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Wasserzähler bei GW-WP und Wasserbuchhaltung

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  •  wuschi
1.7. - 2.7.2024 1
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Hallo,
mich würde interessieren ob die Betreiber einer Grundwasser-WPWP [Wärmepumpe] unter euch behördlich einen Wasserzähler verbauen mussten, speziell in Niederösterreich. 
Der Dienstleister, der mir die Einreichunterlagen erstellt hat es standardmäßig im Projektentwurf drin. Ich habe ihn gefragt ob es nötig ist und er denkt schon, konnte nir aber nicht sagen ob er geeicht sein muss.
Ich mache eine Saugheberanlage und würde daher einen klassischen Wasserzähler gerne vermeiden, auch wegen der möglichen Undichtheit. Wenn es sich nicht umgehen lässt, würde ich gerne eine günstigen Ultraschall-Messung verbauen.
Könnten sich die Niederösterreicher aber auch gerne alle anderen zu ihren Bescheiden äußern?
Wie handhabt ihr das führen des Wasserbuchs?

LG

  •  bautech
  •   Gold-Award
2.7.2024  (#1)
Hi,

ich bin seit 2012 Betreiber einer GW-WPWP [Wärmepumpe] und hab das auch in den Auflagen des wasserrechtlichen Bescheids angeführt...
Wasserzähler hab ich auch machen dürfen, geeicht ist das Trum sicher nicht. Steht aber auch nirgends 😉
Wasserbuch mach ich relativ einfach, Excel-Tabelle mit Monatswerten (jeden Monatsersten, Ablesung gemeinsam mit Stromzähler) erstellt aus Vormonat und aktuellem Stand ergibt Delta fürs Vormonat 😉
Wenns unbedingt Tageswerte wollen kann ich die gerne interpolieren, jedoch bin ich mit der Entnahme dermaßen unter der Konsensmenge dass mich das relativ kalt lassen kann.

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