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Solange der Homehub nicht kommt, nur 17kwp, wenn der kommt 24,9kwp. |
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Hallo liebe Community, ich habe mit November 2022 den überwiegenden Teil meiner Rechnungen über die Errichtung meiner 13,86kwp großen PV Anlage. Wenn ich mich nun im Jahr 2023, mit dem Formular Verf24 für natürliche Personen, als Kleinunternehmer eintragen lasse kann ich dann bei Erhalt einer UID Nummer bei den Rechnungen vom November 2022 die Vorsteuer zurückholen? lg Lisa |
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Über EUR 10T muss auf Rechnungen die UID des Rechnungsempfängers angegeben werden. Eine Korrektur der Rechnung durch den Ersteller wäre aber im Bedarfsfall möglich. Das Verf24 wird nicht benötigt, ich empfehle dies, mit den richtigen Angaben, über den Erklärungswechseln im Finon zu machen. Anschließend die Afa berechnen und mittels Prozentsatz des selbst verbrauchten Stroms die USt für den Eigenverbrauch berechnen und in der UVA zusammen mit den Vorsteuern melden. Die UVA für Q4/22 bzw. 12/22 wäre eigentlich per heute fällig, bei einem Guthaben wird die verspätete Meldung aber kein Problem sein. Kurz gesagt, ja wäre ohne Verlust eines Fünftel-Anteils noch möglich. 1 |
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ich hab' ebenfalls bereits den ganzem Thread aufmerksam durchgelesen, bräuchte aber auch noch bitte eine Klärung. - Einfamilienhaus gehört beiden Ehepartnern - Rechnungen der PV-Anlage lauten auf beide Ehapartner - Überweisungen der PV-Rechnungen erfolgte von meinem Konto - OEMAG Förderung lief auf meinen Namen - OEMAG Marktpreis-Einspeisung läuft auf meinen Namen, meine IBAN ist hinterlegt - Zählpunktnummern (Einspeisung und Bezug) laufen auf meinen Namen - PV-Anlage am Dach mit 16,6 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] aufgeteilt auf 2x WR WR [Wechselrichter], 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] werden demnächst noch dazugehängt. - gemeinsames Konto von beiden Ehepartnern existiert nicht Ich habe zur Zeit noch keinerlei Ahnung (Anlage seit 31.August22 offiziell beim Netzversorger im Betrieb) ob die 12500 kWh/Jahr Einspeise-Freigrenze überhaupt übertroffen wird, oder viell. auch nicht. Wäre irgendetwas extra noch zu tun oder auch nicht, damit die Anlage als von beiden Ehepartnern betrieben zählt? Ein Finanzbeamter meinte am Telephon, wenn das Einfamilienhaus beiden Ehepartnern gehört und die Rechnungen der PV-Anlagen auf beide Ehepartner ausgestellt sind steht jedem der beiden die 12500 kWh Freigrenze + dem €730,- Freibetrag zu. Wenn ich den gesamten Thread revue passieren lasse, bin ich noch nicht ganz sicher ob die Auskunft vom Finanzbeamten so paßt. thx |
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