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hallo - Also ich würde ein Walmdach bevorzugen, da mir die Form von den Pultdächern nicht gefällt. Billiger wird der Dachstuhl sicher beim Pultdach sein, da hier einige Winkel wegfallen und die ganze konstruktion einfacher ausfällt. Genauso bei der Dämmung. Ich glaube aber nicht dass hier grobe Vor- / Nachteile der beiden Dachformen vom technischen her sind. Gefallen muss es dir.
Lg, |
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..hab ein Pultdach aber mit Vollgeschoss und Massivdecke überm OG. Dämmung daher absolut kein Problem, da auf der Massivdecke aufgelegt. Vor- Nachteile gibt es meiner Meinung nicht. Was gefällt besser und wie poidl schon schreibt, ist der Dachstuhl bei Pultdach günstiger, da einfacher. Auch wenn du Kniestock und Dachausbau hast, hast bei beiden Varianten ziemlich gleiche Arbeit zu machen. lg |
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es geht nicht nur ums gefallenzuerst sind einmal lokale Vorschriften zu beachten: Ortsbildschutz, max. zul. Traufhöhe etc. - dh. Gang zur Gemeinde.
Dann gehts auch um Funktionalität: Wer im OG keine durch Schrägen beeinträchtigte und daher uneingeschränkt nutzbare sowie durchwegs von der Stange einrichtbare Räume will, sollte auf Pult -oder Flachdach optieren. |
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hmmm.Also: Babauungsplan gibts keinen, daher auch keine maximale Gebäudehöhe => von da her ists egal. Es handelt sich um ein "freies Feld" - neu aufgeschlossene Baugründe am Ortsrand - die Gemeinde kann sich bestenfalls was wünschen und denen ist laut eigener Aussage egal, wies ausschaut, Hauptsache der Sicherungskasten ist von außen begehbar... ;)
Wollen ca. 1m mit dem Keller aus der Erde, dann EG und OG, wobei mir kein Kniestock am allerliebsten wär, wenns sein muss, dann bei frühestens 1,80m. Ist halt alles immer auch eine Kostenfrage, daher die Überlegungen. Satteldach find ich halt ned prikelnd, vor allem hast da nahezu immer einen Kniestock, sonst wird das Haus echt hoch... LG, Evilein. |
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also ist ja klar, dass die baubehördlichen Vorgaben einzuhalten sind, da ist auch die Höhe massgebend, zumindest in NÖ ist BKII mit max. 8 m vorgeschrieben. lg |
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@Evilein - "Satteldach find ich halt ned prikelnd, vor allem hast da nahezu immer einen Kniestock"
ich habs in einem anderen thread schon versucht, dir zu erklären: das satteldach ist nicht der grund dafür ob es einen kniestock gibt oder nicht - sondern umgekehrt! wenn die bauordnung kein vollgeschoß oben zulässt (oder man will kein vollgeschoß) dann hat man meistens einen kniestock. dann bietet sich oftmals ein satteldach an weil man dann zumindest am giebel fenster setzen kann! das satteldach ist also nicht schuld am kniestock sondern der kniestock führt (oft) zum satteldach. wenn man oben ein vollgeschoß hat dann geht ein walmdach oder ein statteldach (meistens eher flach, da oben nur noch der spitzboden liegt) oder aber auch ein flachdach, pultdach, usw. usw. usw. und bzgl. "das haus wir echt hoch": ein satteldach kann man genauso flach ausführen wie ein walmdach. nur wenn man einen kniestock hat wird das satteldach eher spitz geführt um möglichst wenig schräge in den zimmern zu haben. lg nymano. |
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nimm das.. - ...was dir gefällt. beim walmdach hast du etwas dachbodenraum den du zum lagern für bestimmte sachen nutzen kannst, das dämmen ist auch sehr einfach mit liegenden EPS-platten. wenn das dach undicht ist, ist man mit einem dachboden-raum besser bedient die stelle herauszufinden und provisorisch etwas zum unterstellen.
beim pultdach spart man sich evtl. die zwischendecke und kann von der architektur auch etwas herausholen, zb eine schmale fensterzeile an der seite der höheren wand um viel licht ins rauminnere zu bringen... |
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@ pointi001 - Die Bauklasse hängt normalerweise mit dem Bebauungsplan zusammen, den die Gemeinde verordnen muss/kann - wenn es keinen gibt, sind auch Abweichungen bzgl. Höhe möglich... Und es wurde kein Bebauungsplan verordnet...
@ nymano: ja eh... aber so ein ganz flaches Satteldach schaut komisch aus... find ich halt... übrigens: ich weiß schon, dass du auf die Geschichte mit dem Satteldach schon mal geantwortet hast! |
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Massivdach - Wenn schon ein Pultdach, dann würde ich es als Stahlbetondach ausführen. Keine Ärger mit Rissen im Rigips, Sicherheit gegen Wassereinbruch. |
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@Evilein - Die Bauklasse I/II steht im Flächenwidmungsplan, den gibt es immer!
Die Bauklasse steht auch im Bebauungsplan, falls es einen gibt denn der ist nicht immer vorgeschrieben. |
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Bauklassesteht nicht immer im Flächenwidmungsplan.
Im Flächenwidmungsplan steht drinnen, ob´s z.b. Gründland, Bauland, Agrarland usw ist. Auch im Bebauungsplan sind Bauklassen nicht zwingend vorgeschrieben. Bei uns gabs auch keine Bebauungsbestimmungen. Viele werden sich jetzt denken, dass das ein Freibrief ist. Es war umgekehrt...wir hatten ziemliche Rennereien und Diskussionen...der Sachverständige vom Gebietsbauamt gab uns die Vorgabe, dass das neue moderne Gebäude ins Ortsbild passen muss, was in einem kleineren Dorf am Land nicht so einfach ist. |
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BauklasseIm Bebauungsplan muss in NÖ mit einer einzigen Ausnahme immer eine Bauklasse festgelegt sein (she. § 69 abs. 1 NÖ Bauordnung).
Die Ausnahme gibts nur bei der Bebauungsweise "freie Anordnung der Gebäude" (relativ selten - meist geschlossen, offen oder gekuppelt). Wie schon gesagt wurde: im Flächenwidmungsplan gibt´s generell keine Ausweisungen von Bauklassen. |
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howeverdie Gemeinde hat keinen Bebauungsplan, also kann dort in meinem Fall nix stehen... ;)
Daher gilt "nur" §§ 54 und 56 NÖ Bauordnung, weshalb zu prüfen ist, ob die Anordnung und die Höhe des Bauwerkes auffallend von jenen abweicht, welche von allgemein zugänglichen Orten zugleich mit diesem sichtbar sein werden. Außerdem darf der Lichteinfall unter 45° auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf denNachbargrundstücken nicht verhindert werden. (da gibts nur halt noch keine) Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, gibt es auch Begriffe wie „seitlicher Bauwich“, „Gebäudehöhe“, „Bauklasse“, 3m Mindestbauwich etc. nicht. Im § 56 Ortsbildgestaltung kommen Begriffe wie „Umgebung“, „Harmonie“, „Struktur“ „Gestaltungscharakteristik“ etc. zum Tragen. Im Prinzip haben sich Bauwerke in die Umgebung harmonisch einzufügen. Das sind also alles keine "handfesten" Regelungen, daher: Gebäudehöhe ist nicht festgelegt und wenns keinen Bebauungsplan gibt, gibts keine Bauklassen und somit hinsichtlich der Gebäudehöhe maximal eine Empfehlung der Gemeinde bzw. muss das Gebäude den Ansprüchen von § 56 NÖ BauO entsprechen... Löst aber mein grundsätzliches Problem ned... ;) LG und danke bisher, Evilein. |
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und gerade dieser §56 hats in sich.
Soll nur eine Vorwarnung sein, bei uns war die gleiche Situation (kein Bebauungsplan, der Gemeinde wars auch egal). Wie´s aber zur Bewilligung ging, hat sich der Sachverständige des Gebietsbauamts (an die die Gemeinde alles weitergibt) eingeschaltet und gemeint, dass es eben nicht ins Ortsbild passt. Die haben schon eine Vorstellung, wie Neubauten aussehen sollen (wenn ihr mit dem Keller auch noch 1 m raus wollt, kommt ihr eh auf fast 8 Meter, das wird z.b. neben einem 4 oder 5 m hohen Bungalow nicht so harmonisch aussehen). Ob Flachdach oder Walmdach ist hauptsächlich Geschmackssache. Bei Walmdach hast ein wenig Dachboden ( (wer´s braucht...), dafür aber drücken die Räume im OG aufgrund des vorhandenen Kniestocks), Pultdach hat mir besser gefallen, drum haben wirs auch genommen. Pultdach wird auch etwas billiger sein. Entscheidungsgrundlage war für mich das optische, die Kosten sind wohl eher vernachlässigbar. |
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@gdfde - Aus welchen Materialien ist denn euer Pultdach? Welche Neigung hats? Hört man den Regen laut?
Mir gefällts ja besser, aber ich muss noch Überzeugungsarbeit leisten... ;) wg. Bausachverständigen: hatte eigentlich vor, mich mal bei der Gemeinde zu erkundigen und mit dem vor der Einreichung schon zu plauschen, damit wir die Pläne dann halbwegs seinen Vorstellungen entsprechend adaptieren können und ned dann Probleme auftauchen, wenns schnell gehen soll... Was haltet ihr davon? |
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@evilein - Unser Pultdach ist ein hinterlüftetes Blechdach (ich glaube von Prefa).
Der Lärm bei Regen ist eigentlich kaum wahrnehmbar. Ausser es schüttet sehr stark, dann ist´s schon relativ laut (aber Starkregen gibts max. 15 Minuten am Stück). Vorteil bei Pultdach ist, dass du auf der hohen Seite eine Raumhöhe von ca. 3 Meter bekommst, was z.b. für ein Kinderzimmer mit Hochbett ideal ist, auf der niederen Seite ist bei uns das Badezimmer und Büro mit einer Raumhöhe von ca. 2 m. Das Dach hat eine Neigung von 5 Grad. Nachteil ist auch, dass die Lampenmontage etwas schwieriger wird bzw. es schwieriger ist, passende Lampen zu finden. Bez. Einreichung, das ist sicher mal ein guter Ansatz. Ich würd an deiner stelle nachfragen, ob die Gemeinde selbst die Einreichung macht/genehmigt oder ob sie´s z.b. ans Gebietsbauamt oder irgendwo anders weitergeben. Am besten wärs, wenn ihr mit einem Grobplan (den bekommt ihr eh schon vorab vom Haushersteller) die Behörden abklopft. |