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Verkauf Eigentumswohnung Gewährleistung

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  •  Mimmie
3.6. - 4.6.2024
6 Antworten | 3 Autoren 6
6
Liebe Forums-Mitglieder,

wir werden demnächst unsere Eigentumswohnung verkaufen, die sich bis November 2024 noch in der 3 jährigen Gewährleistung vom Bauträger befindet.

Wenn wir die Wohnung im August 24 übergeben dann übernimmt der Käufer automatisch die Gewährleistung vom Bauträger oder?
Wäre für eine kurze Rückmeldung von Profis hier im Forum sehr dankbar! LG, Gabi

  •  chavez
3.6.2024  (#1)
Hallo Gabi,
nein so funktioniert das leider nicht, da immer der Verkäufer(in dem Fall dann du) Gewähr leistet. siehe §922 ABGB https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/922
Diese kannst du beim Privatverkauf allerdings ausschließen.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
3.6.2024  (#2)
Tritt dein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Bauträger an die Käufer ab. Damit machst du ihnen einen Gefallen (falls sie nicht drauf bestehen) und dich kostet es nichts. Andernfalls können sie keine Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist an den Bauträger geltend machen, weil sie mit ihm kein Rechtsverhältnis haben.
Und du schließt als Privater natürlich jegliche Haftung ausund gibst ihnen von deiner Seite keinerlei Gewährleistung. Ein Vertragserrichter sollte das richtig formulieren können.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
3.6.2024  (#3)

zitat..
chavez schrieb:

Hallo Gabi,
nein so funktioniert das leider nicht, da immer der Verkäufer(in dem Fall dann du) Gewähr leistet. siehe §922 ABGB https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/922
Diese kannst du beim Privatverkauf allerdings ausschließen.

Das stimmt so nicht.


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  •  Mimmie
4.6.2024  (#4)

zitat..
alv123 schrieb:

Tritt dein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Bauträger an die Käufer ab. Damit machst du ihnen einen Gefallen (falls sie nicht drauf bestehen) und dich kostet es nichts. Andernfalls können sie keine Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist an den Bauträger geltend machen, weil sie mit ihm kein Rechtsverhältnis haben.
Und du schließt als Privater natürlich jegliche Haftung ausund gibst ihnen von deiner Seite keinerlei Gewährleistung. Ein Vertragserrichter sollte das richtig formulieren können.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. In dem Fall werden wir unser Gewährleistungsrecht definitiv abtreten.


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  •  chavez
4.6.2024  (#5)

zitat..
alv123 schrieb:

──────..
chavez schrieb:

Hallo Gabi,
nein so funktioniert das leider nicht, da immer der Verkäufer(in dem Fall dann du) Gewähr leistet. siehe §922 ABGB https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/922
Diese kannst du beim Privatverkauf allerdings ausschließen.
───────────────

Das stimmt so nicht.

Kannst du das bitte näher ausführen? Worauf stützt du deine Aussage das Gewährleistung übertragbar wäre?

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
4.6.2024  (#6)

zitat..
chavez schrieb:

──────..
alv123 schrieb:

──────..
chavez schrieb:

Hallo Gabi,
nein so funktioniert das leider nicht, da immer der Verkäufer(in dem Fall dann du) Gewähr leistet. siehe §922 ABGB https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/922
Diese kannst du beim Privatverkauf allerdings ausschließen.
───────────────

Das stimmt so nicht.
───────────────

Kannst du das bitte näher ausführen? Worauf stützt du deine Aussage das Gewährleistung übertragbar wäre?

Weil wir es genauso gehandhabt haben und ich es aus zahlreichen Diskussionen aus Wohnungs-Eigentümerversammlungen kenne.


Ich bin kein Jurist, rechtskundige Menschen deines Vertrauens werden das aber erklären können.


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