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Weil ich gerade vor einem ähnlichen Problemchen stehe ... Meine Frau und ich hatten 2 Depots, eines auf mich alleine, eines auf uns beide ('oder'). Eines mit Gewinn, eines mit Verlust (etwa gleich viel), kein automatischer KESt-ausgleich. Soweit ich das jetzt verstanden habe, muss ich: 1. auf Einkommensteuer umstellen (jetzt Arbeitnehmerveranlagung) 2. E1kv verwenden (oder das pendant in finanzonline), dort 2a) bei 981 die Summe der Gewinne eintragen 2b) bei 891 die Summe der Verluste eintragen 2c) bei 1.3 das Saldo daraus 2d) die tatsächlich gezahlte KESt in 899 eintragen Wegen der 300€ zum Steuerberater zu marschieren, wird nicht besonders sinnvoll sein, denke ich. Kann jemand diese Vorgehensweise bestätigen oder eine richtigere anbieten |
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Bei mir vor 1 Jahr ähnliche Situation wie bei dir. 1 Gemeinschaftsdepot bei der Hausbank mit meiner Frau. 1 Depot bei einem Onlinebroker, wo ich alleiniger Inhaber bin. Ich hatte dann am Gemeinschaftsdepot div. "Gewinne" von Dividenden, Ausschüttungen usw., für die ich KEST zahlte, hatte aber (im Gegensatz zu dir) keinen Gewinn aus einem Wertpapierverkauf. Allerdings hatte ich einen (Kurs-)Verlust durch einen Wertpapierverkauf. Somit waren die Voraussetzungen für einen Verlustausgleich gegeben. Da sich das alles am Gemeinschaftskonto abspielte, musste ich Steuererklären. Klar ist dass das nicht mit Arbeitnehmerveranlagung geht - du musst auf Einkommensteuererklärung umsteigen. Das Ausfüllen von E1kv war für mich auf den ersten Blick nicht ganz durchschaubar. Im Detail hab ich es dann so gemacht: Schritt 1: Ich hab die Summe der im Laufe des Jahres insgesamt bezahlten KEST (für Dividenden, Ausschüttungen usw.) - das war bei mir fast ausschließlich jene KEST, die vom Broker automatisch ans Finanzamt abgeführt wurde - in die Kennzahl 899 eingetragen. Schritt 2: Ich hab aus diesem "KEST-Betrag" aus der Kennzahl 899 mittels Division durch 0,275 den Bruttgewinnwert ermittelt und diesen in die Kennzahl 862 eingetragen Schritt 3: Bei meinem Wertpapierverkauf wurde in der Abrechnung des Papiers der "Kursverlust" angegeben. Das ist die Differenz aus tatsächlich erzieltem Kurswert beim Verkauf und dem "steuerlichen" Anschaffungswert (und nicht dem ehemaligen tatsächlichen Anschaffungswert!). Diesen Kursverlust bzw. die Summe aller im Zeitraum realisierten Kursverluste hab ich in Kennzahl 891 eingetragen. (Achtung: das "Minus" nicht vergessen) Schritt 4: bei 1.3. dann den Saldo aus den Kennzahlen 862 und 891 eingetragen Ich hatte ja nur Gewinne aus Dividenden/Ausschüttungen und nicht aus einem Wertpapierverkauf. Ein solcher Gewinn wäre dann noch zusätzlich in die Kennzahl 891 einzutragen, wenn das bei dir zutrifft. Aber bist du sicher, dass du nichts zum Ausfüllen für die Kennzahl 862 hast - irgendwelche KEST-pflichtigen Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge usw.? 1 |
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Danke für deine Ausführungen, in Summe sind diese Formulare alles andere als durchsichtig. Manchmal ist man versucht, da Absicht zu unterstellen. Ganz klar ist mir noch nicht wie sich dann die Rechnung beim Finanzamt gestaltet, eigentlich sollte es ja egal sein woher die Gewinne kommen, solange sie in verlustausgleichsfähig sind?! Der Steuerreport von flatex enthält in den 2 Depots (gemeinsam, nur ich): * Einkünfte aus Überlassung von Kapital (1000€, 0€) * Erträge aus Investmentfonds und Immobilienfonds (1000€, 2000€) * Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (2000€, -5000€) * Einkünfte aus Derivaten (beide 0) damit ergeben sich im 2. Depot ~3000€ noch verbliebene verrechenbare Verluste. Im ersten Depot wurden ~1000€ KESt abgeführt, im zweiten 0. Heut' ist schon ein wenig spät, ich muss wohl noch etwas in mich gehen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich vom gemeinsamen Konto nur die Hälfte der KESt überhaupt ausgleichen kann, da wir ja zu zweit drinstehen. |
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Bei meiner Steuererklärung im Mai dachte ich, ich hätt´s durchschaut.....jetzt bin ich aber mit neuerlichem Nachdenken wieder unsicher geworden: Auf unserem Gemeinschaftskonto gab es keine Substanzgewinne aus Wertpapierverkauf, sondern nur eine Mehrzahl an Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleichen Erträge.... Das Portfolio am Depot umfasst sowohl Aktieneinzeltitel, als auch div. Fonds. Ich hab damals all diese von der Bank aufgelisteten KEST-pflichtigen Erträge/Gewinne (brutto) in Kennzahl 862 eingetragen. Jetzt bin ich draufgekommen, dass man hier hätte aufsplitten müssen, oder?? In 862 kommen nur die Dividenden, Ausschüttungen hätte man in Kennzahl 897 eintragen sollen und ausschüttungsgleiche Erträge in Kennzahl 936. Kann das wer bestätigen?? Oder is es eh egal, weil ja alle drei Kennzahlen eh wieder nur in den "Saldo aus 1.3" einfließen? Aber wozu unterscheidet das Formular E1kv dann diese Erträge/Einkünfte?? Wenn man das aufsplitten müsste, dann kann ich das aus dem von der Bank (in diesem Fall Bank-Austria) übermittelten Report nicht herauslesen. Dann müsste ich für jedes im Report mit Ertrag/Gewinn angeführte Papier selbst recherchieren, welche Art von Ertrag das jetzt war (Dividende oder Ausschüttung oder....), um es dann verteilt auf die entsprechenden Kennzahlen im E1kv eintragen zu können. Seh ich das richtig?? Das Finanzamt hat jedenfalls nichts bemängelt - aber vielleicht auch nur deshalb, weil es eh nicht jeden Einzelfall nachprüft..... Die steuerliche Behandlung meiner Erklärung im Einkommensteuerbescheid war dann für mich auch irgendwie Neuland: Das Finanzamt nimmt zunächst den im "Saldo aus 1.3" eingetragenen Betrag (=Bruttowertdifferenz aus Gesamtgewinnen und Gesamtverlusten) und ermittelt daraus eine KEST (also 27,5% von diesem Betrag). Dieser KEST-Betrag wird zu der davor aus allen anderen Einkünften und allfälligen Abzügen errechneten Einkommensteuer direkt hinzugerechnet (quasi als Steuerschuld). Danach wird von dieser ermittelten (Gesamt)Einkommensteuer die im Laufe des Jahres am Depot insgesamt bezahlte/abgerechnete KEST (=Kennzahl 899) direkt abgezogen (quasi als Steuergutschrift). Wenn man das durchdenkt/rechnet, dann bestätigt sich auch die abschließende Meinung von oben zur ursprünglichen Frage von @TiM : Er muss auf seinem Depot zumindest genau soviel Kest-pflichtigen Gewinn/Ertrag generieren, wie er Substanzverlust bei seinem Totalverlust erlitten hat. (KEST-pflichtiger Gewinn/Ertrag = die Summe ALLER Erträge, also nicht nur aus Wertpapierverkauf, sondern auch inkl. Dividenden, ausschüttungen usw.) Damit holt er das Maximum über die Steuer zurück, und zwar 27,5% von erlittenen Bruttoverlust (bei € 2.000 Verlust somit max. € 550.- über die Steuer retour). Jeder weitere/ höhere Gewinn bringt dann nichts mehr. |
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So nochmal genau gelesen ... Achtung, ich habe die 2018er Version vom E1kV und alles nur inländische Aktien/Fonds etc. .... und ich bin SICHER kein Steuerberater. Punkt 1.3.1: §27, Abs. 2 ist in 862 --> da sind keine Ausschüttungen drin, nur Dividenden und Zinsen ... Punkt 1.3.2: §27, Abs. 3 ist in 981, 864 und 891 respektive --> Wertsteigerungen Punkt 1.3.3: §27, Abs. 4 in 982, 893 und 895 --> Derivate Punkt 1.3.4: lt. Fußnote 14: 897 Ausschüttungen, 936 ausschüttungsgleiche Erträge Saldo 1.3 betrifft alle diese Unterpunkte, von daher sollte es für das Ergebnis egal sein, wo was drinsteht. Bei 30 Einzelpositionen im Depot rechnet man sich einen Wolf, wenn man die alle einzeln rauspfrimeln muss. Finde ich auch logisch, wenn alle diese Erträge/Verluste in der gleichen Kategorie (in E1kV in 1.3 zusammengefasst) sind. Also eine buchhaltärische Gewinn/Verlust-Rechnung, die 'am Ende' endbesteuert ist Ich finde es eher kompliziert zuerst die KESt von Gewinn und Verlust auszurechnen und dann wieder zurück. Einfacher ist: Bruttoerträge - Bruttoverluste = Gewinn oder Verlust, der Gewinn ist besteuert. Wegen der Endbesteuerung werden diese Gewinne/Verluste nicht in der Einkommenssteuer direkt verrechnet, sondern gehen als Steuerschuld/Steuergutschrift nach der Einkommenssteuerermittlung ein. Man kann das aber wohl ändern, indem man auf Regelbesteuerung optiert, kann ev. bei kleinem Einkommen vorteilhaft sein. |
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Und weil ich da immer noch dransitze (Irrsinn!). Es sind nur von der Bank nicht selbst ausgeglichene Positionen anzuführen, das reduziert in vielen Fällen die Anzahl der Einträge erheblich. Wobei ein Restirrsinn verbleibt, weil die Banken mit Verlustvorträgen arbeiten und daher einzelne Positionen abhängig vom Zeitpunkt ausgeglichen werden oder nicht, oder eben nur teilweise. Außerdem wird der Verlustausgleich über in- und ausländische Positionen gemacht, die KESt in 899 aber nur auf inländische? Alles so schräg... |
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Das versteh ICH jetzt wieder nicht. Ich dachte bei einem Gemeinschaftsdepot macht die Bank generell keinen Verlustausgleich und beim Einzeldepot macht sie ihn - also entweder oder. Aber nur teilweise???? |
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Alle Positionen, die innerhalb eines Depots bereits ausgeglichen wurden, müssen in der E1kv nicht mehr aufgeführt werden. Wenn man nur Verluste in einem und nur Gewinne im anderen hat, dann ändert das natürlich nichts. |
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Ich versteh auch nicht warum das mit inländischen und ausländischen Aktiengewinnen getrennt wird. Auf meine Gewinne in deutschen Aktien zahle ich genauso KESt?! Oder geht es da um ausländische Depots und gar nicht um die Herkunft der Aktien? |
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Ich bin kein Steuerberater. Ich nutze E1kv um meinen Auslandsbroker zu versteuern. Ich denke über 862 (Divi), 981 und 891 (realisierte Kursgewinne und -Verluste) kann man den Verlustausgleich für zwei steuereinfache (inländische) Broker/Depots machen. Mit Gemeinschaftsdepot kenne ich mich gar nicht aus. Andreas ist hier der Beste. Auf Telegram hat er einen Kanal und dort wird schnell und kompetente geholfen. Auf der Homepage kann man auch Fragen stellen und sich zuvor gut einlesen. Das meiste ist mehrfach beantwortet. https://www.broker-test.at/steuern/kapitalertraege-von-auslandsdepots-versteuern/ 1 |
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Danke für die wirklich hilfreiche Info! Ich habe also im Telegram-Chat nachgefragt: Ich hab, denke ich, eine ziemlich dämliche Frage ... In E1kv steht immer über den Kennzahlen 'Inländische Kapitaleinkünfte' und 'Ausländische Kapitaleinkünfte'. Die Frage: Heißt das Kapitaleinkünfte aus inländischen Finanzprodukten (also z.B. österreichischen Aktien) oder inländischen Depots? Ich erlaub' mir den 'cross-post': Alexandra W-S, [09.11.23 18:50] Das ist absolut keine dämliche Frage und mir gefällt die Beschriftung dort auch nicht. Die Unterscheidung liegt im KESt-Abzug. Schöner wäre Einkünfte für die ein KESt-Abzug erfolgt und Einkünfte für die kein KESt-Abzug erfolgt ist. Alexandra W-S, [09.11.23 18:51] Hintergrund ist, dass § 93 Einkünfte als "inländisch" definiert und für die dann ein KEST Abzug angeordnet ist. Alexandra W-S, [09.11.23 18:52] Also gehören zu inländischen Einkünfte sowohl solche auf einem Inlandsdepot als auch Dividenden aus österreichischen Gesellschaften, für die ja bereits die Gesellschaft KESt abgezogen hat. Alexandra W-S, [09.11.23 18:53] ZB gehören deshalb auch Krypto-Einkünfte heuer immer zu den ausländischen Einkünften. Weil noch niemand darauf KESt abzieht... Damit ist zumindest mal klar, dass meine Kapitaleinkünfte alle 'inländisch' sind. Ich bin als Techniker einfach eine andere 'Wortqualität' gewohnt. Das liebe Finanzamt geht mit ihren Begrifflichkeiten deutlich lässiger um und dann weiß keiner worum es geht. Ich hab' mir jetzt angewohnt bei Finanzsachen immer parallel das Einkommenssteuergesetz an der entsprechenden Stelle aufzuschlagen, die Ausfüllhilfen etc. sind meist deutlich unklarer formuliert als das Gesetz selber. |
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Danke für die Info.... sehr hilfreich, um auch meine Unsicherheit bei diesem Thema einzudämmen. Ich fasse mal folgendes zusammen: Mein persönlicher Ausgangspunkt ist, dass ich - ausschließlich meldepflichtige Papiere und - ausschließlich steuereinfache Broker mit Sitz in Österreich habe. Dann kann ich also die Spalte "ausländisch" generell vergessen. Auch wenn ich ein ausländisches Papier habe oder sich im Fond teilweise auch ausländische Papiere befinden, wird der Gewinn oder allenfalls Verlust IMMER in der Spalte "inländisch" eingetragen (weil mein steuereinfacher Broker aus Österreich die KEST ja im Inland abgeführt hat). Und noch eine Frage/Feststellung: Ich hab Gemeinschaftsdepot bei BA und Einzeldepot bei flatex. - flatex macht einen allfälligen Verlustausgleich automatisch (weil Einzeldepot) - fürs Gemeinschaftsdepot muss ICH den Verlustausgleich über die Steurerklärung machen - ich hab für 2022 in die Steuererklärung ausschließlich Daten aus dem Gemeinschaftsdepot aufgenommen/eingetragen (und nicht auch vom Flatexdepot), weil am Gemeinschaftsdepot genug Gewinne zum Ausgleich des Verlustes vorhanden waren und es am Flatexdepot keine Verluste gab - korrekt? - angenommen, meine Gewinne am Gemeinschaftskonto reichen nicht aus, um den Verlust größtmöglich auszugleichen, dann hätte ich die Gewinne aus dem Flatexeinzeldepot in die Steuererklärung aufnehmen können, um damit weitere Verluste am Gemeinschaftsdepot auszugleichen - korrekt? - angenommen, meine Gewinne am Gemeinschaftskonto reichen nicht aus, um den Verlust größtmöglich auszugleichen und angenommen auch am Flatexeinzelkonto gibt es Gewinne UND Verluste, dann dürfte ich einen allfälligen Gewinnüberschuss, der NACH dem von flatex automatisch durchgeführten Verlustausgleich übrig bleibt, in die Steuererklärung mit hineinnehmen, um die übrig gebliebenen Verluste am Gemeinschaftskonto auszugleichen - korrekt? - wenn ich also den Verlustausgleich sozusagen "depotübergreifend" mache, ist es korrekt, dass dafür trotzdem nur 1 E1kv-Formular ausgefüllt wird und dann in die jeweiligen Kennzahlen die Summenwerte aus den beiden Depots eingetragen werden? |
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Wir waren vor ca. 8 Jahren bei einem Steuerberater/ Rechtsanwalt (sind ein Pärchen). Damals im Zuge eines Wohnungskaufes. Diese haben uns eine Standardmietvertrag gebastelt (Wohnung wird hauptsächlich von Studenten genutzt -> hoher Durchzug). Meine Frau und ich habe auch landwirtschaftliche Flächen verpachtet, (sogar mit Windrad). Ich habe ein Depot über die Firma, bei denen auch jährlich Anteile mit Haltefrist als Bonus anfallen. Zusätzlich das klassische Flatex mit den ETFs und den Einzelstücken (auch ausländische). Beim ersten Mal "sauber" eintragen habe ich schon gemerkt, dass die Formular und Formulierungen fast schon absichtlich schlecht definiert sind. Dabei habe ich garantiert etwas vergessen bzw. falsch ausgefüllt. Der erste Auftritt bei deb Beratern kostete nur für die Einkommensteuer 450€. Hätten dann aber eine Vorlage für die nächsten Jahre. 2022 hatten wir wieder größere Änderungen und haben es noch einmal sauber ausfüllen lassen ca. 350€. War auch gut, durch die hohen Abschreibepositionrn durch Corona. Mein Tipp: Soar dir die Nerven, es ändert sich gefühlsmäßig stündlich die Anforderung und lass dir eine Vorlage für die nächsten Jahre basteln |
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Wird schon so sein, ABER ... es kann doch nicht sein, dass ich als überdurchschnittlich gebildeter Österreicher keine (relativ einfache) Steuererklärung zusammenbring. Soll jetzt nicht präpotent rüberkommen, sondern nur aufzeigen, dass eine Steuersystem das nur von Experten beherrschbar ist, vielleicht ein bisserl am Sinn vorbeigeht. Genau. Ja. Wenn aber am Gemeinschaftsdepot Verlust übrig wären, könntest du diesen natürlich auch umgekehrt benutzen, wenn Gewinne am flatex-Depot besteuert wurden. Ja, und egal ob deine (nicht abgegoltenen) Gewinne/Verlust im Inlands- oder Auslandsdepot (nicht steuereinfach) erfolgt sind. Ja. Auch das ist richtig, aber beim Gemeinschaftsdepot ist die Aufteilung zu berücksichtigen. D.h. wenn es den Partner je zur Hälfte gehört, kannst du die Gewinne/Verluste auch nur zur Hälfte für den Ausgleich im Depot, das nur dir gehört, nutzen. Und ... bei mir schlägt gerade das nächste Problemchen auf ... wenn ich 862 und 899 befülle, sagt finanzonline, dass ich das Häkchen bei der Regelbesteueroption setzen MUSS. Ich will aber nicht regelbesteuert werden bei meinen Finanzerträgen, nebenbei gebe ich ja nur die an, die nicht ausgeglichen wurden, für die anderen wurde aber KESt verrechnet. Die Regelbesteuerung würde aber die Gewinne und Verluste ALLER Transaktionen in die Tarifbesteuerung schieben! Jetzt pack ich dann bald den großen Stock aus und hau den nächsten dahergelaufenen Beamten, egal ob er/sie etwas dafür kann, oder nicht 🤪 Und nein, das ist nicht falsch gegendert, ich schlage keine Frauen |
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Genauso ist es. Mein konkreter Fall is ja gar nicht so komplex und da soll ich einem Steuerberater € 450.- hinschieben? Im Übrigen danke für die Bestätigungen, da scheint für meine Situation ja alles klar zu sein. Bei der Erklärung für 2022 im Mai hatte ich das Problem jedenfalls nicht, obwohl ich ja auch 862 und 899 befüllt habe.... kann mir dein Porblem jetzt auch nicht erklären |
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Ich hatte auch 860 ausgefüllt und dann die Fehlermeldung nicht genau genug gelesen und fälschlich 862 als Problem identifiziert. Die 860 darf also nicht ausgefüllt werden, wenn man nur den Verlustausgleich machen will. Die Erklärung ist abgeschickt 🕺 |
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ich bin leider maximal durchschnittlich gebildeter Österreicher, hab aber das oben angeführte Prozedere mit Gemeinschaftsdepot/Einzeldepot bereits mehrmals durchgeführt, von Anfang an problemlos, wurde auch zum Finanzbeamten zitiert, weil "bei höheren Beträgen winken wir das nicht einfach durch". Also denkts nicht so kompliziert, ihr überdurchschnittlich Gebildeten. |
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Ja, geht mir öfter so, Bildung als Hemmnis War übrigens eine rein statistische Erkenntnis, mit einer berufsbildenden mittleren Schule liegt man bereits über den 50% und ist daher überdurchschnittlich gebildet. 1 |
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eine andere Frage, bringt der Verlustausgleich eigentlich einen Vorteil, wenn ich den Ertrag aus der Verlustposition wieder in einen ähnlichen ETF/Fonds/Aktien investiere? Meines Erachtens, macht es nur Sinn wenn ich sowieso Umschichten möchte. Im anderen Fall, muss ich später die Steuer vom höheren Gewinn zahlen oder habe ich da einen Denkfehler? |
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Einen Verlust realisieren, nur um Gewinne auszugleichen, um dann zu niedrigeren Preisen neu kaufen bringt, außer einer marginalen Stundung, nichts. Andersrum lohnt es schon, also Gewinne realisieren und teurer neu kaufen, falls Verluste vorliegen. Der Unterschied ist schlicht, Verluste kann man nicht übers Jahr mitnehmen. |
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Hallo TiM, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Verlustausgleich Aktiendepot |
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Vielleicht verstehe ich es jetzt falsch, aber ich gleiche auch Gewinne immer mit Buchverlusten aus am Ende des Jahres, also aliquot. Anders herum sowieso. Die Steuern würden sonst als 'Verlust' realisiert, der Rückkauf der im Verlust liegenden Werte erfolgt immer am Anfang des Folgejahres, damit entgeht man den Washing-Regeln und bei wenig volatilen Werten ist das Kursrisiko wegen 10 Tagen relativ gering. Damit trägt der Staat einen Teil meines Investitionsrisikos mit (in den verlustbehafteten Werten). |
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