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Versicherung bei Hagelschaden Trapezdach

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  •  alfredmayer
30.1. - 3.2.2012
7 Antworten 7
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Hatte einen Hagelschaden durch starken Hagel an einem Trapezdach.
Leider finde ich über die dafür erreichbare VErsicherungsleistung nichts. Meine Versicherung möchte mich mit 500 Euro abspeisen.
Das Dach weist unzählige kleine Dellen auf und ist damit dicht. Allerdings gehe ich davon aus, daß feine Risse in den Beschichtungen entstanden sind. Die Folge kann vorzeitiger Rost sein.
Gleiche Schäden bei Autos wurden und werden als Totalschaden angesehen.

  •  Hitcher
  •   Gold-Award
30.1.2012  (#1)
Hmmm - Naja, den Schaden nachweisen wirst du schon müssen, nicht nur der Ursache nach sondern eben auch der Höhe nach.

Die Versicherung muß zumindest begründen was die 500,-- eigentlich abgelten sollen. Bei einigen Versicherungen ist es heute ausdrücklich vereinbart daß auch Hagelschäden bezahlt werden "wenn die Funktionsfähigkeit der beschädigten Sache weiterhin gegeben ist". Die Höhe der Ersatzleistung bemisst sich dann nach der Beeinträchtigung der Nutzungsdauer.

Hier gilts sich zu einigen wie lange ist die übliche Nutzungsdauer und wie viel kürzer ist sie nach dem Schaden. Leichter wirds hier wenn der Versicherung eine etwas präzisere Schadenermittlung präsentiert werden kann als "ich gehe davon aus daß vorzeitig Rost entstehen kann".

Vielleicht hilft ein Anfruf beim Hersteller der Dachteile? Die haben so ein Szenario wahrscheinlich ausgetestet, ist für die ja nicht so schwer?

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  •  fricki
  •   Gold-Award
31.1.2012  (#2)
Hmmm ich vermute mal dass es die Versicherung als optischen Schaden ansieht, dann ist die Leistung viel niedriger (teilweise sogar ausgeschlossen).
Tipp: Ich habe mir optische Schäden am Haus durch Unwetter (Hagel, ...) höher versichern lassen damit auch diese abgegolten werden. Kostet ein paar Euro im Jahr mehr.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
1.2.2012  (#3)
lass..dir ein angebot machen über die reparatur des daches. der fachmann muss ja sehen, ob es nur optisch zu reparieren ist oder auch aufgrund materieler mängel zu reparieren wäre.

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
2.2.2012  (#4)
@cc9966 - Wen schlägst du als Fachmann vor? Ein Dachdecker wird wohl keine Reparatur anbieten können, wie soll die aussehen? Etwas anderes als einen Komplett-Tausch wird er nicht angeboten bekommen, damit hat er erst wieder keine Ahnung um wieviel kürzer sein Dach nun noch brauchbar sein wird....

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.2.2012  (#5)
ich hab' natürlich auch keine ahnung, was du konkret - im antrag - und ned in der versicherungspolizze - versichern wolltest. jetzt musst halt mal antrag und polizze checken, was alles bei sturmschäden oder elementarereignissen versichert ist.
ggf. hilft ja die broschüre: http://noe.arbeiterkammer.at/bilder/d103/Eigenheimversicherung.pdf

noch was: man hat als kunde freie sachverständigenwahl, die kosten des sv sind teil des (schaden-)ersatzanspruchs, weil laien den schaden nicht schätzen können. die schadenminderungspflicht steht dem nicht entgegen.

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  •  alfredmayer
2.2.2012  (#6)
Danke - schon mal für die vielen mitfühlenden Ratschläge. Kann ich alles brauchen.
Vielleicht hat jetzt auch noch jemand die Zauberformel, mit der sich alles in Wohlgefallen auflösen läßt emoji

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.2.2012  (#7)
creator's zauberformel...tiefe medidation, bis ein klares bild erscheint, was du wirklich von der versicherung willst.
-alles fotografisch und schriftlich dokumentieren,
-montierende firma kontaktieren und schaden begutachten lassen (wenn binnen 6 monaten, ist die chance höher, dass die den schaden großzügig bewerten, sollte gratis sein, erspart sv...emoji)
- rs-versicherungspolizze checken, ob versicherungsstreitigkeiten gedeckt. wenn nicht, mit bewertung von firma (=als sv) versicherung nochmals kontaktieren und konkret bezifferten schaden benennen und ersatz fordern, ggf. ansprechpartner und gutachten von firma übermitteln.
- wenn die nicht gleich drauf einsteigen, sv von versicherung anfordern, der soll sich mit firma einigen... (ist aufwand, je nach schadenhöhe - bis ca. 2000.- macht das keine versicherung).
entweder deckt das eh die rs-versicherung oder mit firma-gutachten und unterlagen ab zum vki/ak und reklamationsservice einschalten.

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