Servus Leute,
ich baue gerade das oberste Geschoß meiner Großeltern aus. Dazu war eine Sanierung des Daches mit zwei Gauben eingereicht. Nach 4 Monaten war endlich die Bauverhandlung wo alles glatt durchging und weder Nachbarn noch Behörden Einwürfe hatten.
Nun kommt ein Anruf des Bürgermeisters, dass sich ein Nachbar beschwert hatte, dass ich zu hoch sei und verlangt eine Messung der Traufenhöhe und Gaubenhöhe des Ziviltechnikers.
Nun ist folgende Situation. Bei einer Sanierung des Daches darf man wegen der höheren Anforderung an Dämmung, etc. bis zu 30cm höher sein als der Altbestand. Der Plan wurde also mit plus 29cm Höhe zum Altbestand eingereicht und das Dach nun um zirka 20 cm Höher als der Altbestand neu errichtet.
Diese maximal 30cm Erhöhung des Daches sind jedoch anscheinend nur bei Teilsanierung, also nur für eine Gaube, jedoch laut §6 der tiroler Bauordnung nicht bei einer Komplett- Sanierung des Daches erlaubt.
Mit diesem Fehler wurde der Plan also eingereicht und ohne Beanstandung vom Bausachverständigen und der Gemeinde (Bürgermeister ist selbst Architekt) abgesegnet.
Nun habe ich also einen genehmigten Einreichplan mit Baubescheid, baue wie nach diesem Plan mein Dach, das allerdings wiederum laut tiroler Bauornung 20cm zu Hoch ist.
Meine Frage nun, kann es passieren, dass laut §6 tiroler Bauordnung eine Rückbauung erzwungen wird, obwohl ich den Plan so genehmigt bekommen habe?
Danke für euer Feedback!
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