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[W] Bau von Terrasse - Abstand Nachbar [W]

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  •  Languste
  •  [W]
  •  [Wien]
24.4.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

bin ein wenig am verzweifeln, weil wir momentan keine klaren Aussagen erhalten und gerne mit unserer Planung voranschreiten würden. Auf meine schriftlichen Anfragen bei der MA37 warte ich noch auf Antwort.
Wir wollen eine Terrasse (mit Betonfundament) ca. 70cm an den Nachbarsgrund reichend, bauen. 
Darauf soll dann eine Pergola 3 x 3,6 gestellt werden.

Nun meint der besagte Nachbar, dass wir mind. 3 Meter Abstand halten müssen. Weder unser Baumeister noch Bekannte kennen irgendeine solche Regelung. Nach telefonischer Rückfrage bei der MA37 haben wir 2 Versionen erfahren. 
A) Spielt keine Rolle und kann bewilligungsfrei gemacht werden 
B) Drei Meter Abstand zum Nachbarn, auch wenn dieser zu einem Meter Abstand zustimmen würde.

Zu unserem Haus. offene Bauweise, kein Kleingarten, Wien 1220

Wir haben auch in der Bauordnung nirgendwo eine solche Information gefunden. Ist hier jemand bereits über selbiges gestolpert bzw. vom Fach :D?

Danke für eure Rückmeldungen.

  •  PhilippG
24.4.2023  (#1)
Bei uns war es davon abhängig an wievielen Seiten die Pergola geschlossen ist. Wenn es komplett offen ist, dann wurde uns gesagt, dass es bewilligungsfrei sei (ohne Gewähr!). Bei uns war ursprünglich geplant, dass die Pergola an 2 Seiten geschlossen ist - das hätten wir laut MA37 bewilligen lassen müssen, was aber wohl gegangen wäre (wir habens dann anders gemacht und deswegen nicht weiter nachgewassert).

Weisst du wer bei der MA37 für Dein Grundstück/BVH zuständig ist? Ich würde dieser Person  ein E-Mail mit dem Plan schicken mit der Bitte um Rückmeldung und gleichzeitig nachtelefonieren.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.4.2023  (#2)
Worum geht es im Detail? Um die Terasse (also den Unterbau) oder um die "Pergola", also das was auf der Terrasse steht? Da muss man trennen.

@PhilippG

zitat..
PhilippG schrieb: Bei uns war es davon abhängig an wievielen Seiten die Pergola geschlossen ist.

Eine "Pergola" ist niemals irgendwo "geschlossen". Wenn das Ding irgendwo eine Wand oder ein Dach hat, dann ist es keine "Pergola" und heißt auch nicht mehr so.

Eine "Pergola" ist gem. § 62a, Abs. 1 Zif. 14 Wiener Bauordnung eindeutig bewilligungsfrei (aber natürlich nur, wenn es wirklich eine "Pergola" ist).

Eine "Gartenterrasse" ist gem. § 62a, Abs. 1 Zif. 16 bewilligungsfrei.

Wenn die Pergola also wirklich eine "Pergola" ist, dann wird das Gnaze keine Bewilligung brauchen.

In NÖ gelten in so einem Fall keinerlei gesetzliche Bestimmungen, also keine einzuhaltenden Regeln. Du kannst also machen, wie du willst und die Baubehörde wird das niemals anschauen - solange du im bewilligungsfreien Rahmen bleibst.
Anders in Wien: hier gilt auch für bewilligungsfreie Vorhaben, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen müssen. Da es wegen der Bewilligungsfreiheit kein Verfahren und somit keine (vorhergehende) Prüfung durch die Behörde gibt, musst du dich also selber drum kümmern, dass alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Welche Regeln hier jetzt zu beachten wären, kann ich auf die Schnelle nicht sagen.....bin kein Experte für die Wiener Bauordnung.

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