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Vorgehensweise Versicherung will Rohrbruch nur teilweise übernehmen

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  •  bauwillig
5.3. - 3.6.2024
34 Antworten | 12 Autoren 34
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36
Liebe Experten,

ich habe folgendes Problem:

hatte einen Rohrbruch und der Installateur hat 8m Leitung getauscht, weil laut Installateur rund um die Schadensstelle das Kupferrohr außen großteils schwarz verfärbt war und ebenfalls "kaputt" ausgesehen hat. Dazu musste er auch 2 Waschbecken demontieren, Fliesen stämmen usw. In Rechnung gestellt wurden dann 13 Arbeitsstunden (zu je ca. 120€ inkl. UST), meiner Beobachtung nach hat der Installateur normal schnell gearbeitet.

Laut Versicherungsbedingungen: "Bei Schäden innerhalb des Gebäudes werden die unmittelbar vom Schaden betroffene Rohre ohne Begrenzung ersetzt."

Die Versicherung lehnt nun die Übernahme großteils ab und will nur 5 Stunden und 1m Leitung übernehmen, der Rest sei nicht kausal. Darüberhinaus möchte sie pro Stunde nur ca. 94€ inkl. UST bezahlen. Ist das gerechtfertigt? Wie geht man da vor?

  •  thez
5.3.2024  (#1)
Hättest du den Kostenvoranschlag nicht vorab bei der Schadensmeldung an die Versicherung melden müssen? Dann eine Zusage erhalten und dann die Arbeiten durchführen lassen?

Kann mir vorstellen, dass man bei einem Rohrbruch nicht ewig Zeit hat aber das wäre die "normale" Vorgehensweise?


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#2)
Ich kann der Argumentation schon folgen. Die Versicherung zahlt dir die gebrochene Stelle aber keine Rohrsanierung für weitere eventuell marode Stellen, weil hier (noch) kein Schaden entstanden ist.

zitat..
bauwillig schrieb: der Rest sei nicht kausal.

Nicht kausal und nicht notwendig für die Behebung des Schadens. So ist nun mal das System bzw. sind die Bedingungen. Ärgerlich aber logisch, wenn man weiterdenkt. In einem alten Haus zahlt dann die Versicherung die gesamte Sanierung, weil etwas nicht mehr ganz frisch aussieht...


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#3)

zitat..
thez schrieb: Hättest du den Kostenvoranschlag nicht vorab bei der Schadensmeldung an die Versicherung melden müssen? Dann eine Zusage erhalten und dann die Arbeiten durchführen lassen?

Richtig, so macht man das. SV kommt, begutachtet, Versicherung gibt Schaden frei.


zitat..
bauwillig schrieb: Die Versicherung lehnt nun die Übernahme großteils ab und will nur 5 Stunden und 1m Leitung übernehmen, der Rest sei nicht kausal. Darüberhinaus möchte sie pro Stunde nur ca. 94€ inkl. UST bezahlen. Ist das gerechtfertigt? Wie geht man da vor?

Somit sollte das nicht passieren. Was sagt dein Betreuer dazu?
Welche Versicherung?




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  •  bauwillig
5.3.2024  (#4)
da das ganze Hause ohne Wasser war (musste ja alles abdrehen, habe keine Zwischenventile), war das mit vorher KV einholen leider nicht so möglich. Bzgl. Reparatur der Fliesen ist die Vorgehensweise genauso, sprich vorher KV einholen.

Aber laut diesen Versicherungsbedingungen würde ich schon erwarten, dass alle beschädigten Rohre getauscht werden: "Bei Schäden innerhalb des Gebäudes werden die unmittelbar vom Schaden betroffenen Rohre ohne Begrenzung ersetzt."

Ok, aber selbst wenn man davon ausginge, dass nur diese Stelle gerechtfertigt gewesen wäre, kann die Versicherung dann einfach den Stundensatz senken? 120Euro inkl. UST ist meiner Meinung schon marktkonform, laut AK vom März 2023 waren die Stundensätze laut Test so ca. 75-118 Euro, das ist aber ein Jahr her.

Wie wäre grundsätzlich die Vorgehensweise, wenn man mit der Anerkennung durch die Versicherung nicht einverstanden ist?

zitat..
rabaum schrieb:

Ich kann der Argumentation schon folgen. Die Versicherung zahlt dir die gebrochene Stelle aber keine Rohrsanierung für weitere eventuell marode Stellen, weil hier (noch) kein Schaden entstanden ist.

man müsste also zuwarten, bis ein Schaden entsteht, dann wird gezahlt, also übertrieben formuliert quasi im Jahrestakt?



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  •  Herbert_21
5.3.2024  (#5)
Rechtschutzversicherung fragen.

Wenn keine vorhanden: Akzeptieren. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#6)
Nicht einen KV einholen, dazu ist keine Zeit.
Schaden beim Betreuer melden, dieser veranlasst (zumindest ich mache es so) eine online-Schadensmeldung, der Sachverständige sollte sich am gleichen oder nächsten Tag melden und begutachten. 
Das geht sehr rasch, da hier der Zeitfaktor wesentlich ist.
Selber rumdoktorn bringt da nicht den gewünschten Erfolg.

zitat..
bauwillig schrieb: man müsste also zuwarten, bis ein Schaden entsteht, dann wird gezahlt, also übertrieben formuliert quasi im Jahrestakt?

Nein, das macht man sich aus. Wenn Gefahr in Verzug ist, sollte das mitgehen, um einen größeren Folgeschaden zu vermeiden.

zitat..
bauwillig schrieb: kann die Versicherung dann einfach den Stundensatz senken? 120Euro inkl. UST ist meiner Meinung schon marktkonform, laut AK vom März 2023 waren die Stundensätze laut Test so ca. 75-118 Euro, das ist aber ein Jahr her.

Mit so etwas war ich noch nie konfrontiert und kenne ich gar nicht. "Gute" Versicherung, verzeih' die Polemik. Welche, weiß man das schon?

Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Makler? Berater? Du selber online?

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
5.3.2024  (#7)

zitat..
bauwillig schrieb: Laut Versicherungsbedingungen: "Bei Schäden innerhalb des Gebäudes werden die unmittelbar vom Schaden betroffene Rohre ohne Begrenzung ersetzt."

Ich glaube du missverstehst das. Bei Versicherungen sind meist Höchstbeträge hinterlegt, also Schäden bis € XXX,XX Höhe.
Wenn also 20 cm Rohr schadschaft sind wird die Reparatur/ Austausch dieser 20cm bezahlt, unabhängig von den Kosten. Die Restlichen X Meter der Leitung aber nicht. 


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  •  bauwillig
5.3.2024  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Nicht einen KV einholen, dazu ist keine Zeit.
Schaden beim Betreuer melden, dieser veranlasst (zumindest ich mache es so) eine online-Schadensmeldung, der Sachverständige sollte sich am gleichen oder nächsten Tag melden und begutachten. 
Das geht sehr rasch, da hier der Zeitfaktor wesentlich ist.
Selber rumdoktorn bringt da nicht den gewünschten Erfolg.

hab ich so gemacht, SV kam keiner, hab nur Fotos geschickt. Anweisung war Rechnung vom Installateur schicken und für die Reparatur (der Fliesen usw.) einen KV einholen.


zitat..
speeeedcat schrieb:

Mit so etwas war ich noch nie konfrontiert und kenne ich gar nicht. "Gute" Versicherung, verzeih' die Polemik. Welche, weiß man das schon?

Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Makler? Berater? Du selber online?

Ein Vertreter der Versicherung, war im Prinzip eine Verlängerung mit ein paar Wertanpassungen damals. Jetzt steht auf den jährlichen Polizzenaktualisierungen "Es betreut Sie: Innendienst"

Ich hatte vor ein paar Jahren schon mal einen Rohrbruch, da gabs keine Probleme. Evtl. weil jetzt wieder was ist?

Ich habe jetzt sogar den Rest der Leitung auf meine Kosten auch noch tauschen lassen, dafür vom Installateur eine extra Rechnung, am Arbeitsschein stehen aber beide Arbeiten drauf. Das scheint der Versicherung auch nicht so gepasst zu haben.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#9)
Hm, ... wenn es abschätzbar ist, dass der Schaden zumindest 4-stellig wird, veranlasse ich immer eine SV-Besichtigung. Somit ist ein KV nicht nötig, weil der SV das Gutachten schreibt und nach diesem wird abgerechnet.

zitat..
bauwillig schrieb: Ich hatte vor ein paar Jahren schon mal einen Rohrbruch, da gabs keine Probleme. Evtl. weil jetzt wieder was ist?

Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. 


zitat..
bauwillig schrieb: Ein Vertreter der Versicherung, war im Prinzip eine Verlängerung mit ein paar Wertanpassungen damals. Jetzt steht auf den jährlichen Polizzenaktualisierungen "Es betreut Sie: Innendienst"

Bitte nimm' Kontakt mit der Assekuranz auf - dein Vertrag gehört sicher längst konvertiert und auf aktuelle Gegebenheiten (Versicherungssumme, Deckungsumfang, Erweiterungen, usw.) angepasst.

Wenn dir die bestehende Versicherung nicht behagt, kann du dich ja auch woanders erkundigen, wo du dich wohlfühlst. Denn die Kündigung wird ziemlich sicher innerhalb eines Jahres möglich sein.
Aber so ist das vermutlich auch beim nächsten Schadensfall ein Gemurkse.




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  •  bauwillig
5.3.2024  (#10)
das Gutachten wurde von einem SV erstellet, aber quasi aus der Ferne auf Basis der Fotos.

Gedeckt und so weiter wäre ja theoretisch alles, das Problem ist, dass der SV offenbar sich darauf versteift, es hätte quasi nur das Loch repariert werden dürfen und nicht die ganze Leitung ausgetauscht werden. Sowie die Sache mit den angeblich zu hohen Stundensätzen.

An sich wurde das damals - soweit ich es verstanden habe - gemacht. Der Vertreter meinte, der Vertrag sei nun "moderner" zb auch hinsichtlich grober Fahrlässigkeit und unbenannte Gefahren.

Der Vertrag läuft noch 5 Jahre, ein früherer Ausstieg ist soweit ich es verstehe mit Kosten verbunden, weil es da eine Prämienklausel gibt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#11)
Ein Gutachten aus der Ferne anhand Fotos abzuhandeln bei so einem komplexen Versicherungsfall wie einem Wasserschaden ist naja ...
Da muss der SV vor Ort sein.

zitat..
bauwillig schrieb: Der Vertrag läuft noch 5 Jahre, ein früherer Ausstieg ist soweit ich es verstehe mit Kosten verbunden, weil es da eine Prämienklausel gibt.

Also wir übernehmen eine mögliche Dauerrabatt-Rückforderung bis zu einer Jahresprämie bei uns. Das sollte also kein Thema sein.


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  •  bauwillig
6.3.2024  (#12)
Danke mal für die bisherigen Informationen.

Meine Rechtschutzversicherung hat gemeint, der Installateur soll eine Stellungnahme schreiben. Das hat er getan, wo er festgehalten hat, warum er das ganze Rohr tauschen musste. Ob das die Versicherung interessiert wird man sehen.

Wie schaut das in der Praxis aus, wenn da jetzt meine Rechtsschutz anfängt ein Verfahren anzudrohen usw. und ich mit der Versicherung streite, besteht dann die Gefahr, dass die Versicherung den Vertrag kündigt (ok wäre an sich ja nicht so schlimmt), aber wie reagieren da dann neue Versicherungen drauf? 

Hatte in den letzten Jahren leider mehrere Wasserrohrbrüche (Gott sei Dank war der Wasserschaden an sich jeweils recht klein, auch dank einem Leckageschutzgerät). Ich hab dann neben der Reparatur an der Leitung nun auch durch den Installateur (auf meine Kosten) den Rest an Kupferleitung erneuern lassen, sprich im Haus gibts eigentlich nur mehr neue (max. 4 Jahre alte) Verbundrohre. Wäre das für eine neue Versicherung relevant?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.3.2024  (#13)
Die Versicherung kann im Schadensfall von ihrem außerordentlichen Kündigunsrecht gebrauch machen (Kündigung im Schadensfall), also ja.
Der anhängige Schadensfall muss aber abgewickelt werden, auch wenn du selber jetzt die Kündigung aussprechen würdest.

zitat..
bauwillig schrieb: sprich im Haus gibts eigentlich nur mehr neue (max. 4 Jahre alte) Verbundrohre. Wäre das für eine neue Versicherung relevant?

Bei meinem Unternehmen wäre das ein Soft Fact, der aber keine Auswirkung auf die Prämie hat. Was aber nicht heißt, dass das in Zukunft mal ein Thema werden könnte.




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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
6.3.2024  (#14)

zitat..
bauwillig schrieb: Wie schaut das in der Praxis aus, wenn da jetzt meine Rechtsschutz anfängt ein Verfahren anzudrohen usw. und ich mit der Versicherung streite, besteht dann die Gefahr, dass die Versicherung den Vertrag kündigt (ok wäre an sich ja nicht so schlimmt), aber wie reagieren da dann neue Versicherungen drauf?

Ich würde unbedingt, bevor Du einen Rechtsanwalt einschaltest sicherstellen das Du irgendwo anders einen neuen Vertrag hast und den bestehenden Vertrag kündigen. Gekündigt wird von seiten der Versicherungen heutzutage sehr viel und sehr schnell. Wenn Du gekündigt worden bist, hast auf jeden Fall möglicherweise Probleme bei einem neuen Versicherer wieder einzudecken.

zitat..
speeeedcat schrieb: Der anhängige Schadensfall muss aber abgewickelt werden, auch wenn du selber jetzt die Kündigung aussprechen würdest.

Wenn Du bereits gekündigt hast, kann die Versicherung von sich aus nicht mehr kündigen.

Es gibt auch die Möglichkeit einer sogenannten Differenzdeckung, such Dir einfach eine neue Versicherung aus und besprich das mit einem Betreuer. Wenn Du es online machen willst wirst Du nicht glücklich werden.

Zum Schadensfall selbst: Das 8m Rohr bei einem einzigen Schaden getauscht werden mussten, habe ich noch nicht erlebt. Aber vielleicht hat ja der Installateur eine logische Begründung und die Versicherung schluckts.
Das der SV den Schaden nach Fotos beurteilt hat wundert mich auch ein wenig und auch das eine Reparaturfreigabe ohne Kostenvoranschlag erfolgte und im Nachhinein die Stundensätze in Frage gestellt wurden.
Ist das wirklich so gelaufen?




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  •  bauwillig
6.3.2024  (#15)

zitat..
hausbau2011 schrieb:

───────────────

Wenn Du bereits gekündigt hast, kann die Versicherung von sich aus nicht mehr kündigen.

grundsätzlich will ich ja nicht kündigen, würde mir auch extra Kosten wegen Lauftzeitvorteil bei Prämie.


zitat..
speeeedcat schrieb:

Bei meinem Unternehmen wäre das ein Soft Fact, der aber keine Auswirkung auf die Prämie hat. Was aber nicht heißt, dass das in Zukunft mal ein Thema werden könnte.

Ich würde mir da auch keine Prämienreduktion erwarten, ich meinte eher ob ich dann ein Problem haben könnte, überhaupt eine neue Versicherung zu finden, wenn man quasi von der bestehenden gekündigt wurde. Einerseits das die neue Versicherung sagt, sie wollen das nicht versichern, weil ja wieder was passieren könnte. Hier hätte ich natürlich das Argument, dass die alten Rohre getauscht sind. Andererseits weil die neue Versicherung skeptisch sein könnte, warum man überhaupt geündigt wurde (quasi ein unangenehmer Kunde, der sein Recht eingefordert hat).




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#16)
Du kannst einfach deinen Vertrag zur Hauptfälligkeit kündigen. 
Der bereits anhängige Schaden bleibt davon unberührt, auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, der Jahre dauert. Die Versicherung ist zur Leistungsabwicklung verpflichtet.
Der neuen Versicherung ist das wurscht.

Bez. Laufzeit: das habe ich dir eh schon geschrieben, dass ein allfälliger Dauerrabatt bis zur Höhe der Nettojahresprämie übernommen wird - zumindest ist das bei G....i so.

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  •  bauwillig
7.3.2024  (#17)
Danke, das ist mir schon klar, aber welche Konsequenzen hat das für den Abschluss einer neuen Versicherung, wenn man von der alten Versicherung wegen zb Schadensfall etc. gekündigt wird. Sind dann neue Versicherungen zurückhaltend? Quasi "bei dem ist schon was passiert und sein Recht fordert dieser Kunde auch ein..."

Andere Frage noch: kann die Versicherung überhaupt wegen dieser Sache (Schadensfall, Rechtsweg) kündigen? Bin nur Laie, aber in den Versicherungsbedingungen steht nur, dass der Vertrag von beiden Seiten jährlich gekündigt werden kann. Im VersVG §96 ist eine Kündigungsmöglichkeit im Schadensfall vorgesehen, aber das bezieht sich ja nur auf "Feuerversicherung". In meinem Fall ist der Schaden aber bei Leitungswasser passiert.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#18)
Die Versioherung kann dich kündigen, auch beim LW-Schaden. ABER:

zitat..
bauwillig schrieb: Danke, das ist mir schon klar, aber welche Konsequenzen hat das für den Abschluss einer neuen Versicherung, wenn man von der alten Versicherung wegen zb Schadensfall etc. gekündigt wird.

DU kündigst ja selber, BEVOR dich die alte VS raushaut. Also keine Konsequenzen.


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  •  bauwillig
7.3.2024  (#19)
und wenn ich diesen Zeitpukt verpassen würde?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#20)
Kündigungszeitpunkt: per nächstmöglichem Datum/Gelegenheit. Steht aber eh in deiner Polizze.
Hättest du für heuer verpasst, ist das eben 2025. 

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  •  bauwillig
7.3.2024  (#21)
Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt, ich meine: wenn ich jetzt kündigen würde, wie du richtig schreibst, dann wäre das mit Ende der Periode möglich, was aber, wenn die Versicherung mich vorher "raushaut". 

Grundsätzlich würde ich ja auch noch nicht zwingend kündigen wollen, sondern mal zuwarten. Aber theor. könnte die Versicherung in der Zwischenzeit sich dann auf §96 berufen? Ich weiß ja nicht, was die Versicherung vorhat oder wie schnell eine Versicherung kündigt. Und daher dann meine Frage, was heißt dies für den Abschluss bei einer anderen Versicherung.

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