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Vorgehensweise Versicherung will Rohrbruch nur teilweise übernehmen

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  •  bauwillig
5.3. - 3.6.2024
34 Antworten | 12 Autoren 34
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Liebe Experten,

ich habe folgendes Problem:

hatte einen Rohrbruch und der Installateur hat 8m Leitung getauscht, weil laut Installateur rund um die Schadensstelle das Kupferrohr außen großteils schwarz verfärbt war und ebenfalls "kaputt" ausgesehen hat. Dazu musste er auch 2 Waschbecken demontieren, Fliesen stämmen usw. In Rechnung gestellt wurden dann 13 Arbeitsstunden (zu je ca. 120€ inkl. UST), meiner Beobachtung nach hat der Installateur normal schnell gearbeitet.

Laut Versicherungsbedingungen: "Bei Schäden innerhalb des Gebäudes werden die unmittelbar vom Schaden betroffene Rohre ohne Begrenzung ersetzt."

Die Versicherung lehnt nun die Übernahme großteils ab und will nur 5 Stunden und 1m Leitung übernehmen, der Rest sei nicht kausal. Darüberhinaus möchte sie pro Stunde nur ca. 94€ inkl. UST bezahlen. Ist das gerechtfertigt? Wie geht man da vor?

  •  bauwillig
7.3.2024  (#21)
Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt, ich meine: wenn ich jetzt kündigen würde, wie du richtig schreibst, dann wäre das mit Ende der Periode möglich, was aber, wenn die Versicherung mich vorher "raushaut". 

Grundsätzlich würde ich ja auch noch nicht zwingend kündigen wollen, sondern mal zuwarten. Aber theor. könnte die Versicherung in der Zwischenzeit sich dann auf §96 berufen? Ich weiß ja nicht, was die Versicherung vorhat oder wie schnell eine Versicherung kündigt. Und daher dann meine Frage, was heißt dies für den Abschluss bei einer anderen Versicherung.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#22)
Ich kann dir nur aus (m)einer jahrzehntelangen Praxis erzählen
Juristisch kann ich dir die Paragraphen oder möglichen juristischen Konsequenzen nicht ausdeutschen.

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  •  bauwillig
7.3.2024  (#23)
Ja genau die Praxis würde mich ja interessieren. Angenommen die Versicherung würde mich jetzt kündigen, weil ich 2 Leitungswasserschäden in den letzten 5 Jahren hatte? Habe ich dann in der Praxis ein Problem eine neue Versicherung zu finden?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#24)
Nein, bei nicht-Schleuderversicherungen sicher kein Thema, weil plausibel erklärbar.

zitat..
bauwillig schrieb: Angenommen die Versicherung würde mich jetzt kündigen, weil ich 2 Leitungswasserschäden in den letzten 5 Jahren hatte?

Das kommt leider vor - ist aber alles andere als kundenfreundlich und wäre für mich ein Grund, diese Assekuranz in Zukunft zu meiden.


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  •  michail
  •   Bronze-Award
7.3.2024  (#25)

zitat..
speeeedcat schrieb: Nein, bei nicht-Schleuderversicherungen sicher kein Thema, weil plausibel erklärbar.

Muss man das der neuen Versicherung erklären? Woher wissen die davon?


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
7.3.2024  (#26)
Ich habs jetzt nur überflogen.  Dass nur das notwendige Teilstück bezahlt wird, scheint mir plausibel, der Rest ist ev. Verhandlungssache in Hinblick auf Folgeschäden. Hast du viele Schäden in der Vergangenheit gehabt, ist die Kündigung durch die Versicherung natürlich ein Risiko (aber auch, wenn man preisgibt, dass noch solche Risiken im Haus lauern). Das sollte der Vertreter schon einschätzen können. Dann könnte man mit einer Eigenkündigung zuvor kommen, dann kann ich mir schwer vorstellen, dass die Versicherung dich dann noch kündigt, da sie dich quasi eh los ist.

Man könnte den Weg über die Rechtschutzversicherung gehen. Ist die bei der gleichen Versicherung? Generell kann man der RS den Fall schildern und fragen, ob sie eine Prozesskostenablöse anbieten. Du bekommst die Summe xy (z.B. den nicht bezahlten Schaden), dafür verzichtest du aufs Klagen.

Man müsste den Fall im Detail kennen. Hattest du nur ein paarmal Pech oder ständig Schäden (womöglich auch noch die Klassiker aus der Haftpflicht), sind alle Versicherungen bei einer Versicherung,...

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  •  ds50
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#27)
Ich glaube trotzdem, dass man sich von dem Mindset lösen sollte (falls das Thema ist), dass man Bittsteller bei einer Versicherung (oder auch Bank) ist.
Schließlich hat die Versicherung ein Interesse an dich und deinen Prämien.

Und wenn sich die derzeitige Versicherung kapriziert anstellt, dann ist es doch dank freiem Wettbewerb jedem freigestellt, diese auch zu wechseln.

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  •  bauwillig
8.3.2024  (#28)
@speeeedcat du hast hier im Forum ja auch schon einige Fälle geschildert, wo wirklich ein großer Schaden entstanden ist, teilweise sogar Totalschaden evtl. sogar mit grober Fahrlässigkeit. Wie ist dann in solchen Fällen der weitere Weg für den Versicherugsnehmer? Da müsste die Versicherung ja erst recht kündigen und wie kommt so jemand dann zu einer neuen Versicherung?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.3.2024  (#29)

zitat..
bauwillig schrieb: @speeeedcat du hast hier im Forum ja auch schon einige Fälle geschildert, wo wirklich ein großer Schaden entstanden ist, teilweise sogar Totalschaden evtl. sogar mit grober Fahrlässigkeit. Wie ist dann in solchen Fällen der weitere Weg für den Versicherugsnehmer? Da müsste die Versicherung ja erst recht kündigen und wie kommt so jemand dann zu einer neuen Versicherung?

Das kommt halt immer auf die Assekuranz an, wie sie mit Schadensereignissen umgeht. Uns ist "lieber" ein Großschaden, der natürlich auch rückversichert ist, als zig kleine, tourliche Schäden in kurzem Zeitraum.
Aber du schreibst von 2 Rohrbrüchen innerhalb 5 Jahren. Das wäre bei uns überhaupt kein Thema.

Bevor bei uns gekündigt wird, wird saniert. Das kann eine (temporäre) Reduzierung des Rabattes sein, Einbau eines SB (z.B. 100 € pro Schadensfall), oder eine Kombination aus beidem.
Es wird immer auch die Gesamtkundensicht betrachtet: die Anzahl der Verträge, der Deckungsbeitrag gesamt, dazu zählen auch Familienmitglieder im Verband (auch nicht im selben Haushalt).
Wenn da der Deckungsbeitrag passt, kommt es auch zu keiner Sanierung - und schon gar nicht zu einer Kündigung.

Tendenziell zahlt sich aus, die Versicherungen bei einer Anstalt mit einem erfahrenen Berater zu haben, das ist meine Erfahrung - siehe Absatz oberhalb.

Dass es da und dort mal zwickt, mal ein Schaden keine Deckung findet, ist natürlich auch nicht ausschließbar. Aber das ist überall so.

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  •  bauwillig
31.5.2024  (#30)
die Stellungnahme des Installateurs, warum mehr Rohr getauscht werden musste, scheint die Versicherung nicht zu interessieren und wurde auch nicht an den Gutachter, der das "Ferngutachten" erstellt hat weitergeleitet. Die Versicherung bzw. der Schadenreferent hat gemeint, ich könne den Gutachter selbst kontaktieren. Ist soetwas sinnvoll bzw. fallen dann möglicherweise sogar Kosten an?

Bei den Versicherungen gibt es ja das Sonderkündigungsrecht im Schadenfall binnen 1 Monat. Ab wann beginnt dieses Monat zu laufen?

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  •  csblack
  •   Silber-Award
1.6.2024  (#31)
Wie steht es konkret in deinem Vertrag drinnen? Wie es andere Versicherungen handhaben ist für dich nicht relevant. Gerade in der Elementarsparte ist es essentiell, wie der Vertrag formuliert ist und ob es extra Klauseln gibt.

Das mit einem Ferngutachten ist leider gängig da die Sachverständigen mit der Arbeit meist nicht nachkommen bzw wir Schadenreferenten so gekürzt wurden dass sich eine Prüfung oftmals taggleich nicht ausgeht.

Ich würde an deiner Stelle zuerst genau schauen wie es im Vertrag formuliert ist und ob du nicht ggf etwas findest mit dem du eine Deckung im Vertrag findest. Auch Referenten sind Menschen und übersehen hin und wieder was.

Eine Versicherung zahlt eben nur bei Schaden und nicht die Vorsorge eines Schadens. Vergleichbar mit einem Marderwarngerät. Zahlt die Versicherung ja auch nicht obwohl sie das wohl günstiger kommen würde 😂

Eine Kündigung wirst du wegen dem Schaden sicher nicht bekommen. Da müsstest du schon etwas mehr "gekostet" haben und da wird wie speeedcat schon schreibt zuerst saniert. Wenn es kein Übereinkommen von beiden Seiten gibt,bleibt nur die Kündigung. Egal von welcher Seite. Das kann man ganz nüchtern betrachten.

Du musst bei deiner neuen Versicherung schon angeben wenn du gekündigt wurdest. Wenn das für die neue Versicherung relevant ist, wird sie bei deiner alten Versicherung nachfragen weshalb und dann entscheiden.

Versicherungen haben meist einen schlechten Ruf aber den Vertrag und somit den Deckungsumfang sucht sich jeder selbst aus und es ist und bleibt so, dass auch eine Versicherung ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen sein muss ...

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.6.2024  (#32)
Um welchen Betrag geht es denn in Summe? 
Ich weiß, vl auch nicht immer der richtige Weg - aber nicht immer zahlt sich ein Streit aus. Das kostet alles Nerven und Zeit. Wenn es da um ein paar hundert Euro Differenz geht, ist das doof, aber wäre mir die ganze Diskussion nicht wert. 

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  •  bauwillig
2.6.2024  (#33)
naja es geht schon um rund 1000€

bzgl. Deckungsumfang: laut Versicherung werden alle schadhaften Rohre getauscht. Der Installateur hat mir gesagt, das alle Rohre an der betrffenden Wand verfärbt und daher schadhaft sind, "anlöten" neuer Teile nicht möglich, daher getauscht. Auf extra Rechnung für mich selber habe ich auch alle restlichen Rohre tauschen lassen, obwohl diese optisch noch gut aussahen, diese Rechnung habe ich natürlich nicht eingereicht, weil das fällt klarerweise unter diesen Punkt, dass da ja "noch" kein Schaden ist.

Ich finde aber die Aussage des Schadensreferenten seltsam, dass die Stellungnahme des Installateurs nicht an den Gutachter weitergeleitet wurde/wird und ich das ja selber machen könne. Ist ja der Gutachter der Versicherung.

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  •  csblack
  •   Silber-Award
3.6.2024  (#34)

zitat..
bauwillig schrieb: Ich finde aber die Aussage des Schadensreferenten seltsam,

Da stimme ich dir allerdings zu. Nichts einfacher für diesen als das, zumal es dann nun einmal eine fachliche Stellungnahme gibt. Ich würde an deiner Stelle darauf bestehen und nicht locker lassen bzw anfragen, weshalb es hierzu keine ergänzende Rückmeldung gibt.

Vielleicht ist es Vorgabe der Geschäftsleitung und der Referent selbst darf das gar nicht (mehr) entscheiden. Daher lieber einmal höflich und freundlich anfragen. 

Und "Gutachter der Versicherung" ist es meist nicht. Er wird nur von dieser beauftragt, ist aber selbstständig und auch selbst haftbar. Ist aber auch leicht möglich, dass dies intern geprüft wurde und das nicht zwingend durch einen gerichtlich beendeten Sachverständigen. Vielleicht liegt es daran....

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