Hallöchen,
ausgehend auf das im anderen Thread kurz angeschnittene Thema möchte ich das nochmal etwas breiter beleuchten. Und zwar hauptsächlich bezogen auf die Frage:
Ob und wenn ja
inwieweit ist die Überspannungsableitung zu errichten wenn
KEIN äußerer Blitzschutz vorhanden und notwendig ist.
Mir geht es nicht darum ihn weg zu diskutieren, sondern um die Anforderung der Norm, bis hin zu eventuell gesetzlichen Erfordernissen und im Endeffekt auch die Sinnhaftigkeit zu bewerten.
Ich hab zwar Teile der ÖVE 8001, aber nicht den Teil wo dies vorkommt. Vielleicht kann jemand den genauen Wortlaut hier zitieren.
=> Verschiedene Quellen per Google bemüht geben verschiedene Aussagen (auf Österreich bezogen). Aber auch in Deutschland wird heftigt diskutiert.
=> Liest du bei unabhängigen Publikationen, ist er meist nicht erforderlich, nämlich gar nicht auf DC Seite
=> Liest du bei Herstellern (Dehn, Schrack) muss er natürlich schon sein (Zufall?)
DEHN (PDF, leider auf DE bezogen)
Link:
https://www.dehn.at/sites/default/files/media/files/dehn-schuetzt-photovoltaikanlagen-ds109-de_0.pdf Sagt aus: "Durch das Inkrafttreten der geänderten DIN VDE 0100-443,
-534 und -712 wird die Installation von ÜberspannungsSchutzmaßnahmen verpflichtend, auch wenn keine äußere
Blitzschutzanlage vorhanden ist.
Zu schützen sind sowohl die elektrischen Komponenten auf
der AC- und DC-Seite als auch vorhandene Datenschnittstellen.
Die Schutzgeräte sollten so nah wie möglich am zu schützenden Gerät, z.B. dem Wechselrichter, eingesetzt werden.
Bei einer Leitungslänge von mehr als 10 Meter zwischen
Überspannungs-Ableiter und z.B. dem Wechselrichter ist
ein weiteres Überspannungs-Schutzgerät Typ 2 notwendig."
DEHN (Homepage, auf
AT AT [Außentemperatur] bezogen)
Link:
https://www.dehn.at/de-at/blitz-und-uberspannungsschutz-fur-aufdachanlagen Ist kein äußerer Blitzschutz vorhanden (und ist dieser laut Risikoanalyse nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 auch nicht gefordert), so wird in ÖVE/ÖNORM EN 62305-3, Beiblatt 5, zum Schutz von PV-Anlagen ein Überspannungsschutzgerät vom Typ 2 gegen induktive und leitungsgebundene Störimpulse für die DC- und die AC-Seite beschrieben.
Schrack (Homepage, AT bezogen)
Link:
https://www.schrack.at/know-how/alternativenergie/photovoltaik/oeveoenorm Elektrobranche.at (PDF, auf
AT AT [Außentemperatur] bezogen) zudem eine Ausgabe aus 2022.
Link:
https://elektrobranche.at/wp-content/uploads/2022/03/ELEKTRObranche.at_Fachbeitrag-Photovoltaik-Anlagen.pdf Steht: "Bei Anlagen ohne ein äußeres Blitzschutzsystem ist Überspannungsschutz auf der
DC-Seite
nicht normativ gefordert. Dennoch ist der Einsatz dringend zu empfehlen, damit die Photovoltaik-Anlage
bei auftretenden Überspannungen, beispielsweise durch Schalthandlungen im
Netz, geschützt und die Verfügbarkeit der
Anlage somit gesichert ist."
Vielleicht hat noch wer weitere Quellen.
Am besten wäre natürlich einfach eine eindeutige Definition laut Norm.
Dennoch. Normen sind Empfehlungen. Man muss sich nicht daran halten, außer sie sind gesetzlich gefordert. Wenn die Fachkraft entscheidet, die Norm nicht anzuwenden weil er es aufgrund techn. Know-Hows anders bewertet dann ist das in Ordnung.
Tun halt die wenigsten, weil im Falle des Falles (Brand, Verletzung, Tod) es zum Gerichtsstreit kommt und dann mittels Gutachter diese Bewertung natürlich geprüft werden muss.
LG