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Bei uns war es davon abhängig an wievielen Seiten die Pergola geschlossen ist. Wenn es komplett offen ist, dann wurde uns gesagt, dass es bewilligungsfrei sei (ohne Gewähr!). Bei uns war ursprünglich geplant, dass die Pergola an 2 Seiten geschlossen ist - das hätten wir laut MA37 bewilligen lassen müssen, was aber wohl gegangen wäre (wir habens dann anders gemacht und deswegen nicht weiter nachgewassert). Weisst du wer bei der MA37 für Dein Grundstück/BVH zuständig ist? Ich würde dieser Person ein E-Mail mit dem Plan schicken mit der Bitte um Rückmeldung und gleichzeitig nachtelefonieren. |
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Worum geht es im Detail? Um die Terasse (also den Unterbau) oder um die "Pergola", also das was auf der Terrasse steht? Da muss man trennen. @PhilippG Eine "Pergola" ist niemals irgendwo "geschlossen". Wenn das Ding irgendwo eine Wand oder ein Dach hat, dann ist es keine "Pergola" und heißt auch nicht mehr so. Eine "Pergola" ist gem. § 62a, Abs. 1 Zif. 14 Wiener Bauordnung eindeutig bewilligungsfrei (aber natürlich nur, wenn es wirklich eine "Pergola" ist). Eine "Gartenterrasse" ist gem. § 62a, Abs. 1 Zif. 16 bewilligungsfrei. Wenn die Pergola also wirklich eine "Pergola" ist, dann wird das Gnaze keine Bewilligung brauchen. In NÖ gelten in so einem Fall keinerlei gesetzliche Bestimmungen, also keine einzuhaltenden Regeln. Du kannst also machen, wie du willst und die Baubehörde wird das niemals anschauen - solange du im bewilligungsfreien Rahmen bleibst. Anders in Wien: hier gilt auch für bewilligungsfreie Vorhaben, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen müssen. Da es wegen der Bewilligungsfreiheit kein Verfahren und somit keine (vorhergehende) Prüfung durch die Behörde gibt, musst du dich also selber drum kümmern, dass alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Welche Regeln hier jetzt zu beachten wären, kann ich auf die Schnelle nicht sagen.....bin kein Experte für die Wiener Bauordnung. |
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