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Verlegung eines Erdkabel über Grundstück

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
23.9. - 26.9.2013
9 Antworten 9
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Die Energie AG will die Stromzuleitung zu meinem Nachbarn abändern und braucht dazu mein Grundstück, da sie die alten Masten nicht mehr ersetzt und eine Erdverkabelung mit neuer Trasse für besser befindet.

Mein Nachbar hat auf diesem Grundstück bereits ein Zufahrtsrecht (asphaltierte Straße) und die Energie AG will nun
20 cm neben der Asphaltstraße das Erdkabel verlegen.

Habe aber starke Bedenken, da mir der Abstand mit 20 cm zum Asphalt als zu wenig erscheinen.

Bezahlen wollen die natürlich auch nichts.

Er sagte aber zu, dass das Kabel jederzeit auf Kosten der Energie AG verlegt bzw. umgelegt wird, wenn das Kabel im "Wege" sein sollte.

  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.9.2013  (#1)
Das nennt man Servitut, Grunddienstbarkeit usw, d.h. der Energieversorger _kauft_ sich bei Dir das Recht auf Deinem Grundstück seine Leitung zu verlegen, da gibt es Vertrag und wahrscheinlich Grundbucheinträge. All das zahlt das EVU. Dann dürfen die jede Zeit drauf um zu warten etc. Lass Dich vom RA beraten, was hier für Dich gut ist. Das eine (Zufahrtsrecht) hat mit dem anderen (erdverlegte fremde Energieversorgung) imho nix am Hut.

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
23.9.2013  (#2)
MinMax - Geldfluss gibt es nicht!
Grundbucheintrag auch nicht - habe ich schon verkündet und
ein Dokument, dass sie jederzeit das Erdkabel wo anders hin packen, will ich noch haben.

Es geht mir eher um den Asphalt. Der Künettenabstand ist mir zu knapp! Der Asphalt wird zerbröselt, so meine Gedanken !

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
23.9.2013  (#3)
Also ohne Grundbuch kann ich mir das nicht vorstellen, läuft die alte Freileitung auch über deinen Grund, dann müssten die ja schon ein Servitut haben

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.9.2013  (#4)
sagt wer? habe mit dem Thema berufsbedingt zu tun, zwar am Rand, aber es reicht um zu wissen, dass sie Dich momentan da haben wo sie wollen... in solchem Fall hast du das Recht auf Deiner Seite, das kann man (aus)nutzen...

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
24.9.2013  (#5)
chris5020 - Es handelt sich nicht um eine Starkstromleitung - das Erdkabel soll nur zum Anschluss von 4 KW dienen.
Außerdem müsste ich dazu eine Vereinbarung unterschreiben um ins Grundbuch zu gelangen. Das hat er aber nicht verlangt.

Vor Jahren waren zwei Masten auf einem anderen Grundstück
im Wege. Die wurden anstandslos auf deren Kosten umgestellt.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
24.9.2013  (#6)
@renate - Najo, der Energieversorger will von dir was.
Ohne Gegenleistung würde ich das nicht machen.

Wenn die Leitung mal drinnen liegt, is es ein einfaches, das servitut ins Grundbuch zu bringen...das is nedmal deine Zustimmung dann notwendig.

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
24.9.2013  (#7)
gdfde - Habe mir gerade den Text schicken lassen und mir wurde zugesichert, dass ich gegebenenfalls die Straße breiter machen lassen kann - auch über dieses Kabel. Überlege derzeit noch, ob die vielleicht ein zusätzliches Kabel auf deren Kosten rein legen sollten und dann wäre mir vielleicht auch mal geholfen, wenn ich bei angrenzenden Grundstücken mal was brauche - hätte ein brauchbare Widmung!

Text:
Der Grundeigentümer hat Anspruch auf kostenlose
Verlegung bzw. Umbau der im Eigentum
des Netzbetreibers
und auf dem betreffenden Grundstück
befindlichen Niederspannungsanlagen
im technisch
notwendigen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmas
wenn sie die Durchführung eines behördlich genehmigungs-
oder anzeigepflichtigen Vorhabens behindern.
Erfordert allerdings eine derartige Verlegung bzw. ein
derartiger Umbau zugleich eine Änderung der Übergabestelle
(z.B. Dachständer, Konsole, Kabelüberführungsmast,
Kabelkasten) so hat der Grundeigentümer diese
Abänderungskosten (allenfalls in Form einer Pauschale
gemas Preisblatt) zu tragen. Die Interessen des Grundeigentümers
sind zu berücksichtigen.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
24.9.2013  (#8)
@renate - Najo, das is schon ein bisl wie ein Freibrief.
Letzten Endes ist's dann die Entscheidung vom Energieversorger , ob irgendwas technisch notwendig und wirtschaftlich zumutbar ist.

Und im letzten Teil steht dann, dass du für die Kosten noch aufkommen sollst...für etwas, was du gar nicht brauchst (Stromleitung vom Nachbarn)..

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  •  Renate 1
  •   Silber-Award
26.9.2013  (#9)
gdfde - Du hast vollkommen recht. Ich brauche die Stromleitung wirklich nicht. Aber die Liegenschaft meines Nachbars ist
nur über meine Grundstücke ans öffentliche Gut erreichbar.

Das Erdkabel wird noch gut 150 m auf Nachbars eigenen Grund verlegt werden müssen und daher mache ich mir keine Gedanken über Kosten, die da mal kommen könnten.

Einzig und alleine der notwendige Kabelkasten, der mich stört - den werde ich noch auf eine nicht brauchbare Stelle verdrängen müssen.
Aber mit den Grabungsarbeiten habe ich meine größten Bedenken - 20 cm neben dem Ashalt und 80 cm tief und die Straße ist lang. Vermute,dass der Asphalt abbrechen wird wenn schlampig hinterfüllt wird und wie so oft, wird nachher niemand zuständig sein.

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