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Wärmepumpe - Service - Ja/Nein?

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  •  hiddenmaxx
10.6. - 15.6.2013
29 Antworten 29
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Unsere Wärmepumpe läuft jetzt bald 1 Jahr. Jetzt überlege ich, ob wir beim Installateur das jährliche Service machen sollte.

Kostet, soweit ich das noch in Erinnerung habe, irgendwas zwischen 100 und 150 €.

Vorrangig geht es mir darum, dass die Garantie erhalten bleibt. Deswegen haben wir auch die komplette Sanitär- und Heizungsinstallation von einer Firma machen lassen, damit es da keine großen Diskussionen im Fall der Fälle gibt.

Zählt da dieser jährliche Überprüfungsintervall auch dazu oder kann man sich das normalerweise sparen?

Wie ist eure Meinung dazu?

  •  hiddenmaxx
14.6.2013  (#21)
habe ihn jetzt mal abgeschlossen.

eine erste inspektion zum jetzigen zeitpunkt schadet wohl kaum und wenn es nicht so ist, wie ich es mir vorstelle, dann wird er halt wieder gekündigt.

bei uns wurde aufbereitetes wasser eingefüllt, soweit ich das mitbekommen habe. hatten da einige kanister mit.

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  •  dyarne
14.6.2013  (#22)

zitat..
hiddenmaxx schrieb: hatten da einige kanister mit...

die blauen mit der sole für den kollektor?
spannend ist ja der wasserheizkreis. lt norm MUSS anscheinend aufbereitetes wasser (enthärtet, korrosionsschutzadditiv) eingefüllt werden. ich kenne NIEMAND bei dem das gemacht wurde... emoji

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  •  2moose
  •   Gold-Award
14.6.2013  (#23)
Additiv muss nicht rein, in den allermeisten Fällen - reichen Filter + Enthärterpatrone zwischen Wasserleitung und Heizkreis. Wissen tut mans aber nur mit anschließender Wasseranalyse (wenn man die Wasser-Ausgangsqualität nicht kennt und damit auch keine konkreten Maßnahmen setzen kann) ... die noch weniger machen. Jeder, der direkt das Trinkwasser reinlässt, ist vom Hof zu jagen. Nicht, weils so gefährlich ist, sondern weil der Mensch des (Normen-) Lesens und Denkens ned mächtig ist. Gepaar mit einer bunten Mischinstallation (verschiedenste Rohr- und Fitting-Materialen, die nicht zusammnepassen) ist das Ablaufdatum der Anlage dann vorprogrammiert.
Einige schlagen wiederum ins andere Extrem und nutzen das als Zusatzumsatzquelle, indem sie sündteure Wärmeträgerflüssigkeiten einfüllen (die wärmetechnisch meist schlechtere Eigenschaften haben als Wasser).

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  •  eggerhau
14.6.2013  (#24)
@zum Thema "Heizung füllen" - Korrosion, Verkalkung und Verschlammung ist bei modernen Wärmeerzeugern wirklich ein Problem. In den VDI-Richtlinie 2035, Blatt 2 ist - nachvollziehbar - beschrieben was Sache ist.
Ist auszugsweise zu finden unter:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134986972964719976339/VDI_RL_2035_2.pdf
Mal durchlesen.
In diesem Sinne
HDE



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  •  2moose
  •   Gold-Award
14.6.2013  (#25)
Bist Du sicher, dass das für den Häuslbauer - geschrieben wurde?

**************
... für Planer, Heizungsbauer und Betreiber von Warmwasser-Heizanlagen unter spezieller Berücksichtigung von Anlagen mit Heizleistungen > 350 kW.
**************

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  •  hiddenmaxx
14.6.2013  (#26)
@dyarne: sorry, bei der art der kanister muss ich passen. aber ich glaube, dass es die waren.

wasseranalyse wurde auch durchgeführt.

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  •  johro
  •   Gold-Award
14.6.2013  (#27)

zitat..
dyarne schrieb: ich kenne NIEMAND bei dem das gemacht wurde


bei uns wurde solche Kanister benutzt um zu füllen.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
14.6.2013  (#28)
ÖNORM H 5195-1 - Dort steht genau beschrieben, was Vorschrift ist.

zitat..
1. Das Wasser zum Füllen der Heizungsanlage, muss vorher analysiert werden, um zu überprüfen ob es für die verwendeten Materialien in der Heizung geeignet ist.
2. Spülstutzen (kein KFE-Hahn) sind in der gleichen Dimension, wie die vom
Wärmeerzeuger abgehenden Rohre, anzubringen (Vorlauf und Rücklauf).
Kommentar von einem Sachverständigen: Sind keine Spülstutzen vorhanden, wurde die Anlage nie ordnungsgemäß in Betrieb genommen / KFE-Hähne sind keine Spülstutzen.
3. Jede Anlage ist zu spülen und darüber ein Spülprotokoll zu führen. Muster für
Spülprotokoll in der ÖNORM, Anhang B.
4. Das Spülen der Heizungsanlage muß über einen £ 25µm Filter, das Füllen über einen Wassermesser erfolgen.
5. Es dürfen keine verzinkten Fittings und Rohre im Heizungssystem eingesetzt werden.
6. In Abhängigkeit vom Gesamtinhalt der Wärmeerzeuger dürfen folgende Richtlinien bezüglich der Gesamthärte des Füllwassers nicht überschritten werden: bis 1000 Liter – 17°dH, 1000 bis 5000 Liter – 6°dH, ab 5000 Liter – 0,5°dH
7. Im Füllwasser dürfen 30mg/l Chloride nicht überschritten werden.
8. Wenn Aluminium-Werkstoffe vorhanden sind, sollte der pH-Wert 8,5 nicht überschritten werden. Wenn keine Aluminium-Werkstoffe vorhanden sind, sollte der pH-Wert zwischen 8 und 9,5 liegen.
9. Wenn Ammonium vorhanden ist, muss innerhalb von 3 bis 6 Monaten das
Heizungswasser nochmals untersucht werden, steigt der Ammoniumgehalt sind geeignete Maßnahmen zu setzen.
10. Bei Einbringen von Schutzstoffen ist die Anlage mindestens 24 Stunden in Betrieb zu halten, um die Durchmischung zu gewährleisten.
11. Bei Kesseltausch oder Erweiterung der Heizungsanlage ist die bestehende Altanlage mit Chemikalien zu reinigen, anschließend mit Wasser zu spülen. Danach sind die Punkte 5.2 bis 5.6 der ÖNORM H5195-1 einzuhalten. Um ein Anlagen- und Überprüfungsprotokoll mit Gewährleistung erstellen zu können, darf die Wasserentnahme für das Überprüfungsprotokoll (lt. Anhang A) erst nach 14 Tagen Heizbetrieb erfolgen.
12. Es ist ein Anlagen und Überprüfungsprotokoll über das Heizungswasser zu führen, um die Wartung und Überprüfung zu dokumentieren. Muster für Anlagen und Überprüfungsprotokoll in der ÖNORM, Anhang A.
13. Der Wasserinhalt der Heizungsanlage muss im Anlagen und Überprüfungsprotokoll angeführt sein.
14. Bei Arbeiten an der Heizungsanlage, die mit Wasserverlust oder eine Veränderung des Wasserinhaltes nach sich ziehen, ist innerhalb von 4-6 Wochen eine Überprüfung des Heizungswassers durch den Betreiber durchführen zu lassen. Ist der Wasserverlust kleiner als das Expansionsgefäß, kann die Überprüfung entfallen.
15. Der Überprüfer hat die Verpflichtung dem Betreiber oder dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen, ob das vorhandene Heizungswasser korrosiv ist oder mikrobiologisches Wachstum aufweist. Die Ergebnisse der Untersuchung sind mittels Anlagen und Überprüfungsprotokoll zu dokumentieren und im Anlagenbuch aufzuheben. Das Anlagenbuch besteht aus Spülprotokoll, Anlagen- und Überprüfungsprotokoll.
16. Für jede Anlage ist ein Spülprotokoll sowie ein Anlagen- und Überprüfungsprotokoll zu erstellen.
17. Der Betreiber einer Heizungsanlage bis 1500 Liter Wasserinhalt hat das Heizungswasser alle zwei Jahre, über 1500 Liter Wasserinhalt mindestens einmal jährlich überprüfen zu lassen.
18. Aufbereitetes Heizungswasser muss mittels Aufkleber (am Wärmeerzeuger) deutlich gekennzeichnet sein.


http://ww

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  •  eggerhau
15.6.2013  (#29)
Wärmepumpe - Service - Ja/Nein -

zitat..
hiddenmaxx schrieb: Vorrangig geht es mir darum, dass die Garantie erhalten bleibt. Deswegen haben wir auch die komplette Sanitär- und Heizungsinstallation von einer Firma machen lassen, damit es da keine großen Diskussionen im Fall der Fälle gibt.


Wenn Du Deine Gewährleistung und/oder Garantieansprüche erhalten willst müssen die Arbeiten den gültigen Normen entsprechen. Die Arbeiten müssen normengerecht ausgeführt, die entsprechenden Protokolle vorhanden und die vorgeschriebenen Services durchgeführt sein. Das ist wie ein Serviceheft beim Auto.emoji
In diesem Sinne
HDE


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