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.kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, und wenn er 500 Jahre den Rasen mäht, gehört er nicht ihm.
Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Land auch - oder gibts für diese Thematik schon Präzedenzfälle? |
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§1462 abgb - http://www.jusline.at/1462_ABGB.html
erklärt zwar, dass leihe oder fruchtnießung eine ersitzung verhindert, das ist aber tatsächlich die crux: sepp muss beweisen, dass das grundstück nur geliehen ist - und er das nicht wegen einer schuld geduldet hat! das ist gerade bei nur mündlichen vereinbarungen ein beweisproblem... wer ins grundbuch will, ist meist in versuchung, die realität/tatsachen für sich etwas günstiger zu deuten... vgl. den fall von wohnrechten: wer verspricht, jemanden in einer wohnung wohnen zu lassen... http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap8_0.xml?section-view=true;section=5 |
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@Gast Sepp - Wieso sagst ihm nicht einfach, dass das Grundstück jetzt dir gehört und er das Grundstück nicht mehr pflegen muss und demnach auch seine Pferde dort nicht mehr weiden lassen soll? |
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