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Wasseranschlussabgabe NÖ [NÖ]

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  •  GShock
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.10. - 17.10.2020
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo. 

Ich hätte da eine Frage bezüglich Wasseranschlussabgabe in NÖ.

Die Berechnung laut Gemeindewasserleitungsgesetz NÖ lautet ja.
(3) Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, daß die Hälfte der bebauten Fläche

a) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,

b) in allen anderen Fällen verdoppelt

Hier der komplette Gesetzestext -> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000614
 


Bedeutet das das zuerst alle Gebäude (Wohnhaus, Garage, Nebengebäude) zur bebauten Fläche summiert werden, und dann abhängig ob es ein Wohngebäude auf dem Grundstück gibt zwischen Punkt a oder b unterschieden wird.

Oder wird die bebaute Fläche jedes Gebäudes zuerst nach Punkt a oder b bewertet und dann die Summierung zur Berechnungsfläche durchgeführt?    

Variante 1 kostet nämlich etwas mehr bei 2geschossigem Haus + Garage

LG
G-Shock

  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.10.2020  (#1)

zitat..
GShock schrieb: Oder wird die bebaute Fläche jedes Gebäudes zuerst nach Punkt a oder b bewertet und dann die Summierung zur Berechnungsfläche durchgeführt?

So is es.

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
17.10.2020  (#2)
Gibt es in Nö einen Unterschied bei der Berechnungsfläche Wasseranschluss und Kanalanschluss?

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  •  GShock
17.10.2020  (#3)
Ja gibt es.
Beim der Kanalanschlussgebühr zählen nicht angeschlossene Gebäude zur unbebauten Fläche.
Siehe §3 Abs 2
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000985

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