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Hallo Gabi, nein so funktioniert das leider nicht, da immer der Verkäufer(in dem Fall dann du) Gewähr leistet. siehe §922 ABGB https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/922 Diese kannst du beim Privatverkauf allerdings ausschließen. |
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Tritt dein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Bauträger an die Käufer ab. Damit machst du ihnen einen Gefallen (falls sie nicht drauf bestehen) und dich kostet es nichts. Andernfalls können sie keine Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist an den Bauträger geltend machen, weil sie mit ihm kein Rechtsverhältnis haben. Und du schließt als Privater natürlich jegliche Haftung ausund gibst ihnen von deiner Seite keinerlei Gewährleistung. Ein Vertragserrichter sollte das richtig formulieren können. |
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Das stimmt so nicht. |
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. In dem Fall werden wir unser Gewährleistungsrecht definitiv abtreten. |
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Kannst du das bitte näher ausführen? Worauf stützt du deine Aussage das Gewährleistung übertragbar wäre? |
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Weil wir es genauso gehandhabt haben und ich es aus zahlreichen Diskussionen aus Wohnungs-Eigentümerversammlungen kenne. Ich bin kein Jurist, rechtskundige Menschen deines Vertrauens werden das aber erklären können. |
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