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aber als Mieter hat man doch keine Feuerversicherung abgeschlossen? Die hat doch nur der Vermieter. |
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Hallo hausplanung, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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muss die gF in der Polizze bei der der Privathaftpflicht direkt dabei stehen oder ist es ausreichend (hab mir gerade meine eigene Polizze angesehen) wenn zb steht: Haushaltsversicherung: versichert ist... der gesamte Wohnungsinhalt Fläche x EUR x Mitversichert ist... -Privathaftpflicht x Mio. EUR -Baustein Basis Plus -Erweiterung der gF auf die Höchstentschädigungssumme -Baustein Glasbruch -Baustein unbenannte Gefahren Bei der Eigenheim scheint die gF Erweiterung nur bei der Feuerversicherung auf, nicht bei Sturm und Leitungswasser. Üblich so? Allerdings steht in den Klauseln zu Feuer, Wasser, Sturm, dass aufgrund Baustein Plus bei gF 50% der Versicherungssumme übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, würde die Versicherung also in der Eigenheim bei gF im Falle Wasser/Sturm 50% und im Falle Feuer 100% der Versicherungssumme zahlen? |
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Oja, mit einer Haushaltsversicherung. In D heißt das Hausrat, das trifft' s vielleicht per Definition besser. Versichert ist unter anderem damit dein Hab' und Gut, wenn es einen Brandschaden gibt. Und natürlich noch viel mehr laut Deckung. Du hast das ja eh im vorigen Post - eben die Haushalt - angesprochen. Ja, das sollte für die Inhaltssume (die Haushalt) passen. Muss die gleiche Versicherungssumme sein, die sich bei der Berechnung nach Quadratmeter ergeben hat und in der Polizze ausgewiesen ist. Ich lese es so, dass in der Eigenheimversicherung (= alles was fix verbaut ist, also Wände, Putz, Fassade, Heizung, Dach, Böden, Fenster, usw.) nur 50% aus dem Titel gF bezahlt werden (Feuer ist da ebenfalls explizit angeführt). Das würde bei meinen beiden aktuellen Feuerschäden eine Differenz von mindestens 200.000 € ausmachen. Generell: Eine EH/HH-Kombi mit allen Bausteinen und Nebenversicherungen (eben Privat- und Sporthaftpflicht, PV-Anlage, grobe Fahrlässigkeit, usw.) ist eine relativ komplexe Materie. Ich kann nicht empfehlen, diese über diverse Plattformen abzuschließen. Da gehört schon ne Menge Wissen zu, um auch richtig versichert zu sein. |
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Naja, wie geschrieben die Erweiterung der gF auf die Gesamtsumme steht bei der HH und der Eigenheim-Feuer extra in der Polizze =100%, nur bei Leitungswasser und Sturm steht es nicht, somit greifen nur in diesen 2 Sparten die 50%, so würde ich es sehen. Quasi weil 50% in den Klauseln schon mal von vornherein als Basis angeführt sind und in der Polizze dann nochmals bei HH und Eigenheim Feuer extra auf 100% erhöht wird. Aber bezieht sich die Erweiterung auf die Inhaltssumme (das ist ja nur der Wert des Hausrats und nicht die 2.000.000 Privathaftpflichtsumme), die einfach unter HH-Versicherung steht auch auf die Privathaftpflicht oder wäre es möglich, das gF nur hinsichtlich Hausrat, nicht jedoch hinsichtlich Privathaftpflicht gedeckt ist? Oder muss diese Erweiterung der gF bzgl. der Privathaftpflicht evtl. gar nicht extra erwähnt werden, wenn man sich zb §152 VersVG ansieht? |
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Die gF bezieht sich bedingungsgemäß auf grob fahrlässig herbeiführte (eigen-)Schäden. Diese müssen - wie bereits einige Male erwähnt - individuell und einzeln geprüft werden. Beim Ergebnis fallen die entweder in die ohnedies wie erwähnt bedingungsgemäß vereinbarte Haftpflichtversicherung oder eben in den Baustein gF. |
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Es tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich es noch immer nicht. Alle Fremdschäden - auch wenn grob fahrlässig herbeigeführt - übernimmt also die Haftpflicht immer? |
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Grundsätzlich ja. Die gF ist in erster Linie für dich zuständig, wenn du dir selber einen klar definierten, grob fahrlässig herbeigeführten (Pfanne am Herd, du gehst telefonieren --> Feuer, Griller steht zu nahe an der Fasse - es entsteht Funkenflug, dadurch brennt Dachstuhl, Christbaumkerzen werden im Jänner bei dürrem Baum angezündet --> Feuer, Kerze/n werden vergessen auszublasen --> Feuer, Badewanne läuft über weil vergessen Wasser abzudrehen --> Böden und Malereien beschädigt, usw.) Schaden zufügst. Aber wie gesagt, nochmals, es muss immer im Anlassfall individuell geprüft werden. |
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aber wieso muss im Anlassfall individuell geprüft werden. Wenn ich die ganzen Ausführungen jetzt richtig verstanden habe, muss ja höchstens geprüft werden ob "Vorsatz" vorliegt, ansonsten müsste die Privathaftpflicht sämtliche Schäden übernehmen, die anderen Mietern/dem Vermieter zugefügt wurden. |
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Jeder Schadensfall wird geprüft. Und ist dann eben bedingungsgemäß gedeckt in der Privathaftpflicht ggü. Dritten, oder dem Baustein grobe Fahrlässigkeit zuordenbar. Oder gar nicht, weil das Ereignis bedingungsgemäß keine Deckung findet. |
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