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Vervollständigung des Förderantraged

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Miska
31.3. - 1.4.2023
6 Antworten | 4 Autoren 6
6
Hallo, weiß jemand verlässlich ob ich die Summe der geplanten Kosten im Vergleich zum letztjährigen mangels Kontingent abgelehnten Antrag änder/erhöhen darf - z.B. 20000 auf 22000? Es wird letztendlich mehr kosten als letztes Jahr geplant, da sich die ausführende Firma geändert hat, ich will aber bei dem Antrag nichts falsch machen. Danke!

  •  manilla
  •   Bronze-Award
31.3.2023  (#1)
ich denke im wesentlichen muß die Zählpunktnummer gleich bleiben und die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sollten viell. auch gleich bleiben. Daß sich die geplanten Kosten zum Vorjahr ändern können muß auch der OEMAG klar sein!

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  •  Miska
31.3.2023  (#2)

zitat..
manilla schrieb:

ich denke im wesentlichen muß die Zählpunktnummer gleich bleiben und die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sollten viell. auch gleich bleiben. Daß sich die geplanten Kosten zum Vorjahr ändern können muß auch der OEMAG klar sein!

Die Zählpunktnummer und die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind ident zum Vorjahr. Deswegen die Frage, ob es eine Änderung bei den Kosten geben darf. Habe einfach Angst etwas falsch zu machen.


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  •  Romanista
  •   Bronze-Award
1.4.2023  (#3)
Wenn Deine Anlage noch nicht in Betrieb ist, kannst Du ein komplett neues Ticket ziehen - unabhängig vom letzten Jahr. Das ist dann einfach ein ganz neuer Antrag und Du könntest noch alles abändern (inkl. kWp - aber geht ja nicht mehr, da Du Dich ja schon beim Ticketziehen auf eine Zahl festgelegt hast).
Umgekehrt ist es auch egal, weil die Förderung max. 285 pro kWp ausmacht. Und die 30%-Grenze wäre nur ein Problem, wenn die Anlage unter EUR 10.000 kosten würde. Da bist Du aber "ganz knapp" drüber 😉

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  •  manilla
  •   Bronze-Award
1.4.2023  (#4)

zitat..
Romanista schrieb:

Wenn Deine Anlage noch nicht in Betrieb ist, kannst Du ein komplett neues Ticket ziehen - unabhängig vom letzten Jahr. Das ist dann einfach ein ganz neuer Antrag und Du könntest noch alles abändern (inkl. kWp - aber geht ja nicht mehr, da Du Dich ja schon beim Ticketziehen auf eine Zahl festgelegt hast).
Umgekehrt ist es auch egal, weil die Förderung max. 285 pro kWp ausmacht. Und die 30%-Grenze wäre nur ein Problem, wenn die Anlage unter EUR 10.000 kosten würde. Da bist Du aber "ganz knapp" drüber 😉

ja genau, 
die aktuelle Verordnung läßt ja inzw. sogar unterschriebene Aufträge rückwerts bis zum 21.04.2022 zu, einzige  Auflage die Anlage darf "vor" der "Fertigstellung des Förderantrags" nicht in Betrieb gegangen sein, sprich vom Elektriker hochgeladene Fertigstellung beim Netzbetreiber.

Für ein neues Ticket zu ziehen ist es inzw. ja denke ich zu spät, somit sind die angegebenen kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vom bereits gezogenen Ticket bei der Vervollständigung vorgegeben.




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  •  cutcher
1.4.2023  (#5)

zitat..
manilla schrieb:

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Romanista schrieb:

Wenn Deine Anlage noch nicht in Betrieb ist, kannst Du ein komplett neues Ticket ziehen - unabhängig vom letzten Jahr. Das ist dann einfach ein ganz neuer Antrag und Du könntest noch alles abändern (inkl. kWp - aber geht ja nicht mehr, da Du Dich ja schon beim Ticketziehen auf eine Zahl festgelegt hast).
Umgekehrt ist es auch egal, weil die Förderung max. 285 pro kWp ausmacht. Und die 30%-Grenze wäre nur ein Problem, wenn die Anlage unter EUR 10.000 kosten würde. Da bist Du aber "ganz knapp" drüber 😉
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ja genau, 
die aktuelle Verordnung läßt ja inzw. sogar unterschriebene Aufträge rückwerts bis zum 21.04.2022 zu, einzige  Auflage die Anlage darf "vor" der "Fertigstellung des Förderantrags" nicht in Betrieb gegangen sein, sprich vom Elektriker hochgeladene Fertigstellung beim Netzbetreiber.

Für ein neues Ticket zu ziehen ist es inzw. ja denke ich zu spät, somit sind die angegebenen kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vom bereits gezogenen Ticket bei der Vervollständigung vorgegeben.

Du vergisst noch eine weitere Grundvoraussetzung: es darf keinen bestätigten förderantrag geben der noch nicht abgerechnet ist (wegen doppelförderung)

wer also zB 13kwp baut und letztes jahr einen bestätigten förderantrag von 10kwp (topf A) hat darf/kann jetzt nicht 13kwp in topf B beantragen...


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  •  manilla
  •   Bronze-Award
1.4.2023  (#6)

zitat..
cutcher schrieb:

──────
manilla schrieb:

──────
Romanista schrieb:

Wenn Deine Anlage noch nicht in Betrieb ist, kannst Du ein komplett neues Ticket ziehen - unabhängig vom letzten Jahr. Das ist dann einfach ein ganz neuer Antrag und Du könntest noch alles abändern (inkl. kWp - aber geht ja nicht mehr, da Du Dich ja schon beim Ticketziehen auf eine Zahl festgelegt hast).
Umgekehrt ist es auch egal, weil die Förderung max. 285 pro kWp ausmacht. Und die 30%-Grenze wäre nur ein Problem, wenn die Anlage unter EUR 10.000 kosten würde. Da bist Du aber "ganz knapp" drüber 😉
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ja genau, 
die aktuelle Verordnung läßt ja inzw. sogar unterschriebene Aufträge rückwerts bis zum 21.04.2022 zu, einzige  Auflage die Anlage darf "vor" der "Fertigstellung des Förderantrags" nicht in Betrieb gegangen sein, sprich vom Elektriker hochgeladene Fertigstellung beim Netzbetreiber.

Für ein neues Ticket zu ziehen ist es inzw. ja denke ich zu spät, somit sind die angegebenen kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vom bereits gezogenen Ticket bei der Vervollständigung vorgegeben.
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Du vergisst noch eine weitere Grundvoraussetzung: es darf keinen bestätigten förderantrag geben der noch nicht abgerechnet ist (wegen doppelförderung)

wer also zB 13kwp baut und letztes jahr einen bestätigten förderantrag von 10kwp (topf A) hat darf/kann jetzt nicht 13kwp in topf B beantragen...

hast vollkommen recht,
hab' diesmal selbst etwas Glück gehabt, endlich, eine Woche vor dem 23.03.23 die Förderauszahlung vom Vorjahr für PV und Batterie erhalten (war etwas spät dran weil die Batterie ewig nicht lieferbar war). Somit war der Weg frei bei der OEMAG für eine Erweiterung auf 15 kW.


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