst mitteilen dass das trotz Fixvertrag nicht drinnen ist und du somit überlegst das ganze mit dem Hausbau sein zu lassen. Du hast dich drauf verlassen dass der Fixpreis gilt. Punkt aus .....

Dann lass ihn einen Vorschlag machen ... vermutlich wird er dann - wenn er vermuten muss dass er den Auftrag verliert - ein gutes Angebot machen. Aber nicht das erste Angebot annehmen !!!

So würde ich es machen ...

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  •  mikee
  •   Silber-Award
13.12.2010  (#3)
Hmmm - @Gastbob
Womit er vorher (mündlich?) geworben hat, und was er vorher alles mündlich versprochen hat, davon wirst du jetzt wahrscheinlich nichts mehr haben. Die Frage ist vielmehr, was ist alles schriftlich fixiert, und was steht eventuell drinnen, das man in irgendeine Richtung "auslegen" könnte?
Zum Thema Kosten stellt sich natürlich auch die Frage, wie genau diese Tiefgründungselemente aussehen sollen?

@fricki
So in etwa würde ich es auch machen emoji Wobei sich aber natürlich schon die Frage stellt, wer in so einem Fall eher auf der rechtlich sicheren Seite steht. Denn wenn sich der Baumeister (aus welchem Grund auch immer) sicher ist, im Recht zu sein, schauts mit einem Rücktritt ja wohl auch nimmer mehr so gut aus.
Weiters wäre natürlich interessant zu wissen, wie das Baugrundrisiko rechtlich generell zu sehen ist. Also: Geht es bei einem Pauschalauftrag tatsächlich auf den Baumeister über? Oder bleibt es doch beim Bauherren, da dem Baumeister nicht zugemutet werden kann, für ein Angebot einen teilweisen Aushub vorzunehmen, um alle Risiken auszuschliessen? Denn wenn man das weiterspinnt: Was wäre, wenn beim Aushub zB eine Fliegerbombe gefunden werden würde? Müsste deren Bergung dann auch der Baumeister abdecken, weil er ein Pauschlangebot vorgelegt hat, in dem "alles" inklusive ist? Natürlich nicht....

Am Ende wirds auf einen Kompromiss rauslaufen, wenn beide Seiten halbwegs vernünftig sind.
Alles Gute,
mikee

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  •  fricki
  •   Silber-Award
13.12.2010  (#4)
esist ja so dass, wenn der Baumeister das vorher gewusst hätte, die Kosten sowieso im Fixpreisangebot dazugerechnet hätte.
Dies ist ja jetzt nicht der Fall.

Ich sehe es so dass der Baumeister in der Pflicht steht wenn er von der Planung an alles übernommen hat. Dann ist es sein "Bier" da er nicht planen kann ohne sich auch über die Bodenverhältnisse informiert zu haben.
Wie gesagt, ich würde ihm etwas "Druck" machen wie schon geschrieben ... aber nicht zuviel da man ja noch ein gutes Auskommen haben will wenn der Hausbau läuft.

Wenn man jetzt schon "volle Action" fährt dann könnte der Hausbau eventuell ziemlich nervenaufreibend verlaufen.

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