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Verzicht auf Energieausweis möglich ?

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  •  Fragesteller
29.11. - 2.12.2012
9 Antworten 9
9
Fallstudie:
Einem Bekannten wird verbal und direkt (Anbahnung ohne Inserat, ohne Internet) ein Haus zum Kauf angeboten.
Im privatrechtlichen Kaufvertrag verzichtet der Käufer ausdrücklich auf die Vorlage eines Energieausweises und stellt auch klar, dass er seinerseits keinen Energieausweis nachträglich - auf Kosten des Verkäufers - erstellen wird.

Ist doch möglich, oder ?

  •  eggerhau
29.11.2012  (#1)
Verzicht auf Energieausweis möglich ? - ....selber nachlesen!
Guckst Du!
http://www.lea.at/download/EAVG_2012.pdf
In diesem Sinneemoji
HDE

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.11.2012  (#2)
Ist ab 1.12.2012 Pflicht.
Ich würd mich allerdings als Käufer fragen, warum der Verkäufer darauf pocht, keinen Energieausweis vorzulegen?
Die Kosten von 300 € werden wohl ned der Grund dafür sein...

1
  •  Fragesteller
29.11.2012  (#3)
Ausweg also, dann eben Kostenübernahme durch den Interessenten - der Käufer ist einverstanden (er will das Objekt, ob mit oder ohne diesen Ausweis).

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  •  johro
  •   Gold-Award
29.11.2012  (#4)
hallo - was soll denn das drohen mit dem Energieausweis, was ist eine Pflicht wenn es keine Strafe gibt?

wir haben bei der wohnung einen zettel bekommen wo ein vergleichbars Haus angeführt war und es war aufs ganze haus bezogen, also ein zettel für die Tonne.
das ist reine geldmacherei und es ist nicht alles gut und notwendig was gepredigt wird....

lg
johannes



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  •  eggerhau
30.11.2012  (#5)
Verzicht auf Energieausweis möglich ? - Wer würde schon ein gebrauchtes Auto kaufen ohne unter die Motorhaube zu schauen? Aha - nur jemand der....emoji eben! Der Gleiche macht das bei einem Haus halt auch so. Schaut auch nicht hinter die Fassade und kauft!
In diesem Sinne
HDE

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Hallo Fragesteller,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Verzicht auf Energieausweis möglich ?

  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.11.2012  (#6)
najo, wenn der Käufer unbedingt das Haus haben will und alles akzeptiert, dann is es eh wurscht und müssig, drüber zu reden.
Er darf sich aber dann nachher nicht wunder/beschweren/ärgern, wenn sich das ganze als energietechnische Ruine darstellt und ihn die Heizkosten auffressen.

@Fragesteller:
Der Verkäufer ist ab 1.12. verpflichtet, einen Energieausweis mit den div. Infos, die im geposteten Link vom eggerhaus nachzulesen sind, mitzugeben.
Diese Kosten sind nicht auf den Interessenten oder Käufer abzuwälzen...
andernfalls kann man bis zu 3 Jahre nach Abschluß das selbst beauftragen und vom Verkäufer einfordern.

Klar kann man auch auch alles mit einem Vertrag regeln und ausnehmen...ich frag mich aber immer noch, warum man das tun sollte...

@johro: es gibt eine Strafe, nämlich bis zu 1450 €.
Das war früher so, ab morgen ist´s ein bisl besser emoji


1
  •  Fragesteller
30.11.2012  (#7)
Einige sehen das hier ziemlich falsch.
Jeder, der bisher ein Haus kaufte, ging auch selber sehr
vorsichtig zu Werke und prüfte (hoffentlich) sehr genau.
Warum sollte er das ab 1.12. nicht mehr tun ?
Sich allein auf ein Zwei-Seiten Papier verlassen ?
Mensch, die Leute sind doch nicht dumm und wissen selber, wofür sie ihr Geld ausgeben ! Traut ihnen doch etwas mehr
Eigenständigkeit und eigenes Beurteilungsvermögen zu !

Zusatzinfo:
Was denn, wenn der Käufer selber fachkundig und Professionist ist ?
Möglicherweise versteht er dann mehr vom Kaufgegenstand als andere, die das Objekt nur flüchtig besichtigt haben.

1
  •  eggerhau
2.12.2012  (#8)
.@Fragesteller
Ein "Alleswisser" als Fragesteller! Was soll man dazu noch viel sagen?emoji! Ziel verfehlt!
In diesem Sinne - ich habe fertig!
HDE

1
  •  creator
  •   Gold-Award
2.12.2012  (#9)
das "Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG 2012" ist - da eindeutig. wie schon im nebenthread http://www.energiesparhaus.at/forum/29223 beschrieben, hat ja bislang eh fast jeder auf den schwachsinnigen wisch verzichtet und sich das geld für die traumzahlen gespart.
das soll man aber an 01.12.2012 nicht mehr dürfen, deswegen sind die ausnahmen in §5 restriktiver (wirtschaft brav ausgenommen... schööön umweltfreundlich) und auch die privatautonomie bei verzicht in § 8 extra verboten.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_27/BGBLA_2012_I_27.pdf

jetzt will man halt die verkäufer in die thermische sanierung zwingen... und seiert was von preisminderung bei alten gebäuden. de facto eine kalte enteignung.

der absolute gag ist aber der strafrahmen der verwaltungsübertretung bei nichtvorlage: bis zu €1450.- . kann also - je nach umfang und schwere der bösen verwaltungsübertretung - auch deutlich weniger sein... aber wer checkt schon das verwaltungsstrafgesetz, um solchen iditotenvorhaben zu entgehen; genau deswegen wird die individualbeschwerde an den vfgh zur gesetzesprüfung von dämlichen gesetzen ja soo engagiert betrieben...

http://www.richtervereinigung.at/content/view/532/40/

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:nOL3zX_6IoEJ:portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid%3D1%26docid%3D1958715%26conid%3D659417+gesetzesbeschwerde+an+vfgh&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESikoG_LPSoAljgrmaCq2V8y9fcphHL-1MiwLIFLBTqiRHZOEo-Gh-Np8ET3nXNUf4b8RsgbLYyW-BJtKxGJwhZ7HXcMUgcHU2NfiRPtGNVki5q6GSf4ySOffKLDQvT2JF6I71RE&sig=AHIEtbSqqHz43mgaaPQCCH6BQCSTciTadA


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